Verlassen des Privatgrundstücks

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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ktown
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von ktown »

Froggel hat geschrieben: 26.04.21, 14:23Ich stelle mir gerade einen schönen heißen Sommer vor. Irgendjemand hat auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses den Rasensprenger laufen und mir ist beim Spazierengehen gerade nach einer Abkühlung.
Wo leben sie den? Heutzutage steht da ein Pool. :wink:
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Don Alex
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von Don Alex »

Tastenspitz hat geschrieben: 26.04.21, 10:40 Dann suchen sie sich halt eine andere Stelle oder Joggen sie woanders.
Und so wird es auch gemacht. Ich bin nicht stur oder unbelehrbar. Ich habe auch nicht nach einer Möglichkeit gesucht den Bewohner anzugehen. Ich habe nur gefragt. Keine Suche nach Verbündeten, keine Mut Zusprechung und auch nichts in dieser Art. Es war eine Frage, in einem Forum. Mehr gibts da nicht hineinzuinterpretieren. :daumenhoch
Froggel hat geschrieben: 26.04.21, 14:23 Ich stelle mir gerade einen schönen heißen Sommer vor. Irgendjemand hat auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses den Rasensprenger laufen und mir ist beim Spazierengehen gerade nach einer Abkühlung. Kommt bestimmt gut, wenn ich mich auf einem fremden Grundstück darunter stelle :liegestuhl:
Nein, stellen sie es sich anders vor. Ein Plattenbau. Unten, im Erdgeschoss sind Klingeln und diese sind überdacht. Dort stand ich. Kein Garten, kein Rasen. Keine Fenster in die ich sehen konnte. Und da war diese eine Frage. Aus einer Wohnung kann man mich verweisen, ist klar. Aus dem Treppenhaus auch, auch klar, man muss ja die Haupteingangstür überwinden. Aber ich stehe vor dem Haupteingang. Behindere weder die Haupteingangstür, noch den Zugang zu den Klingeln. Und dann dachte ich mir, frage ich mal aus Interesse wie es da aussieht. Dürfen Mieter (keine Hausmeister oder dort lebende Vermieter), mich dort wegschicken, oder ist das eine Art Teil-Öffentlicher Bereich. Dort haben schließlich alle (Vertreter, Paketboten und Lieferdienste) Zugang, ohne einen Zaun oder eine Tür zu passieren.

Egal was hier noch geantwortet wird. Keine Sorge, ich werde da so oder so keinen Halt mehr machen. Ich mag keine Konfrontation.
PyramSo
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von PyramSo »

hambre hat geschrieben: 26.04.21, 09:36 Das ist nicht erforderlich, da auch ein Mieter das Hausrecht ausüben darf.
FM hat geschrieben: 25.04.21, 21:32 Aber neben dem Selbsthilferecht ...
Wie weit reichen diese Rechte eigentlich?
Spinnen wir den Fall mal weiter, dass die Haustür direkt auf öffentlichen Grund führt (u.a. in gründerzeitlichen und innerstädtischen Gebieten nicht selten) und
a) da steht wer vor der Tür rum oder
b) irgendwer hat da sein Fahrzeug (Fahrrad, E-Roller, ...) etc. abgestellt.
Was darf der einfache Hausbewohner, der 1. raus oder 2. rein will?
Tastenspitz
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von Tastenspitz »

Don Alex hat geschrieben: 26.04.21, 14:59 Keine Sorge, ich werde da so oder so keinen Halt mehr machen. Ich mag keine Konfrontation.
Schön. :daumenhoch
Don Alex hat geschrieben: 26.04.21, 14:59 oder ist das eine Art Teil-Öffentlicher Bereich. Dort haben schließlich alle (Vertreter, Paketboten und Lieferdienste) Zugang, ohne einen Zaun oder eine Tür zu passieren.
Es ist und bleibt Privatgrund. Und wenn andere dort Zugang haben ändert das nichts an einem Verbot für unseren Jogger.
PyramSo hat geschrieben: 26.04.21, 15:08 Was darf der einfache Hausbewohner, der 1. raus oder 2. rein will?
Darf oder kann?
Bei Kann: Kommt drauf an. Primär wo das ist. In Texas löst man das Problem mit 9mm. In Bayern riskiert man eine "Votz´n" wie der Eingeborene hier sagt, wenn man den Eingang blockiert.
In Berlin ist es wieder abhängig vom Bezirk. :mrgreen:
Und dürfen - es ist vermutlich Nötigung sich dort aufzustellen und Türsteher zu spielen. Also Polizei und Strafanzeige.
Beim herrenlosen Damenfahrrad - zur Seite stellen. Fertig.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
FM
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von FM »

PyramSo hat geschrieben: 26.04.21, 15:08 Spinnen wir den Fall mal weiter, dass die Haustür direkt auf öffentlichen Grund führt (u.a. in gründerzeitlichen und innerstädtischen Gebieten nicht selten) und
a) da steht wer vor der Tür rum oder
b) irgendwer hat da sein Fahrzeug (Fahrrad, E-Roller, ...) etc. abgestellt.
Was darf der einfache Hausbewohner, der 1. raus oder 2. rein will?
Auf dem öffentlichen Grund spielt das Hausrecht natürlich keine Rolle. Und auch in der StVO gibt es praktisch keine Regelungen, die den Fußgängerverkehr auf Fußwegen ordentlich regeln, also z.B. wer wem auszuweichen hat oder wo man stehen bleiben darf und wo nicht. Es ist eines der ungelösten Rätsel der Wissenschaft, warum der reine Fußgängerverkehr trotzdem weitgehend unfall- und konfliktfrei funktioniert.

