Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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myLord
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Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

darf ich mal fragen, wieso viele RA versuchen ein Strafverfahren im Ermittlungsverfahren zu beenden? Die RA, die ich kenne, verlangen unterschiedliche Gebühren. So verlangen zwei bekannte RA ca. 500€. Bei einem anderen Verfahren liegt ein RA jetzt bei 1k€. Und manch einer verlangte einen Vorschuss von 3k€ bei einem relativ simplen Verfahren.

Und wenn die STA im Ermittlungsverfahren das Verfahren eingestellt, ist die Kohle ja in jedem Fall (oder nicht?) weg. Wieso treibt man das Verfahren nicht einfach bis zur Anklage hoch? Also wo die Kosten dann auf die Staatskasse umgewälzt werden können. Ja, dann kann das Verfahren schnell beiseite geschaffen werden. Aber wozu? Wenn man weiß, dass am Ende eh nur ein Freispruch rauskommen kann.

Und eine zweite Frage:
Sagen wir mal, A ist unschuldig und kann seine Unschuld auch beweisen. Ich habe schon einige Stellungnahmen von RA im Ermittlungsverfahren gelesen. Meist war es eine Anführung von Beweisen, argumentation bzw. so etwas wie "Aktenlage undurchsichtig, nicht genug Beweise, ich beantrage eine Einstellung nach XYZ".

Wieso schreibt kein RA so etwas wie (jetzt mal etwas übertrieben ausgedrückt):
Komm, klage den Beschuldigten doch an. Vor Gericht kann ich beweisen, dass der Mandant unschuldig ist. Und dann trägt die Staatskasse die Kosten. Und du, STA hast mal wieder einen Prozess verloren. Mal wieder Kosten, die produziert wurden. Komm, greife lieber zu den Low Hanging Fruits und klage lieber jemanden anderen an, bei dem du sicher bist, dass er am Ende verurteilt wird."

Zur Info: Vor einigen Wochen kam ein Buch heraus, in dem ein STA mal auf den Putz haut und zeigt, dass vor allem kleine Fälle, die Bagatellen sind, aber sicher zu einer Verurteilung führen, verfolgt werden. Ursache: Die STA muss auch inoffizielle Quoten erfüllen.
FM
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von FM »

Ein Staatsanwalt ist Beamter auf Lebenszeit, dem kann man mit nichts drohen. Ob er ein Verfahren gewinnt oder verliert, ist für ihn egal.

Ein Rechtsanwalt hat im Strafverfahren vor allem die Aufgabe, eine Verurteilung des Mandanten zu verhindern (oder die Strafe möglichst gering ausfallen zu lassen). Wenn das Verfahren eingestellt wird, ist das Ziel jedenfalls erreicht. Wenn ein Verfahren bis zum Urteil stattfindet, droht immer noch die Verurteilung. Also ist Einstellung jedenfalls im Interesse des Mandanten. Es geht nicht darum wer am Ende die Kosten trägt, sondern wie das strafrechtliche Ergebnis lautet.

Wenn dem Mandanten am wichtigsten ist, keine Anwaltskosten bezahlen zu müssen, beauftragt er am besten keinen. Bei eindeutiger Unschuld braucht er ja auch keinen, da muss er das nur dem Staatsanwalt selbst erklären, und dann verzichtet der gleich auf die Anklage oder plädiert auf Freispruch. Und zwar ganz kostenfrei. Und wenn der doch nicht will, sagt man eben selbst dem Richter, dass man unschuldig ist.
ExDevil67
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von ExDevil67 »

Bezüglich der Kosten für einen Anwalt, auch wenn am Verfahnresende eine Kostenübernahme durch die Staatskasse steht. Der Staat erstattet in solchen Fällen nur die Kosten nach Gebührenordnung. Nicht die ggf vereinbarten höheren Sätze nach Aufwand.
myLord
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

FM hat geschrieben: 06.05.21, 20:40 Ein Staatsanwalt ist Beamter auf Lebenszeit, dem kann man mit nichts drohen. Ob er ein Verfahren gewinnt oder verliert, ist für ihn egal.
Also es geht darum, dass die "Rechtsprechung Ökonomisiert" wurde. Die Staatsanwaltschaften werden eh von einer Beratungsfirma betreut und der Personalbedarf wird bei denen sehr knapp bemessen.

