Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Chavah
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Chavah »

Beim Themenstarter geht doch einiges wüst durcheinander.

Nein, man kann Straf- und Zivilrecht nicht in einen Topf werfen. Es ist schon vom Ansatz her ein gravierender Unterschied da. Im Strafrecht geht es neben dem Strafanspruch des Staates eben auch um Gerechtigkeit. Und ein Teil dieser Gerechtigkeit ist auch, ein Verfahren in der angemessenen Form zu beenden. Das kann eine Einstellung sein, das kann die ausschließlich schriftliche Beendigung sein, das kann eben auch das Verfahren mit Hauptverhandlung sein. Und, Einstellung des Verfahrens heißt ja nicht, dass es wegen Unschuld oder nicht Nachweisbarkeit eingestellt wird. Es gibt ja da noch ganz viele andere Varianten und Regelungen.

So, im Zivilrecht geht es primär um Rechtsfrieden, die Aufgabe des Staates ist es, die Möglichkeit zu öffnen, diesen herzustellen. Es interessiert den Staat einfach nicht, warum ich mich so aufrege, wenn vom Pflaumenbaum des Nachbarn im Herbst immer Pflaumen auf mein schönes neues Auto fallen und möglicherweise den Lack beschädigen. Es interessiert den Staat allerdings, wenn ich in Ermangelung von Hilfestellungen/Bereitstellung der Justiz mich so aufheize, dass ich den Nachbarn erschieße oder sein Haus in Brand setze.

Niemand wird bestreiten, dass Fehlentscheidungen fallen. Wo gearbeitet wird, wird es immer Fehler geben. Das ist gerade in dem Bereich der Justiz schmerzhaft und sollte auch nicht wegdiskutiert werden. Nur man muss mal schauen, wie der Prozentsatz ist und man sollte sich überlegen, wie man die Justiz ausstattet, um so etwas zu vermeiden. Inzwischen hat das sogar die Politik erkannt. Es gibt vernünftige Arbeitsplätze, Vernetzung und vieles andere mehr, wovon man vor 30 Jahren nur träumen konnte. Das muss man einfach sehen.

Chavah
Fragender500
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Fragender500 »

J.A. hat geschrieben: 07.05.21, 17:55
Das war aber so. Der Richter wußte nicht was er den geben könnte, da er eh kein Geld hatte.
Dafür gibt die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit. Oder Ratenzahlung (gar kein Geld hat niemand und wenn dann weil er keine Sozialleistungen beantragt - abgesehen davon, dass "derjenige" ja auch von irgendwas lebt). Mittellosigkeit des Angeklagten steht der Verurteilung eines Angeklagten zu einer Geldstrafe nicht entgegen. Und bei "dem" Richter ging's dann wohl eher nicht darum, dass er grds. nicht wußte, was er machen soll oder kann, sondern darum was im konkreten Fall die "passendste" Strafe wäre. Da kann man den Angeklagten in geeigneten Fällen auch durchaus in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Mit Überforderung hat das so rein gar nichts zu tun, sondern damit, dass der Richter Augenmaß beweist.

Was hat der "überforderte Richter" denn dann am Ende gemacht? Den Angeklagten trotz Schuldüberzeugung freigesprochen, weil er nicht wußte was er sonst hätte machen sollen?
Ich denke mal der Richter war in einer Zwickmühle, da er den Angeklagten auch in keine Ersatzfreiheitsstrafe sehen wollte.
Wie gesagt: Raten ... gemeinnützige Arbeit ...
basta und aus.
Na dann ... Häuptling "Verwirrt-mich-nicht-mit-Tatsachen-ich-habe-meine-feste-Überzeugung" hat gesprochen. Howgh :!: :mrgreen:

Ist doch vollkommen egal was sie schreiben, es war so das der Richter laufend nachgefragt hat "na was können sie den Bezahlen" Der wußte echt nicht was er machen sollte.

Es war so und wir konnten nach der Verhandlung nicht mehr vor lachen wie sich die Justiz zum Blödmann gemacht hat.

