Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Wenn ich um 00:01 Uhr aus dem Fenster schaue und eine hilflose Gestalt auf der Strasse liegen sehe, darf ich da helfen oder mache ich mich mit Verlassen des Hauses strafbar?
* Ich nutze den Namen Querdenker seit 2006 und distanziere mich von Rechtsextremisten
Hilfeleistung trotz Ausgangssperre?
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Hilfeleistung trotz Ausgangssperre?
* Ich nutze den Namen Querdenker seit 2006 und distanziere mich von Rechtsextremisten
Re: Hilfeleistung trotz Ausgangssperre?
Natürlich ja.
Re: Hilfeleistung trotz Ausgangssperre?
Dafür dürfte es den "sonstigen triftigen Grund" geben oder wie es sonst in den jeweiligen Verordnungen bezeichnet wird. Auf jeden Fall gibt es immer einen "Gummiparagraphen" der im Zweifel einen erlaubt da zu helfen.
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Re: Hilfeleistung trotz Ausgangssperre?
Die Frage wäre viel interessanter wenn der im Haus in Quarantäne wäre, aber auch da würde ich sagen man kann raus, da man ggf. ein Leben retten kann und dieses höheres Gewicht hat, als wie jemanden anzustecken.
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