Und ja, es mag schon sein, dass dem STA nichts passiert, aber auch bei der STA gibt es Aufstiegschancen in der Karriere. Und wenn man verliert, dann verbaut man sich die. Oder wird später befördert, spürt es also an der eigenen Tasche. Und zuletzt kommt noch der soziale Druck von Vorgesetzten und Kollegen: "Du STA hast schon wieder nen Prozess verloren, ich habe diese Woche keinen einzigen Fall verloren." => L WIE LOOSER (Ja, auch hier wieder etwas auf die Spitze getrieben.)

Und jetzt mal im Ernst, nehmen wir mal irgendeinen Fall, 2-3 Zeugen mit Entschädigung + Gutachter + RA mit Anfahrt... Kommen schon mal gerne 10k zusammen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem STA gut tut, wenn er regelmäßig solche Verfahren verliert.
FM
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von FM »

myLord hat geschrieben: 06.05.21, 21:20 Und ja, es mag schon sein, dass dem STA nichts passiert, aber auch bei der STA gibt es Aufstiegschancen in der Karriere. Und wenn man verliert, dann verbaut man sich die. Oder wird später befördert, spürt es also an der eigenen Tasche. Und zuletzt kommt noch der soziale Druck von Vorgesetzten und Kollegen: "Du STA hast schon wieder nen Prozess verloren, ich habe diese Woche keinen einzigen Fall verloren." => L WIE LOOSER (Ja, auch hier wieder etwas auf die Spitze getrieben.)
Du gehst von der Annahme aus, ein Staatsanwalt hätte etwas falsch gemacht, wenn er ein Verfahren "verliert". Was wohl in der Annahme begründet ist, der Richter wäre irgendwie kompetenter als der Staatsanwalt. Das ist aber falsch. Richter und Staatsanwälte (und auch Rechtsanwälte) haben genau dieselbe Qualifikation, nämlich die beiden juristischen Staatsexamina. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird, kann der Fehler beim Staatsanwalt liegen, oder auch beim Richter - oder bei keinem von beiden.
myLord
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

FM hat geschrieben: 06.05.21, 21:37 Du gehst von der Annahme aus, ein Staatsanwalt hätte etwas falsch gemacht, wenn er ein Verfahren "verliert". Was wohl in der Annahme begründet ist, der Richter wäre irgendwie kompetenter als der Staatsanwalt. Das ist aber falsch. Richter und Staatsanwälte (und auch Rechtsanwälte) haben genau dieselbe Qualifikation, nämlich die beiden juristischen Staatsexamina.
Nein, nein. Das habe ich so nicht gesagt. Es geht 1) nicht um die Kompetenz, sondern dass lt. Buch für einen Fall mit z.B. 600 Seiten Akte der STA nur rund 3 Stunden (genauer 157 Minuten) Zeit hat. Und in den 3 Stunden ist alles enthalten, inkl. möglicher Gerichtsverhandlung. Während der Anwalt des Beschuldigten je nach Taschengeld und Vorarbeit deutlich mehr "Manpower" hat. Auch setzen Verteidiger oft Legal Tech Systeme ein, um sich im Aktenberg zurecht zu finden. Dementsprechend sind sie der anderen Seite überlegen.

Über die Kompetenz des Richters habe ich mich noch nicht ausgelassen. Die Frage ist: Muss man das denn überhaupt? Während eines Prozesses kann der Verteidiger den Richter ja auf seinen Standpunkt bringen.

Wieso sagen Sie das hier:
Wenn der Angeklagte freigesprochen wird, kann der Fehler beim Staatsanwalt liegen, oder auch beim Richter - oder bei keinem von beiden.
Es geht ja nicht um Fehler, die gemacht werden. Also der Angeklagte, der die Tat begangen hat, wird freigesprochen, weil jemand Fehler gemacht hat. Sondern weil z.B. die Akte nicht komplett gelesen wurde, sondern nur oberflächlich. Oder der Beschuldigte sich garnicht erst äußert und abwartet, ob der STA dem Anzeigeerstatter glaubt.

