Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Moderator: FDR-Team
Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Hallo Alle!
Person X zieht von Nord D nach Süd Deutschland um.
Es gibt noch keine konkrete Vorstellungstermine. Der Arbeitsvermittler ist allerdings zuversichtlich, das eine Job leicht gefunden wird. X muss sehr kurzfristig seinem Arbeitsvermittler mitteilen, in welche Stadt genau er sucht. X will Stätte A, B ,C am Wochenende besuchen um zu bewerten ob es sich lohnt. Zwischen Stadt A und C liegt. ca 200km.
Ohne Covid: X fährt am Freitag Abend nach Stadt A, Ankunft in Hotel nach 23 Uhr. Samstag Abend fährt nach Stadt B, übernachtet dort und am Sonntag Mittag fährt wieder zurück, so dass Ankunft Zuhause nach 23 Uhr ist.
Wenn eine Reise so geplant werden muss, dass Mann garantiert vor 21 Uhr ankommt, muss Donnerstag und Freitag Urlaub genommen werden. Ein Baby fährt mit und kann Maximum 2 Stunde am Stuck tagsüber aushalten. Nachts geht einfacher.
Frage: Ist eine Wohnungsbesichtigung ein triftigen Grund? Wie Beweist man, dass X auf Wohnungssuche ist? Es ist unmöglich so kurzfristig drei Besichtigung- Termine in A, B, C zu bekommen. X wird schon zufrieden, wenn er schafft 2 Termine wahrzunehmen z.b. in Stadt B .
Wenn X in Stadt A angehalten wird, ist es kaum erklärbar, warum er Exposee von Stadt B zeigt und nicht von A.
Danke.
Person X zieht von Nord D nach Süd Deutschland um.
Es gibt noch keine konkrete Vorstellungstermine. Der Arbeitsvermittler ist allerdings zuversichtlich, das eine Job leicht gefunden wird. X muss sehr kurzfristig seinem Arbeitsvermittler mitteilen, in welche Stadt genau er sucht. X will Stätte A, B ,C am Wochenende besuchen um zu bewerten ob es sich lohnt. Zwischen Stadt A und C liegt. ca 200km.
Ohne Covid: X fährt am Freitag Abend nach Stadt A, Ankunft in Hotel nach 23 Uhr. Samstag Abend fährt nach Stadt B, übernachtet dort und am Sonntag Mittag fährt wieder zurück, so dass Ankunft Zuhause nach 23 Uhr ist.
Wenn eine Reise so geplant werden muss, dass Mann garantiert vor 21 Uhr ankommt, muss Donnerstag und Freitag Urlaub genommen werden. Ein Baby fährt mit und kann Maximum 2 Stunde am Stuck tagsüber aushalten. Nachts geht einfacher.
Frage: Ist eine Wohnungsbesichtigung ein triftigen Grund? Wie Beweist man, dass X auf Wohnungssuche ist? Es ist unmöglich so kurzfristig drei Besichtigung- Termine in A, B, C zu bekommen. X wird schon zufrieden, wenn er schafft 2 Termine wahrzunehmen z.b. in Stadt B .
Wenn X in Stadt A angehalten wird, ist es kaum erklärbar, warum er Exposee von Stadt B zeigt und nicht von A.
Danke.
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Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Wenn jemand einige Fehler in meinem Email findet, kann die behalten.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
dann wird er Urlaub nehmen müssen
Laut Schilderung fährt der X in die Städte A, B und C, umFrage: Ist eine Wohnungsbesichtigung ein triftigen Grund? Wie Beweist man, dass X auf Wohnungssuche ist?
und erzu bewerten ob es sich lohnt
wenn das zutrifftX muss sehr kurzfristig seinem Arbeitsvermittler mitteilen, in welche Stadt genau er sucht.
dann ist doch alles prima. Er fährt in Stadt B, macht seine Besichtigungen und kommt vor 22 Uhr nach Hause zurück. Wenn das nur mit Urlaub geht, wird er das tun müssen, zumal die meisten Besichtigungen zwischen 9 und 19 Uhr und eher selten nachts stattfindenEs ist unmöglich so kurzfristig drei Besichtigung- Termine in A, B, C zu bekommen. X wird schon zufrieden, wenn er schafft 2 Termine wahrzunehmen z.b. in Stadt B .
na, was macht er auch nachts in A, wenn er sowieso so kurzfristig keine Termine in A und C bekommt und froh ist, zwei Termine in B zu haben?Wenn X in Stadt A angehalten wird, ist es kaum erklärbar, warum er Exposee von Stadt B zeigt und nicht von A.
Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Nein. Wieso auch. Mir ist nicht bekannt, dass Wohnungsbesichtigungen nur nach 21 Uhr stattfinden.
Braucht man nicht. Wieso auch. Einfach vor 21 Uhr wieder zuhause sein und gut ist.
Wieso Leute meinen, sich auf die derzeitige Situation sich nicht einrichten zu müssen und alle sich nach Ihnen richten sollen, werde ich nie verstehen. Wenn ich drei Städte besichtigen will, dann mach ich das in der heutigen Zeit an 3 Tagen und steuer das so, dass ich Abends wieder zu hause bin.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Zwischen "Zuhause" und Stadt A ist ca. 7 Stunden fährt. Mit Pausen und Co. -> 10 Stunden. Hin und zurück 20.dann ist doch alles prima. Er fährt in Stadt B, macht seine Besichtigungen und kommt vor 22 Uhr nach Hause zurück.
Zwischen "Zuhause" und Stadt C ist ca. 6 Stunden fährt.
Zwischen "Zuhause" und Stadt B ist ca. 6 Stunden fährt.
Zwischen Stadt A und Stadt B ist ca. 2 Stunden fährt.
Zwischen Stadt B und Stadt C ist ca. 1 Stunden fährt.
Wenn man 19 Uhr los fährt, ist man nicht vor 22 Uhr zuhause. Es gibt keine Lösung!
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Wo will die Person denn übernachten? Auf der Rückbank?
Sich eine Stadt anschauen zu wollen, ob man da vielleicht zukünftig leben möchte, dürfte keine Geschäftsreise sein. Hotelübernachtungen fallen daher aus.
Sich eine Stadt anschauen zu wollen, ob man da vielleicht zukünftig leben möchte, dürfte keine Geschäftsreise sein. Hotelübernachtungen fallen daher aus.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Wohnmobil mieten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Mal abgesehen davon, das diese Zeitrechnungen hahnbüchend übertrieben negativ dargestellt werden (wer macht bei einer 7 Stundenfahrt 3 Stunden Pausen?), gibt es die Möglichkeit den Zug zu nehmen (da macht man Pause und kommt trotzdem vorwärts) und es gibt nicht in jeder Stadt eine Ausgangssperre. Wenn aber wirklich alles so unglücklich fallen würde, dann muss man schlicht und ergreifend sagen, dass das was Person X sich hier vorstellt derzeit nicht durchführen kann.
Achja und nein, es muss niemand dafür die Verantwortung übernehmen.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
ab und zu macht es Sinn, sich durchzulesen, was man im Eingangsbeitrag geschrieben hatachest hat geschrieben: ↑08.05.21, 23:35Zwischen "Zuhause" und Stadt A ist ca. 7 Stunden fährt. Mit Pausen und Co. -> 10 Stunden. Hin und zurück 20.dann ist doch alles prima. Er fährt in Stadt B, macht seine Besichtigungen und kommt vor 22 Uhr nach Hause zurück.
Zwischen "Zuhause" und Stadt C ist ca. 6 Stunden fährt.
Zwischen "Zuhause" und Stadt B ist ca. 6 Stunden fährt.
wozu benötigt der gute X denn 7 Stunden Fahrt? und dann auch noch 3 Stunden Pause? fürs Baby, das natürlich nicht anderswo untergebracht werden kann oder wenn das jetzt eine Lösung wäre, kommt sicher irgendein gesundheitliches Problem des X, weswegen er so lange pausieren mussZwischen Stadt A und C liegt. ca 200km.
doch, wie genannt, einfach den eigenen Beitrag lesen. Der gute X nimmt sich Urlaub und macht seine zur Entscheidung notwendigen Besichtigungen, bei denen er offenbar unbedingt ein Baby mitnehmen muss, an drei verschiedenen Tagen.
und wieso eigentlich 19 Uhr? man schreibt, X wäre froh, 2 Besichtigungen in B zu bekommen. Jetzt ist ständig die Rede von A und C und die Besichtigung muss natürlich so spät sein, dass man nicht vor 22 Uhr zu Hause ist. Nee, ist klar.
