Verlassen des Privatgrundstücks
Moderator: FDR-Team
Verlassen des Privatgrundstücks
Ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht, bitte ich das Thema in den passenden Bereich zu verschieben. Vielen Dank.
Folgendes Szenario:
Ein Mehrfamilienhaus mit über 30 Wohnungen hat einen längeren Eingang der Überdacht ist. Vom Bürgersteig, geht der Weg direkt in den Eingang des Mehrfamilenhauses über. Es gibt weder einen Zaun, noch eine Sichtbare abgrenzung, der Übergang vom Eingang des Hauses sowie dem Bürgersteig ist fließend. Jedoch kann man anhand der Verlegung der Steine erkennen, was der Bürgersteig und was der Eingang ist. Der Eingang ist mehrere Meter lang und am Ende befinden sich die Klingeln zu den einzelnen Wohnungen und die Haupteingangstür zum Gebäude. Die Überdachung ist somit offen und ohne Tür oder Zaun betretbar.
Person A stellt sich unter die Überdachung und spielt am Smartphone. Nach kurzer Zeit kommt ein Bewohner aus dem Gebäude und bittet ihn die Überdachung zu verlassen und sich auf den Bürgersteig zu stellen.
Darf ein einzelner Bewohner diese Entscheidung treffen? Darf Person A garnicht unter der Überdachung stehen? Oder gibt es eine Begründung die es Person A erlaubt hätte, einige Minuten unter der Überdachung zu stehen.
Vielen Dank an alle Helfer.
Folgendes Szenario:
Ein Mehrfamilienhaus mit über 30 Wohnungen hat einen längeren Eingang der Überdacht ist. Vom Bürgersteig, geht der Weg direkt in den Eingang des Mehrfamilenhauses über. Es gibt weder einen Zaun, noch eine Sichtbare abgrenzung, der Übergang vom Eingang des Hauses sowie dem Bürgersteig ist fließend. Jedoch kann man anhand der Verlegung der Steine erkennen, was der Bürgersteig und was der Eingang ist. Der Eingang ist mehrere Meter lang und am Ende befinden sich die Klingeln zu den einzelnen Wohnungen und die Haupteingangstür zum Gebäude. Die Überdachung ist somit offen und ohne Tür oder Zaun betretbar.
Person A stellt sich unter die Überdachung und spielt am Smartphone. Nach kurzer Zeit kommt ein Bewohner aus dem Gebäude und bittet ihn die Überdachung zu verlassen und sich auf den Bürgersteig zu stellen.
Darf ein einzelner Bewohner diese Entscheidung treffen? Darf Person A garnicht unter der Überdachung stehen? Oder gibt es eine Begründung die es Person A erlaubt hätte, einige Minuten unter der Überdachung zu stehen.
Vielen Dank an alle Helfer.
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Das war keine Entscheidung, sondern eine Bitte und dieser kann man nachkommen oder es lassen.
Wenn Person A Bewohner des Mehrfamilienhauses ist, dann darf es sich frei auf der Gemeinschaftsfläche bewegen.
Das muss wohl Person A selbst wissen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Das verwirrt mich nun doch etwas Und wenn es eine Aufforderung gewesen wäre? Beispiel: "Bitte verlassen sie den Eingangsbereich"?
Nein, Person A gehört nicht zu den Bewohnern.
Scheinbar ist der Fall klar gegliedert, erschließt sich mir leider dennoch nicht. Darf ich um eine Aufklärung bitten?
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Wieso ist das eine Aufforderung? Für mich ist es primär eine Frage. Wenn sie auch eher verwirrend ist.
Dann hat sie auf dem Privatgrund auch nichts zu suchen.
Was gibt es da aufzuklären? Es gibt keine Überdachungsnutzungsberechtigungparagrafen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Gut, also darf sich die Person A dort nicht aufhalten. Jedoch kann Person A wohl auch nicht ohne weiteres abgehalten werden.
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Hallo,
Das SEK wird wg. so einem Vollpf.... , Obdachlosen oder was auch immer sicherlich NICHT kommen, aber zumindest "unhöflich" etc. ist das schon
MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Die meisten anderen Hausbewohner grüßen sogar immer, da ist nur dieser eine, dem es nicht passt. Und da wollte ich wissen ob ich hier entscheide zwischen:
1. Vielen die mich dulden und wenige die mich nicht dulden, es aber deren Problem ist.
2. Viele die mich dulden und wenige dich mich nicht dulden, die jedoch das Recht auf ihrer Seite haben.
Um mehr geht es hier nicht. Ich gehe auch direkt wenn man mich anspricht, ich provoziere und diskutiere nicht. Ich habe keinen Grund andere anzugehen. Ich liege da auch nicht, ich stehe. Eine Decke habe ich auch nicht dabei. Ich spreche auch niemanden an. Ich stehe aufrecht als würde ich auf den Bus warten.