Und eine Sache noch zum Schluss. Gegen mich persönlich wurde wg. Betrugs ermittelt. Wert waren irgendwie ein paar Euro. In der Ermittlungsakte stand irgendwie so etwas, wie eine Weisung, die den STA "verpflichtet" hat, alles was mit Internet und Betrug zutun hat, zu verfolgen. Die Verfolgung war also weniger gewollt, sondern politisch motiviert. Dementsprechend mit viel Fantasie war die Anklage geschrieben. Und nach 3 Zeilen Text und zwei Fotos (über RA) war das Verfahren wieder vom Tisch.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Fragender500 »

Ich habe gerade ein Fall, da hat ein Staatsanwalt Beleidigung von vor 3 Jahren angeklagt über ein anonymes Portal im Internet wo man auf ein Handy Nachrichten versenden kann. Laut Anklage soll es auf eine Aussage des Beschuldigte berufen, die es in den Akten gar nicht als Blatt gibt, wurde aber in der Anklage benannt das Blatt. Dann führte man in der Anklage einen Anwalt auf den man schon vor 2 Jahren das Mandat entzogen hatte und danach man schon einen Neuen hatte den man auch vor 1 jahr das Mandat entzogen hatte. Man sieht, auch ein Staatsanwalt kann Züge von Sonderschulschüler haben. Justiz ist kein Beruf, sondern eher ein Spiel und das verliert man, oder gewinnt man. Das Gericht sendete die Anklage auf Berichtigung zurück.
myLord
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

Fragender500 hat geschrieben: 07.05.21, 09:11 Ich habe gerade ein Fall, da hat ein Staatsanwalt Beleidigung von vor 3 Jahren angeklagt über ein anonymes Portal im Internet wo man auf ein Handy Nachrichten versenden kann.
Danke für die Erwähnung des Punktes. Jetzt mal so gefragt: Welchen Wert hat es für den Staat überhaupt eine Beleidigung zu verfolgen, die vor 3 Jahren stattgefunden hat und der Staat den Fall nun so lange zeit liegen gelassen hat? Was kommt denn bei einer Beleidigung raus? 30 Tagessätze. Und da der Beschuldigte ja schon 2 RA hatte... Scheint es ihm ja nicht schlecht zu gehen. Bei meinem "Betrugsverfahren" damals wurde bei mir ein Tagessatz von 300 EUR als Selbstständiger in der IT Branche angenommen, Strafbefehl kam auch über 30 Tagessätze. 9k für einen Brief - kein schlechter Verdienst.

Oder die Fälle, in denen Käufer von billigen Softwarelizenzen aus Auktionsportalen verfolgt werden, die den Kauf vor 7, 8, 10 Jahren getätigt haben. Denen wird dann "unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" und "leichtfertige Geldwäsche" vorgeworfen. Die gängigsten News-Portale berichteten darüber. In der Regel wird ein Strafbefehl über 30 Tagessätze verschickt. Auch hier macht die Verfolgung keinen Sinn. IMHO gab es bisher nur Strafbefehle, jedoch keine einzige Verhandlung. Und da liegt dann auch der Verdacht nahe, dass man eher auf die Geldstrafe abgesehen hat als auf "Gerechtigkeit". Eben die Low Hanging Fruits. Es werden sich schon genug Leute finden, die 2-3k€ Strafe zahlen, um nicht 30% davon für den RA ausgeben zu müssen - mit dem Nachteil nun vorbestraft zu sein.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von hawethie »

Zum Fall von @Fragender500 bitte nicht weiter eingehen. Da hatten wir schon eine ausführliche Diskussion in einem eigenen Thread.
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von hawethie »

IMHO gab es bisher nur Strafbefehle, jedoch keine einzige Verhandlung. Und da liegt dann auch der Verdacht nahe, dass man eher auf die Geldstrafe abgesehen hat als auf "Gerechtigkeit".
Wenn man mit einem Strafbefehl nicht einverstanden ist, weil man ihn für ungerecht hält, kann man Rechtsmittel einlegen.
Einen Strafbefehl gibt es nur, wenn StA und Gericht (nach Aktenlage, zu der auch Schreiben eines RA gehören) der Ansicht sind, dass die Sache eindeutig ist und man sich die teuren Gerichtsgebühren und (vor allem) Auslagen sparen kann.
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Chavah
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Chavah »