Im Bezug zu den anderen Beiträgen hier. Mir ist aufgefallen, wenn man bei Sachbearbeitern beim Amtsgericht Infos persönlich haben will, sind diese in der Regel freundlich. Bei Sachbearbeitern und Staatsdanwälte bei den staatsanwaltschaften, hat man immer das Gefühl, die ziehen nur ne Fresse und können sich selbst nicht leiden. Totale überkanditelte Arsc.......
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

Chavah hat geschrieben: 07.05.21, 19:26 Im Strafrecht geht es neben dem Strafanspruch des Staates eben auch um Gerechtigkeit. Und ein Teil dieser Gerechtigkeit ist auch, ein Verfahren in der angemessenen Form zu beenden.
Ok, dann nehmen wir mal die aktuelle Fälle, in denen die Käufer von günstigen Softwarelizenzen verfolgt werden, wo der Kauf vor etlichen Jahren war. Wo ist hier die Gerechtigkeit, wenn jemand 30 Tagessätze zahlen soll, weil er sich vor 8 Jahren mal eine [Wortsperre: Produktname] Lizenz für 10€ (statt 50€) geklickt hat?
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Fragender500 »

Wer bei Justiz an Gerechtigkeit denkt schläft auch noch mit dem Nuckel im Mund.

So Weltfremd kann man gar nicht sein. Der Justiz ist nunmal das Höchste was es gibt in unserer Gesellschaft und es gibt tatsächlich Menschen die meinen, alles was die Justiz macht kann nur richtig sein. :roll:

Bei meinen Verfahren wegen Beleidigung von vor über 3 Jahren kann ich gar nicht anders denken als, hoffentlich verreckt der Typ bald das ich auf sein Grab pissen kann. Solche Verfahren sähen nur Hass, nichts weiter.
J.A.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von J.A. »

Ist doch vollkommen egal was sie schreiben
Ja, ist klar... "basta und aus" :mrgreen:

es war so das der Richter laufend nachgefragt hat "na was können sie den Bezahlen" Der wußte echt nicht was er machen sollte.

Es war so
Ich habe nicht bestritten, dass es vielleicht so war. Nur ist die daraus gezogene Schlußfolgerung falsch. Warum hab ich bereits erklärt. Aber egal...
Solche Verfahren sähen nur Hass,
Ja, ganz offensichtlich:
hoffentlich verreckt der Typ bald das ich auf sein Grab pissen kann
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von J.A. »

Wo ist hier die Gerechtigkeit, wenn jemand 30 Tagessätze zahlen soll, weil er sich vor 8 Jahren mal eine [Wortsperre: Produktname] Lizenz für 10€ (statt 50€) geklickt hat?
Sind damit die § 106 UrhG Dinger gemeint? Die verjähren nach 5 Jahren. 8 Jahre kann da eher nicht hinkommen, es sei denn das Ermittlungsverfahren läuft gg. denjenigen schon seit mehr als 3 Jahren.

Aber grundsätzlich: Es gibt halt Verjährungsfristen. Wird man kurz vorher noch erwischt, ist es halt Pech.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

J.A. hat geschrieben: 07.05.21, 23:31 Sind damit die § 106 UrhG Dinger gemeint? Die verjähren nach 5 Jahren. 8 Jahre kann da eher nicht hinkommen, es sei denn das Ermittlungsverfahren läuft gg. denjenigen schon seit mehr als 3 Jahren.
Deshalb wird da noch eben die Geldwäsche mit dazu gehängt und schon ist man aus der Verjährung wieder raus. Zur Auffrischung des Falls, hier mal die Meldung:
https://tinyurl.com/w10lic2

Und hier noch der erste Artikel im Blog, der die Recherche ausgelöst hat: http://tinyurl.com/w10lic1

Okay, Lizenzverletzung ist klar, aber Geldwäsche klingt tatsächlich wieder so, dass es nur draufgesetzt wurde, um eben die Verjährung auszuhebeln.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Evariste »

myLord hat geschrieben: 08.05.21, 01:07 Okay, Lizenzverletzung ist klar, aber Geldwäsche klingt tatsächlich wieder so, dass es nur draufgesetzt wurde, um eben die Verjährung auszuhebeln.
Die Staatsanwaltschaft ist nun mal verpflichtet, alle möglichen Straftatbestände zu prüfen.

