Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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achest
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Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von achest »

Hallo Alle!

Person X zieht von Nord D nach Süd Deutschland um.

Es gibt noch keine konkrete Vorstellungstermine. Der Arbeitsvermittler ist allerdings zuversichtlich, das eine Job leicht gefunden wird. X muss sehr kurzfristig seinem Arbeitsvermittler mitteilen, in welche Stadt genau er sucht. X will Stätte A, B ,C am Wochenende besuchen um zu bewerten ob es sich lohnt. Zwischen Stadt A und C liegt. ca 200km.

Ohne Covid: X fährt am Freitag Abend nach Stadt A, Ankunft in Hotel nach 23 Uhr. Samstag Abend fährt nach Stadt B, übernachtet dort und am Sonntag Mittag fährt wieder zurück, so dass Ankunft Zuhause nach 23 Uhr ist.

Wenn eine Reise so geplant werden muss, dass Mann garantiert vor 21 Uhr ankommt, muss Donnerstag und Freitag Urlaub genommen werden. Ein Baby fährt mit und kann Maximum 2 Stunde am Stuck tagsüber aushalten. Nachts geht einfacher.

Frage: Ist eine Wohnungsbesichtigung ein triftigen Grund? Wie Beweist man, dass X auf Wohnungssuche ist? Es ist unmöglich so kurzfristig drei Besichtigung- Termine in A, B, C zu bekommen. X wird schon zufrieden, wenn er schafft 2 Termine wahrzunehmen z.b. in Stadt B .

Wenn X in Stadt A angehalten wird, ist es kaum erklärbar, warum er Exposee von Stadt B zeigt und nicht von A.

Danke.
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winterspaziergang

Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von winterspaziergang »

achest hat geschrieben: 08.05.21, 22:55 Wenn eine Reise so geplant werden muss, dass Mann garantiert vor 21 Uhr ankommt, muss Donnerstag und Freitag Urlaub genommen werden. Ein Baby fährt mit und kann Maximum 2 Stunde am Stuck tagsüber aushalten. Nachts geht einfacher.
dann wird er Urlaub nehmen müssen
Frage: Ist eine Wohnungsbesichtigung ein triftigen Grund? Wie Beweist man, dass X auf Wohnungssuche ist?
Laut Schilderung fährt der X in die Städte A, B und C, um
zu bewerten ob es sich lohnt
und er
X muss sehr kurzfristig seinem Arbeitsvermittler mitteilen, in welche Stadt genau er sucht.
wenn das zutrifft
Es ist unmöglich so kurzfristig drei Besichtigung- Termine in A, B, C zu bekommen. X wird schon zufrieden, wenn er schafft 2 Termine wahrzunehmen z.b. in Stadt B .
dann ist doch alles prima. Er fährt in Stadt B, macht seine Besichtigungen und kommt vor 22 Uhr nach Hause zurück. Wenn das nur mit Urlaub geht, wird er das tun müssen, zumal die meisten Besichtigungen zwischen 9 und 19 Uhr und eher selten nachts stattfinden
Wenn X in Stadt A angehalten wird, ist es kaum erklärbar, warum er Exposee von Stadt B zeigt und nicht von A.
na, was macht er auch nachts in A, wenn er sowieso so kurzfristig keine Termine in A und C bekommt und froh ist, zwei Termine in B zu haben?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von ktown »

achest hat geschrieben: 08.05.21, 22:55 Ist eine Wohnungsbesichtigung ein triftigen Grund?
Nein. Wieso auch. Mir ist nicht bekannt, dass Wohnungsbesichtigungen nur nach 21 Uhr stattfinden.
achest hat geschrieben: 08.05.21, 22:55 Wie Beweist man, dass X auf Wohnungssuche ist?
Braucht man nicht. Wieso auch. Einfach vor 21 Uhr wieder zuhause sein und gut ist.

Wieso Leute meinen, sich auf die derzeitige Situation sich nicht einrichten zu müssen und alle sich nach Ihnen richten sollen, werde ich nie verstehen. Wenn ich drei Städte besichtigen will, dann mach ich das in der heutigen Zeit an 3 Tagen und steuer das so, dass ich Abends wieder zu hause bin.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von achest »

dann ist doch alles prima. Er fährt in Stadt B, macht seine Besichtigungen und kommt vor 22 Uhr nach Hause zurück.
Zwischen "Zuhause" und Stadt A ist ca. 7 Stunden fährt. Mit Pausen und Co. -> 10 Stunden. Hin und zurück 20.
Zwischen "Zuhause" und Stadt C ist ca. 6 Stunden fährt.
Zwischen "Zuhause" und Stadt B ist ca. 6 Stunden fährt.