Der Angeklagte kann sich doch gegen den Strafbefehl wehren. Dann hat er seine mündliche Verhandlung. Ist doch kein Problem. Nur, es ist doch völliger Blödsinn, jeden Pillepalle-Fall vors Gericht zu zerren, wenn da auch nichts anderes rauskommt als im schriftlichen Verfahren.

Die Karriere eines Staatsanwaltes ist nicht davon abhängig, ob er viele Verfahren einstellt oder anklagt. Auch ist die Berechnung der Zeit für einen Fall doch völlig neben der Sache. Es ist ein Unterschied, ob ein Staatsanwalt ein allgemeines Dezernat hat, wo eben auch viel Kleinkram anfällt, den er aber schnell erledigen kann, oder ob er in einer Spezialabteilung hockt, in der er nie mehr als drei Verfahren parallel bearbeitet.

Staatsanwalt werden heißt auch Verzicht auf eine klassische "Aufstiegskarriere." Man kann Oberstaatsanwalt werden, zumindest in meinem Land, wenn man das sog. 3. Staatsexamen absolviert hat, also etliche Zeit bei einer Generalstaatsanwaltschaft gearbeitet hat, oder im Ministerium oder bei der Bundesanwaltschaft. So, dann muss zusätzlich noch eine Stelle frei sein, bei uns kommt auf 10 Staatsanwälte in etwa ein OStA als Abteilungsleiter. Die nächste Stufe ist dann Behördenleiter, man kann sich ausrechnen, wie viele das werden.

Und die Staatsanwaltschaften sind EDV-technisch inzwischen auch gut ausgestattet. Können sich genauso wie Anwälte ihre Akten sortieren und zugreifen.

Und, es ist nicht Aufgabe der Behörde, irgendwelche verqueren Vorstellungen von Verdächtigen zu erfüllen. Es geht ausschließlich um den Strafanspruch des Staates und dessen Umsetzung. Um nicht mehr, aber auch nicht um weniger.

Chavah
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von myLord »