Übrigens ist es völlig unklar, ob es sich hier nicht doch nur um aufgebauschte Einzelfälle handelt., wo dann vieleicht auch andere Aspekt hinzugekommen sind. Alles schwer zu beurteilen, weil hier sehr viel Hörensagen im Spiel ist.
J.A.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von J.A. »

Okay, Lizenzverletzung ist klar, aber Geldwäsche klingt tatsächlich wieder so, dass es nur draufgesetzt wurde, um eben die Verjährung auszuhebeln.
Geldwäsche verjährt auch nach 5 Jahren. Die Verjährung kann aber halt unterbrochen werden, wenn vor Ablauf der 5 Jahre eine entsprechende Handlung ergeht. Nach 10 Jahren ist aber definitiv Schluß (absolute Verjährung). Um die auszuhebeln reicht eine Unterbrechung nicht. Da müsste es schon ein erstinstanzliches Urteil geben.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Fragender500 »

Evariste hat geschrieben: 08.05.21, 07:27
myLord hat geschrieben: 08.05.21, 01:07 Okay, Lizenzverletzung ist klar, aber Geldwäsche klingt tatsächlich wieder so, dass es nur draufgesetzt wurde, um eben die Verjährung auszuhebeln.
Die Staatsanwaltschaft ist nun mal verpflichtet, alle möglichen Straftatbestände zu prüfen.
Sie sind ja ein richtiger Scherzkreks. Die Staatsanwaltschaft ist auch verpflichtet Tatsachen zu ermitteln die für den Beschuldigten sprechen, tun es aber nicht.

Wenn ich das schon höhre, verpflichtet. :roll:
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

J.A. hat geschrieben: 08.05.21, 18:52 Geldwäsche verjährt auch nach 5 Jahren. Die Verjährung kann aber halt unterbrochen werden, wenn vor Ablauf der 5 Jahre eine entsprechende Handlung ergeht. Nach 10 Jahren ist aber definitiv Schluß (absolute Verjährung). Um die auszuhebeln reicht eine Unterbrechung nicht. Da müsste es schon ein erstinstanzliches Urteil geben.
Leider habe ich da auch nur die Infos aus der Presse, kA. Der RA, der im Artikel verlinkt wird, hat aber schon über 100 Mandanten (nach eigenen Angaben). Muss die Verjährung eingeredet werden?
Evariste hat geschrieben: 08.05.21, 07:27 Die Staatsanwaltschaft ist nun mal verpflichtet, alle möglichen Straftatbestände zu prüfen.
Ja, aber dennoch tut sie eher alles, um die Schuld zu beweisen und nimmt nur die Unschuldsbeweise mit, die sie zufällig findet.
Beispiel, gerade aus der Akte:

POL wirft dem Beschuldigten vor Ort Totschlag durch Unterlassen vor. Einen Tag später ist der Vorwurf schon eine fahrlässige Tötung. Dann gibt es eine Obduktion, eine natürliche Todesursache wird festgestellt. Nun lautet der Vorwurf Misshandlung von Schutzbefohlenen (im Abschlussvermerk der POL). Wo jedem, der die Akte in den Händen hält, sofort klar wird, dass auch diese Vorwürfe unhaltbar sind. Die POL / StA sagt nicht... "Ja, irgendwann ist genug", sondern... "was könnten wir noch draus machen"? Die 800 Seiten, 30 POL vor Ort, 1.5k für die Obduktion... kann ja nicht alles für die Katz sein.
J.A.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von J.A. »

Muss die Verjährung eingeredet werden?
Nein, die wird von Amts wegen berücksichtigt.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Fragender500 »

[/quote]

Die POL / StA sagt nicht... "Ja, irgendwann ist genug", sondern... "was könnten wir noch draus machen"? Die 800 Seiten, 30 POL vor Ort, 1.5k für die Obduktion... kann ja nicht alles für die Katz sein.
[/quote]

Darum sind die ja auch überlastet .....
Zuletzt geändert von hawethie am 10.05.21, 08:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigung gelöscht
hawethie
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von hawethie »

So langsam ist hier ein Punkt erreicht (Spekulation, konstruierte Fälle...) dass ich schwer überlege, ob das nicht in der SC besser aufgehoben ist.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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