Die Lösung ist: Wenn A so weit weg ist, dass man es nicht schafft, sich die Stadt anzuschauen, um zu entscheiden, ob man dort auf Jobsuche geht, dann muss A halt ausfallen. Mal davon abgehen, dass es Sinn macht, sich einen Job zu suchen und dann auf Wohnungssuche zu gehen und wenig Logik darin zu finden ist, die Wohnungssuche vorzuziehen und dann irgendwo zu landen, wo es total nett ist, aber der Arbeitsmarkt nichts hergibt
Spätestens an der Stelle merkt man, dass hier nur ein sinnloses Konstrukt überlegt wird, um die Ausgangssperre zu umgehen bzw. als unglaublich großes Problem darzustellen
P.S.
welchen Urlaub muss X eigentlich nehmen?Der Arbeitsvermittler ist allerdings zuversichtlich, das eine Job leicht gefunden wird.
Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Selbstverständlich in einem Hotel.
Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich alle Amts Termine z.b. beim Notar ohne Beschränkungen wahrzunehmen.. Termin zur Vertragunterzeichung ist genauso geschützt. Ohne Besichtigung-> kein kein Vertragsangebot.
Wenn solche Termin um 9 Uhr ist, ist man gezwungen einen Hotel vor Ort zu nehmen. Normale weise ist das Gesetzgeber sehr großzügig. z.b. Ist der Brutto weg zwischen Wohnort und Termin mehr als 5 Stunden ( 10 Stunden hin und Zurück), darf der Betroffene einen Hotel nehmen, auch wenn es theoretisch möglich wäre zu verzichten.
Meine Fragen erneuert:
-Wie Check man in einen Hotel? Geschäftlich -> nicht. Privat -> auch nicht. Es handelt sich um keine Touristische Übernachtung.
-Wenn der Terminende so liegt (z.b. 19 Uhr), dass es nicht mehr möglich vor 21 Uhr zuhause zu sein. Muss Herr X einen Hotel nehmen oder darf auf direkten Wege nach hause Fahren?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Schauen Sie in die Verordnung. Wenn sie weder Hund dabei oder Sportsachen an haben, werden sie gegen die Ausgangssperre verstoßen haben.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Die "Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken" ist ja nur in Landkreisen mit Inzidenz über 100 untersagt. Selbst wenn man z.B. nach Stuttgart will wo im ganzen Umkreis der Wert darüberliegt, liegt er z.B. im Main-Tauber-Kreis (ca. 100 km nördlich) unter 100. Wenn man den Termin mittags macht, klappt das locker.
Allerdings kann Landesrecht strenger sein. Man informiere sich, ob im genannten Land Tests im Hotel verlangt werden, sonst sind wir ganz schnell beim Problem aus dem anderen thread.
Allerdings kann Landesrecht strenger sein. Man informiere sich, ob im genannten Land Tests im Hotel verlangt werden, sonst sind wir ganz schnell beim Problem aus dem anderen thread.
Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Es handelt sich nicht über eine Touristische Übernachtung.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Wirr ist der Worte Sinn.
Was hat eine Hotelübernachtung mit ihrer Frage ob sie abends wieder nachhause fahren dürfen zutun?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
die Fragen stehen so nirgendwo und sind daher nicht erneut hier gestellt. Oben noch benötigt der Herr Ihrer Geschichte 7 Stunden für 200 km Fahrt + 3 Stunden Pause und muss an Orten, von denen er nicht mal weiß, ob er dort Arbeit bekommt, an Wohnungsbesichtigungen teilnehmen, von denen er noch nicht mal weiß, ob sie stattfinden
zwischen dem Check-in aus geschäftlichem oder privaten Gründen gibt es wenig Unterschiede. Allenfalls wird man die Frage gestellt bekommen, ob man die Rechnung an eine andere Adresse als die angegebene der Firma haben möchte ,z.B.-Wie Check man in einen Hotel? Geschäftlich -> nicht. Privat -> auch nicht. Es handelt sich um keine Touristische Übernachtung.
Also lautet die Antwort: Reingehen, aktuell MNS nicht vergessen, Hände am Eingang desinfizieren und an der Rezeption den Namen nennen unter dem man gebucht hat
wenn er für die 200 km mehr als 3 Stunden benötigt und damit nicht vor 22 Uhr zu Hause ist, verstößt er u.U. (so welche vor Ort gelten) gegen die Ausgangsbeschränkungen. Wie er das löst, ist seine Sache.-Wenn der Terminende so liegt (z.b. 19 Uhr), dass es nicht mehr möglich vor 21 Uhr zuhause zu sein. Muss Herr X einen Hotel nehmen oder darf auf direkten Wege nach hause Fahren?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?
Oder was religiöseskommt sicher irgendein gesundheitliches Problem des X, weswegen er so lange pausieren muss :christmas3
Bezüglich Übernachtung ist (in Bayern) auch eine Unterbringung bei glaubhaft notwendigen Gründen möglich.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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