Hallo,
ich habe immer noch eine offene Frage zur Ausgangssperre, die mir bisher niemand beantworten kann oder will.
Meine Tochter 28 Jahre alt, lebt und studiert in Köln.
Da sie sehr beschäftigt ist, hätte ich nur Gelegenheit sie abends zu besuchen.
Auf dem Heimweg, käme ich dann nach 22:00 in den Genuss einer Kontrolle.
Fällt mein Besuch bei ihr noch unter das Umgangsrecht, oder mache ich mich hier strafbar..?
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Antworten.
Ausgangssperre
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Re: Ausgangssperre
Wenn die Ausgangssperre ab 22 Uhr gilt, heißt das, dass man um 22 Uhr nicht mehr "draußen" sein darf - seinen Rückweg hat man dann entsprechend eher anzutreten.
(man könnte ja den Rückweg joggen - das ist bis 24 Uhr erlaubt )
strafbar nicht - ist aber eine OWi.oder mache ich mich hier strafbar
(man könnte ja den Rückweg joggen - das ist bis 24 Uhr erlaubt )
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Ausgangssperre
Dort übernachten ist ... weswegen keine Option?LordHeisenberg hat geschrieben: ↑26.04.21, 10:33 Auf dem Heimweg, käme ich dann nach 22:00 in den Genuss einer Kontrolle.
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Re: Ausgangssperre
Umgangsrecht findet bei einer 28jährigen keine Anwendung mehr. Da geht es um Minderjährige.LordHeisenberg hat geschrieben: ↑26.04.21, 10:33 Fällt mein Besuch bei ihr noch unter das Umgangsrecht, oder mache ich mich hier strafbar..?
Insofern ist das ein ganz normaler Besuch wie bei jedem anderen auch.
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