Zwischen Stadt A und Stadt B ist ca. 2 Stunden fährt.
Zwischen Stadt B und Stadt C ist ca. 1 Stunden fährt.

Wenn man 19 Uhr los fährt, ist man nicht vor 22 Uhr zuhause. Es gibt keine Lösung!
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von Dummerchen »

Wo will die Person denn übernachten? Auf der Rückbank?

Sich eine Stadt anschauen zu wollen, ob man da vielleicht zukünftig leben möchte, dürfte keine Geschäftsreise sein. Hotelübernachtungen fallen daher aus.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von Tastenspitz »

achest hat geschrieben: 08.05.21, 23:35 Wenn man 19 Uhr los fährt, ist man nicht vor 22 Uhr zuhause. Es gibt keine Lösung!
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von ktown »

Mal abgesehen davon, das diese Zeitrechnungen hahnbüchend übertrieben negativ dargestellt werden (wer macht bei einer 7 Stundenfahrt 3 Stunden Pausen?), gibt es die Möglichkeit den Zug zu nehmen (da macht man Pause und kommt trotzdem vorwärts) und es gibt nicht in jeder Stadt eine Ausgangssperre. Wenn aber wirklich alles so unglücklich fallen würde, dann muss man schlicht und ergreifend sagen, dass das was Person X sich hier vorstellt derzeit nicht durchführen kann.

Achja und nein, es muss niemand dafür die Verantwortung übernehmen.
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winterspaziergang

Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von winterspaziergang »

achest hat geschrieben: 08.05.21, 23:35
dann ist doch alles prima. Er fährt in Stadt B, macht seine Besichtigungen und kommt vor 22 Uhr nach Hause zurück.
Zwischen "Zuhause" und Stadt A ist ca. 7 Stunden fährt. Mit Pausen und Co. -> 10 Stunden. Hin und zurück 20.
Zwischen "Zuhause" und Stadt C ist ca. 6 Stunden fährt.
Zwischen "Zuhause" und Stadt B ist ca. 6 Stunden fährt.
ab und zu macht es Sinn, sich durchzulesen, was man im Eingangsbeitrag geschrieben hat
Zwischen Stadt A und C liegt. ca 200km.
wozu benötigt der gute X denn 7 Stunden Fahrt? und dann auch noch 3 Stunden Pause? fürs Baby, das natürlich nicht anderswo untergebracht werden kann oder wenn das jetzt eine Lösung wäre, kommt sicher irgendein gesundheitliches Problem des X, weswegen er so lange pausieren muss :christmas
achest hat geschrieben: 08.05.21, 23:35 Zwischen Stadt A und Stadt B ist ca. 2 Stunden fährt.
Zwischen Stadt B und Stadt C ist ca. 1 Stunden fährt.

Wenn man 19 Uhr los fährt, ist man nicht vor 22 Uhr zuhause. Es gibt keine Lösung!
doch, wie genannt, einfach den eigenen Beitrag lesen. Der gute X nimmt sich Urlaub und macht seine zur Entscheidung notwendigen Besichtigungen, bei denen er offenbar unbedingt ein Baby mitnehmen muss, an drei verschiedenen Tagen.

und wieso eigentlich 19 Uhr? man schreibt, X wäre froh, 2 Besichtigungen in B zu bekommen. Jetzt ist ständig die Rede von A und C und die Besichtigung muss natürlich so spät sein, dass man nicht vor 22 Uhr zu Hause ist. Nee, ist klar.

Die Lösung ist: Wenn A so weit weg ist, dass man es nicht schafft, sich die Stadt anzuschauen, um zu entscheiden, ob man dort auf Jobsuche geht, dann muss A halt ausfallen. Mal davon abgehen, dass es Sinn macht, sich einen Job zu suchen und dann auf Wohnungssuche zu gehen und wenig Logik darin zu finden ist, die Wohnungssuche vorzuziehen und dann irgendwo zu landen, wo es total nett ist, aber der Arbeitsmarkt nichts hergibt

Spätestens an der Stelle merkt man, dass hier nur ein sinnloses Konstrukt überlegt wird, um die Ausgangssperre zu umgehen bzw. als unglaublich großes Problem darzustellen

P.S.
Der Arbeitsvermittler ist allerdings zuversichtlich, das eine Job leicht gefunden wird.
welchen Urlaub muss X eigentlich nehmen?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von achest »

Dummerchen hat geschrieben: 09.05.21, 00:20 Wo will die Person denn übernachten? Auf der Rückbank?
Selbstverständlich in einem Hotel.
Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich alle Amts Termine z.b. beim Notar ohne Beschränkungen wahrzunehmen.. Termin zur Vertragunterzeichung ist genauso geschützt. Ohne Besichtigung-> kein kein Vertragsangebot.