Ich wollte nur wissen ob ich das darf oder eben nicht. Und hätte man mir gesagt, das man in einem derartigen Szenario kurz aufhalten darf, würde ich da weiterhin hingehen, da mich die meisten dulden und ich das Recht auf meiner Seite hätte.
1. Vielen die mich dulden und wenige die mich nicht dulden, es aber deren Problem ist.
2. Viele die mich dulden und wenige dich mich nicht dulden, die jedoch das Recht auf ihrer Seite haben.
Um mehr geht es hier nicht. Ich gehe auch direkt wenn man mich anspricht, ich provoziere und diskutiere nicht. Ich habe keinen Grund andere anzugehen. Ich liege da auch nicht, ich stehe. Eine Decke habe ich auch nicht dabei. Ich spreche auch niemanden an. Ich stehe aufrecht als würde ich auf den Bus warten.
Ich wollte nur wissen ob ich das darf oder eben nicht. Und hätte man mir gesagt, das man in einem derartigen Szenario kurz aufhalten darf, würde ich da weiterhin hingehen, da mich die meisten dulden und ich das Recht auf meiner Seite hätte.
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Richtig, das ist jedenfalls spätestens dann so, wenn A von einem Bewohner aufgefordert wird, das Grundstück zu verlassen.Gut, also darf sich die Person A dort nicht aufhalten.
Es handelt sich um ein Privatgrundstück und für das kann jeder Bewohner das Hausrecht ausüben. Der Bewohner benötigt dafür auch keinen Grund.Ich gehe auch direkt wenn man mich anspricht, ich provoziere und diskutiere nicht. Ich habe keinen Grund andere anzugehen. Ich liege da auch nicht, ich stehe. Eine Decke habe ich auch nicht dabei. Ich spreche auch niemanden an. Ich stehe aufrecht als würde ich auf den Bus warten.
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Hallo,
Da ist doch noch mehr im Busch, oder?
Ich dachte nach dem ersten Lesen der Frage, daß das irgendwie was EINMALIGES oder so wäre, aber irgendwie .....
MfG
Don Alex hat geschrieben: ↑25.04.21, 19:52 Die meisten anderen Hausbewohner grüßen sogar immer, da ist nur dieser eine, dem es nicht passt. Und da wollte ich wissen ob ich hier entscheide zwischen:
1. Vielen die mich dulden und wenige die mich nicht dulden, es aber deren Problem ist.
2. Viele die mich dulden und wenige dich mich nicht dulden, die jedoch das Recht auf ihrer Seite haben.
Um mehr geht es hier nicht. Ich gehe auch direkt wenn man mich anspricht, ich provoziere und diskutiere nicht. Ich habe keinen Grund andere anzugehen. Ich liege da auch nicht, ich stehe. Eine Decke habe ich auch nicht dabei. Ich spreche auch niemanden an. Ich stehe aufrecht als würde ich auf den Bus warten.
Ich wollte nur wissen ob ich das darf oder eben nicht. Und hätte man mir gesagt, das man in einem derartigen Szenario kurz aufhalten darf, würde ich da weiterhin hingehen, da mich die meisten dulden und ich das Recht auf meiner Seite hätte.
Da ist doch noch mehr im Busch, oder?
Ich dachte nach dem ersten Lesen der Frage, daß das irgendwie was EINMALIGES oder so wäre, aber irgendwie .....
MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Nein ist unregelmäßig, aber tatsächlich nicht einmalig. Wenn ich Jogge ist das eine ideale Stelle um mal kurz durchzuatmen, einen Schluck zu trinken und mal kurz bei Messenger zu antworten. Wenn es anfängt zu regnen, mache ich die Pause auch mal länger, in der Hoffnung das der Regen zurück geht. Bei starker Sonne bekommt man so auch etwas Schutz und heizt nicht weiter auf. Um mehr geht es hier tatsächlich nicht. Sobald ich kurz durchgeatmet habe, bin ich auch schon wieder weg.
