Entgegengesetzte Frage: Wieso nicht? Zwei Seiten und ein Richter entscheidet.
Hm? Ich dachte, wir lassen diesen Fall nun außen vor, oder was meinen Sie?
Nein ich meine damit, dass die STA ihre Anklage schreibt. Und diese Anklage beinhaltet doch relativ häufig eine Geschichte, die der STA sich aus den Fingern saugt. Ich habe mir in der Zeit vor Corona einige (an die 120) Strafrechtsprozesse (und OWi) (Ein Amtsgericht, unterschiedliche Richter und STA) angeschaut. Sowohl bei Fällen, in denen es zu einer Verurteilung kam, als auch bei Freisprüchen waren die Vorwürfe in der Anklage oft falsch.
Und was wird der Richter prüfen? Passt die Anklage irgendwie zur Akte? Jo, passt. Winke ich durch...
Und wer jetzt sagt: Ja, der Richter prüft alles ganz genau.... Nope... Habe meinen Glauben mittlerweile dran verloren... So oft wie man sieht, dass Richter einfach alles Durchwinken, was denen auf den Tisch kommt. Seien es HD, Telefonüberwachungen, etc. Alle berufen sich auf den Richtervorbehalt, doch der ist auch nichts wert, wenn der Richter einfach seine Unterschrift unter einen HD-Beschluss setzen muss und bei einer Ablehnung Text schreibt.
Darf ich noch einmal daran erinnern um was es geht? Es geht um die Verteidigung mit: (Provokativ geschrieben) Lieber STA, schau mal nach links, schau mal nach rechts. Da sind noch Aktenberge. Bevor du jetzt die 130 Minuten Aktenstudium darauf verschwendest herauszufinden, ob der Betrug, KV, BtM oder was auch immer mit unklaren Beweisen am Ende vor Gericht in einer Verhandlung halten, bearbeite doch einfach mal andere Fälle, die statistisch zu einer Verurteilung führen, bzw. bei denen der Strafbefehl akzeptiert wird.Jim Panse hat geschrieben: ↑07.05.21, 11:57 Glauben Sie ernsthaft, dass der Staatsanwalt dem Vergewaltiger, der erst nach 199 Minuten Aktenstudium und Ermittlungsarbeit identifiziert werden kann, nun mitteilt, dass er straffrei ausgehen wird, da die vorgesehene Bearbeitungszeit von 200 Minuten leider nicht mehr ausreicht, um die Anklageschrift zu schreiben?