Ich stelle mir folgenden fiktiven Fall vor:
Person A beleidigt Person B. Im weiteren Verlauf entschuldigt sich Person A bei einem Familienangehörigen der Person B mit verweis, das es sich um ein Versehen gehandelt haben muss.
Wie würde hier die Rechtslage aussehen,
welche § würden hier greifen?
Müsste Person B solch eine Entschuldigung akzeptieren?
Beleidigung und Entschuldigung über Dritte
Moderator: FDR-Team
Re: Beleidigung und Entschuldigung über Dritte
Auch bei anderen Konstellationen gibt es keine Pflicht eine Entschuldigung zu akzeptieren, wo sollte das denn festgelegt sein?
Sie könnte aber dazu führen, dass Staatsanwaltschaft oder Gericht eine Strafverfolgung für nicht erforderlich halten oder das Verfahren entsprechend "milde" beenden.
Sie könnte aber dazu führen, dass Staatsanwaltschaft oder Gericht eine Strafverfolgung für nicht erforderlich halten oder das Verfahren entsprechend "milde" beenden.
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