hawethie hat geschrieben: 07.05.21, 10:08 Wenn man mit einem Strafbefehl nicht einverstanden ist, weil man ihn für ungerecht hält, kann man Rechtsmittel einlegen.
Es ist jetzt meine persönliche Meinung: Viele Bürger dieses Landes sind überfordert, wenn sie einen Gelben Briefumschlag im Briefkasten finden. Sie wissen in der Regel nicht, wie sie damit umgehen sollen. Außerdem fängt die 14 Tätige Frist an zu laufen. Dass diese Frist mit einem Einzeiler beendet ist, wissen auch nur die wenigsten. Viele gehen davon aus, dass sie in den 14 Tagen gleich ihre Unschuld beweisen müssen.
hawethie hat geschrieben: 07.05.21, 10:08 Einen Strafbefehl gibt es nur, wenn StA und Gericht (nach Aktenlage, zu der auch Schreiben eines RA gehören) der Ansicht sind, dass die Sache eindeutig ist und man sich die teuren Gerichtsgebühren und (vor allem) Auslagen sparen kann.
Nun Sorry, die STA ist zwar in D angehalten nicht nur Beweise Gegen den Beschuldigten zu sammeln, sondern auch für seine Unschuld zu sammeln. Und wenn die STA einen Strafbefehl will, dann kann sie es durch die Akte und die Anklage auch erreichen. Gegenfrage: Wie oft kommt es im Zivilrecht vor, dass eine Klage abgewiesen wird, wenn der Beklagte sich im Verfahren einfach nicht äußert - Stichwort Versäumnisurteil?
Chavah hat geschrieben: 07.05.21, 10:11 Die Karriere eines Staatsanwaltes ist nicht davon abhängig, ob er viele Verfahren einstellt oder anklagt. Auch ist die Berechnung der Zeit für einen Fall doch völlig neben der Sache. Es ist ein Unterschied, ob ein Staatsanwalt ein allgemeines Dezernat hat, wo eben auch viel Kleinkram anfällt, den er aber schnell erledigen kann, oder ob er in einer Spezialabteilung hockt, in der er nie mehr als drei Verfahren parallel bearbeitet.
Und dennoch gibt es Systeme, wie z.B. PEBBSY bzw. PEBB§Y, mit denen die Zeit für Fälle gedeckelt wird.
Chavah hat geschrieben: 07.05.21, 10:11 Staatsanwalt werden heißt auch Verzicht auf eine klassische "Aufstiegskarriere." Man kann Oberstaatsanwalt werden, zumindest in meinem Land, wenn man das sog. 3. Staatsexamen absolviert hat, also etliche Zeit bei einer Generalstaatsanwaltschaft gearbeitet hat, oder im Ministerium oder bei der Bundesanwaltschaft. So, dann muss zusätzlich noch eine Stelle frei sein, bei uns kommt auf 10 Staatsanwälte in etwa ein OStA als Abteilungsleiter. Die nächste Stufe ist dann Behördenleiter, man kann sich ausrechnen, wie viele das werden.
Ja, obwohl ich es vorhin geschrieben habe, kann ein Aufstieg auch nicht mit Geld zutun haben, sondern immateriell sein. z.B. Sozial. Oder dass man die Fälle bekommt, die interessant sind. Oder, oder, oder...
Chavah hat geschrieben: 07.05.21, 10:11 Und die Staatsanwaltschaften sind EDV-technisch inzwischen auch gut ausgestattet. Können sich genauso wie Anwälte ihre Akten sortieren und zugreifen.
Wie gut sind die denn ausgestattet? Die höchste "Ausstattung", die ich gesehen habe, war ein DMS-System. Inkl. "CRM-Modul" mit dem man Text schreibt und das System generiert dazu das Schreiben inkl. Briefkopf, Adressen, AZ, USW. Und digitale Akten. Wobei beim letzteren bei Kommentaren, Lesezeichen und Volltextsuche oft Schluss ist.

Also kaum mit dem Vergleichbar, was auf der anderen Seite auf dem Markt ist.


EDIT:
Chavah hat geschrieben: 07.05.21, 10:11 Und, es ist nicht Aufgabe der Behörde, irgendwelche verqueren Vorstellungen von Verdächtigen zu erfüllen. Es geht ausschließlich um den Strafanspruch des Staates und dessen Umsetzung. Um nicht mehr, aber auch nicht um weniger.
Ja, also es geht um Politik und Geld und nicht um "Gerechtigkeit".
hawethie
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von hawethie »

Wie oft kommt es im Zivilrecht vor, dass eine Klage abgewiesen wird, wenn der Beklagte sich im Verfahren einfach nicht äußert - Stichwort Versäumnisurteil?
was hat Zivilrecht mit Strafrecht zu tun?
Und wenn die STA einen Strafbefehl will, dann kann sie es durch die Akte und die Anklage auch erreichen.
du meinst als, die StA begeht Aktenmanipulation... (Schreiben des RA nicht in Akte)
Viele Bürger dieses Landes sind überfordert, wenn sie einen Gelben Briefumschlag im Briefkasten finden. Sie wissen in der Regel nicht, wie sie damit umgehen sollen. Außerdem fängt die 14 Tätige Frist an zu laufen. Dass diese Frist mit einem Einzeiler beendet ist, wissen auch nur die wenigsten. Viele gehen davon aus, dass sie in den 14 Tagen gleich ihre Unschuld beweisen müssen.
Du hast aber ein hohe Meinung ...