Beim Parken von Fahrrädern und E-Rollern gibt es zwar auch keine wirklich genauen Reglungen, aber immerhin:
§ 1 StVO Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das Abstellen eines solchen Fahrzeuges direkt vor einer Haustüre würde wohl darunter fallen. Es kommt auch so gut wie nie vor.

Was mir aber seit ca. 2 Jahren auffällt, seitdem es vielerorts die elektrischen Mietroller gibt: die werden oft zwar nicht vor Hauseingängen, aber schon behindernd abgestellt. Z.B. quer zum Gehweg oder an Engstellen, so dass man mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht mehr durchkommt. Da ich oft Begleitperson einer Rollstuhlfahrerin bin, stelle ich die Dinger dann, ebenso wie auf dem zu schmalen Gehweg abgestellte Mülltonnen, immer auf die Fahrbahn oder zwischen die geparkten Autos am Fahrbahnrand. Oder befördere sie eben mit einem Fußtritt zur Seite. In Paris, wo diese Fahrzeuge noch viel mehr verbreitet sind als in deutschen Städten, war das noch viel öfter nötig. Wer das vermeiden möchte sollte darauf achten, dass immer mindestens 1 m Gehwegbreite frei bleibt (besser 1,50) und für Rollstuhlfahrer notwendige Stellen wie abgesenkte Bordsteine nicht blockiert werden. Das gilt übrigens auch für auf dem Gehweg parkende Autos, selbst wenn es dort erlaubt ist. Sonst kann es schon mal passieren, dass der rechte Außenspiegel nach dem Vorbeifahren ab ist. Hab ich zwar noch nicht selbst mitgewirkt, aber gesehen, und so ein elektrisch verstellbarer Spiegel kostet leicht ein paar hundert Euro. Die Alternative, dass der Rollstuhlfahrer sich auf die Fahrbahn begibt, ist oft mit Gefahren verbunden.
Froggel
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von Froggel »

Don Alex hat geschrieben: 26.04.21, 14:59 Dort haben schließlich alle (Vertreter, Paketboten und Lieferdienste) Zugang, ohne einen Zaun oder eine Tür zu passieren.
Diese haben aber auch ein Anliegen an die Bewohner, also haben sie berechtigten Zutritt zu dem privaten Grundstück. Wären Sie Gast eines der Bewohner, hätten auch Sie ein Anliegen und wären damit im Rahmen des Besuches zum Betreten des Grundstücks berechtigt :wink:
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
PyramSo
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Re: Verlassen des Privatgrundstücks

Beitrag von PyramSo »

FM hat geschrieben: 26.04.21, 20:36 Auf dem öffentlichen Grund spielt das Hausrecht natürlich keine Rolle.
Ich hab's schon befürchtet ... :roll:
FM hat geschrieben: 26.04.21, 20:36 warum der reine Fußgängerverkehr trotzdem weitgehend unfall- und konfliktfrei funktioniert.
Die Mutter meiner Ex wird nach einem Hüftbruch vor einigen Jahren anderer Meinung sein ... :shock:
FM hat geschrieben: 26.04.21, 20:36 Das Abstellen eines solchen Fahrzeuges direkt vor einer Haustüre würde wohl darunter fallen. Es kommt auch so gut wie nie vor.
Ja nu ... So gefühlt alle 2 Jahre hier vorm Hause mit Lebensmittelladen ...
In 24 Jahren Mietzeit kommen so aber auch einige zusammen als Grund für diese Frage ... :roll:
FM hat geschrieben: 26.04.21, 20:36 stelle ich die Dinger dann, ebenso wie auf dem zu schmalen Gehweg abgestellte Mülltonnen, immer auf die Fahrbahn oder zwischen die geparkten Autos am Fahrbahnrand.
Mülltonnen dürften eigentlich nicht als Hindernis, StVO-§-irgendwasinden30ern, Fahrzeuge nachts nur selbst beleuchtet ...
FM hat geschrieben: 26.04.21, 20:36 Oder befördere sie eben mit einem Fußtritt zur Seite.
Das wäre die nächste Frage: Darf man beim Umstellen eines Rades die selbe "Sorgfalt" walten lassen wie der Fahrer sie bei der Parkplatzwahl angewendet hat? :engel:
Man hat ja nicht immer alle Hände frei beim Rauskommen und das Rad steht idR auch ungünstig ...
FM hat geschrieben: 26.04.21, 20:36 Die Alternative, dass der Rollstuhlfahrer sich auf die Fahrbahn begibt, ist oft mit Gefahren verbunden.
Ob man sich das als Rolli trauen täte, kommt wohl auf den Einzelfall an. Ich beruhige auch gerne den Fahrverkehr, wenn der Parkverkehr den Fußverkehr zu sehr beruhigt ... Mit knapp 2 m haben die meisten wohl Angst ums heilige Blechle ...
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