Ich dachte das ist nicht nötig um die Frage zu beantworten. Aber irgendwie muss ich gestehen das es hilfrei ist, um sich in meinen Fall hineinversetzen zu können. Tut mir Leid an der Stelle. Ich weiß das Forum hier sehr zu schätzen, schlißelich bekommt man hier Hilfe und das noch kostenlos. Danke nochmal dafür
Ich dachte das ist nicht nötig um die Frage zu beantworten. Aber irgendwie muss ich gestehen das es hilfrei ist, um sich in meinen Fall hineinversetzen zu können. Tut mir Leid an der Stelle. Ich weiß das Forum hier sehr zu schätzen, schlißelich bekommt man hier Hilfe und das noch kostenlos. Danke nochmal dafür
Zuletzt geändert von ktown am 26.04.21, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Grund: Klarnamen entfernt
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Kommt auf weitere Details an. Der Bewohner könnte z.B. gleichzeitig Grundeigentümer sein (es kommt gar nicht so selten vor, dass der Eigentümer eines MFH auch in diesem wohnt) oder er könnte vom Eigentümer bevollmächtigt sein (z.B. als Hausmeister). Dann gäbe es zumindest sobald klargestellt ist, dass es sich um Privatgrund handelt (z.B. durch mündliche Mitteilung), verschiedene Möglichkeiten. Das BayObLG hielt zwar im Falle eines nicht als privat ausgeschilderten Waldweges die Androhung des Schusswaffengebrauches, das Drohen mit einer zufällig vorhandenen Peitsche und das Herbeirufen bissiger Hunde für rechtsmißbräuchlich, aber u.a. deshalb weil der Weg in einer Wanderkarte irrtümlich als öffentlich eingetragen war, die Wanderinnen nur verbalen Widerstand leisteten und die örtliche Situation eine Öffentlichkeit nahelegte (beim Zugang zu einem Wohnhaus eher anders), siehe BayObLG Urteil vom 5. 8. 1964 - RReg. 1 a St 632/63. Grundlage sind die §§ 850 und 860 BGB, die ausnahmsweise die Gewaltanwendung durch Private erlauben. Aber eben nicht gleich mit dem Neufundländer, zunächst wäre z.B. vorsichtiges Wegschieben zu versuchen.
Aber neben dem Selbsthilferecht gibt es weitere Möglichkeiten, z.B. strafrechtlich die Anzeige/den Strafantrag wegen Hausfriedensbruch (wobei umstritten ist, wann genau nicht durch Zäune gesicherte Bereiche darunter fallen), oder zivilrechtlich die Klage auf Unterlassung, schion weil der Störer das offenbar häufig macht:
Damit würde immerhin die Rechtslage geklärt, das kann dem Störer aber schon einiges an Vergfahrenskosten zur Last legen.Wenn ich Jogge ist das eine ideale Stelle um mal kurz durchzuatmen, einen Schluck zu trinken und mal kurz bei WhatsApp zu antworten. Wenn es anfängt zu regnen, mache ich die Pause auch mal länger, in der Hoffnung das der Regen zurück geht. Bei starker Sonne bekommt man so auch etwas Schutz und heizt nicht weiter auf.
Am einfachsten wäre es, er fragt den Grundeigentümer, ob dieser denn mit der Nutzung einverstanden ist und schließt ggf. einen entsprechenden Vertrag. Wie er herausbekommt wer der Eigentümer ist, ist sein Problem.
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Das ist nicht erforderlich, da auch ein Mieter das Hausrecht ausüben darf.FM hat geschrieben:Der Bewohner könnte z.B. gleichzeitig Grundeigentümer sein
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
er kann aufgefordert werden, dass Grundstück zu verlassen - wenn er es nicht tut, darf der Bew. nicht handgreiflich werden sondern müsste dann die Polizei rufen.Jedoch kann Person A wohl auch nicht ohne weiteres abgehalten werden.
BTW: wenn bei mir jemand ohne meine Erlaubnis auf dem Grundstück steht, schick ich den auch fort - da hat keiner was zu suchen.
Oder, lieber TE, hättest du das gerne?
Wenn ich walke (fürs Joggen reicht's nicht mehr ) habe ich was besseres zu tun, als irgendwelche Nachrichten zu beantworten (sollen warten) und auch für den "Schluck zu Trinken" brauche ich kein Dach über den Kopf. Regen plane ich vorher mit ein (geht heutzutage ziemlich genau) und wenn ich verschnaufen muss, war ich vorher zu schnell und mache eher langsamer.
Das scheinen mir vorgeschobene Gründe zu sein, ein Privatgrundstück zu betreten - von dem ich weiß, dass das jemand nicht will.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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- FDR-Mitglied
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- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Dann suchen sie sich halt eine andere Stelle oder Joggen sie woanders. Wenn man schon weiß, dass das jemanden stört ist es reine infantile Provokation, es trotzdem weiter zu tun.
Und Ja. Ein Hausbewohner kann sie vom Grundstück verweisen. Er kann auch den Eigentümer damit behelligen und der kann dem Jogger Hausverbot aussprechen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks
Ich stelle mir gerade einen schönen heißen Sommer vor. Irgendjemand hat auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses den Rasensprenger laufen und mir ist beim Spazierengehen gerade nach einer Abkühlung. Kommt bestimmt gut, wenn ich mich auf einem fremden Grundstück darunter stelle
Ich bin kein Jurist.
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