Und wenn jemand nicht lesen kann (Rechtsmittelbelehrung) und sich nicht traut, jemanden zu fragen..... Dann ist das einzig und allein seine Sache.
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Jim Panse
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Jim Panse »

myLord hat geschrieben: 07.05.21, 11:13
Chavah hat geschrieben: 07.05.21, 10:11 Die Karriere eines Staatsanwaltes ist nicht davon abhängig, ob er viele Verfahren einstellt oder anklagt. Auch ist die Berechnung der Zeit für einen Fall doch völlig neben der Sache. Es ist ein Unterschied, ob ein Staatsanwalt ein allgemeines Dezernat hat, wo eben auch viel Kleinkram anfällt, den er aber schnell erledigen kann, oder ob er in einer Spezialabteilung hockt, in der er nie mehr als drei Verfahren parallel bearbeitet.
Und dennoch gibt es Systeme, wie z.B. PEBBSY bzw. PEBB§Y, mit denen die Zeit für Fälle gedeckelt wird.
Glauben Sie ernsthaft, dass der Staatsanwalt dem Vergewaltiger, der erst nach 199 Minuten Aktenstudium und Ermittlungsarbeit identifiziert werden kann, nun mitteilt, dass er straffrei ausgehen wird, da die vorgesehene Bearbeitungszeit von 200 Minuten leider nicht mehr ausreicht, um die Anklageschrift zu schreiben?

Gruß
jp
in dubio pro leo!
Fragender500
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Re: Wieso sollte man auf eine Einstellung im Ermittlungsverfahren hinarbeiten? STA drohen?

Beitrag von Fragender500 »

myLord hat geschrieben: 07.05.21, 09:43
Fragender500 hat geschrieben: 07.05.21, 09:11 Ich habe gerade ein Fall, da hat ein Staatsanwalt Beleidigung von vor 3 Jahren angeklagt über ein anonymes Portal im Internet wo man auf ein Handy Nachrichten versenden kann.
Danke für die Erwähnung des Punktes. Jetzt mal so gefragt: Welchen Wert hat es für den Staat überhaupt eine Beleidigung zu verfolgen, die vor 3 Jahren stattgefunden hat und der Staat den Fall nun so lange zeit liegen gelassen hat? Was kommt denn bei einer Beleidigung raus? 30 Tagessätze. Und da der Beschuldigte ja schon 2 RA hatte... Scheint es ihm ja nicht schlecht zu gehen. Bei meinem "Betrugsverfahren" damals wurde bei mir ein Tagessatz von 300 EUR als Selbstständiger in der IT Branche angenommen, Strafbefehl kam auch über 30 Tagessätze. 9k für einen Brief - kein schlechter Verdienst.

Oder die Fälle, in denen Käufer von billigen Softwarelizenzen aus Auktionsportalen verfolgt werden, die den Kauf vor 7, 8, 10 Jahren getätigt haben. Denen wird dann "unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" und "leichtfertige Geldwäsche" vorgeworfen. Die gängigsten News-Portale berichteten darüber. In der Regel wird ein Strafbefehl über 30 Tagessätze verschickt. Auch hier macht die Verfolgung keinen Sinn. IMHO gab es bisher nur Strafbefehle, jedoch keine einzige Verhandlung. Und da liegt dann auch der Verdacht nahe, dass man eher auf die Geldstrafe abgesehen hat als auf "Gerechtigkeit". Eben die Low Hanging Fruits. Es werden sich schon genug Leute finden, die 2-3k€ Strafe zahlen, um nicht 30% davon für den RA ausgeben zu müssen - mit dem Nachteil nun vorbestraft zu sein.
Der Mehrwert für den Staat ist der, auch mal kleine Sachen anzuklagen, um zu zeigen in deren Statistik, wir machen ja was, der Rechtsstaat funktioniert. Ich kenne viele Fälle auch in meinem Umfeld, wo Straftaten eingestellt wurden, wo jeder Sonderschüler sehen würde das man es leicht beweisen kann. Die Justiz ist nur ein Spiel, da steckt nichts dahinter, sowas kann jeder Ideot als Job machen.

In einem Fall wurden bei mir ein PC sichergestellt. Das Verfahren wurde eingestellt nach 170 stpo und ich Kämpfe jetzt darum mein PC wieder zu bekommen. Jetzt habe ich die gerichtliche entscheidung beantragt. Sorry wie bekloppt ist man eigentlich als Staatsanwalt das man wegen jedem scheiß neue Anträge stellen muss? Ruf man da an, wird alles nur auf andere geschoben, ich kann so eine Behörde nicht ernst nehmen.
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