Wenn solche Termin um 9 Uhr ist, ist man gezwungen einen Hotel vor Ort zu nehmen. Normale weise ist das Gesetzgeber sehr großzügig. z.b. Ist der Brutto weg zwischen Wohnort und Termin mehr als 5 Stunden ( 10 Stunden hin und Zurück), darf der Betroffene einen Hotel nehmen, auch wenn es theoretisch möglich wäre zu verzichten.

Meine Fragen erneuert:

-Wie Check man in einen Hotel? Geschäftlich -> nicht. Privat -> auch nicht. Es handelt sich um keine Touristische Übernachtung.

-Wenn der Terminende so liegt (z.b. 19 Uhr), dass es nicht mehr möglich vor 21 Uhr zuhause zu sein. Muss Herr X einen Hotel nehmen oder darf auf direkten Wege nach hause Fahren?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von ktown »

achest hat geschrieben: 09.05.21, 11:31 Muss Herr X einen Hotel nehmen oder darf auf direkten Wege nach hause Fahren?
Schauen Sie in die Verordnung. Wenn sie weder Hund dabei oder Sportsachen an haben, werden sie gegen die Ausgangssperre verstoßen haben.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von FM »

Die "Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken" ist ja nur in Landkreisen mit Inzidenz über 100 untersagt. Selbst wenn man z.B. nach Stuttgart will wo im ganzen Umkreis der Wert darüberliegt, liegt er z.B. im Main-Tauber-Kreis (ca. 100 km nördlich) unter 100. Wenn man den Termin mittags macht, klappt das locker.

Allerdings kann Landesrecht strenger sein. Man informiere sich, ob im genannten Land Tests im Hotel verlangt werden, sonst sind wir ganz schnell beim Problem aus dem anderen thread.
achest
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von achest »

ktown hat geschrieben: 09.05.21, 12:10 Schauen Sie in die Verordnung. Wenn sie weder Hund dabei oder Sportsachen an haben, werden sie gegen die Ausgangssperre verstoßen haben.
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von ktown »

achest hat geschrieben: 09.05.21, 12:40
ktown hat geschrieben: 09.05.21, 12:10 Schauen Sie in die Verordnung. Wenn sie weder Hund dabei oder Sportsachen an haben, werden sie gegen die Ausgangssperre verstoßen haben.
Es handelt sich nicht über eine Touristische Übernachtung.
Wirr ist der Worte Sinn.
Was hat eine Hotelübernachtung mit ihrer Frage ob sie abends wieder nachhause fahren dürfen zutun?
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von winterspaziergang »

achest hat geschrieben: 09.05.21, 11:31
Meine Fragen erneuert:
die Fragen stehen so nirgendwo und sind daher nicht erneut hier gestellt. Oben noch benötigt der Herr Ihrer Geschichte 7 Stunden für 200 km Fahrt + 3 Stunden Pause und muss an Orten, von denen er nicht mal weiß, ob er dort Arbeit bekommt, an Wohnungsbesichtigungen teilnehmen, von denen er noch nicht mal weiß, ob sie stattfinden
-Wie Check man in einen Hotel? Geschäftlich -> nicht. Privat -> auch nicht. Es handelt sich um keine Touristische Übernachtung.
zwischen dem Check-in aus geschäftlichem oder privaten Gründen gibt es wenig Unterschiede. Allenfalls wird man die Frage gestellt bekommen, ob man die Rechnung an eine andere Adresse als die angegebene der Firma haben möchte ,z.B.

Also lautet die Antwort: Reingehen, aktuell MNS nicht vergessen, Hände am Eingang desinfizieren und an der Rezeption den Namen nennen unter dem man gebucht hat
-Wenn der Terminende so liegt (z.b. 19 Uhr), dass es nicht mehr möglich vor 21 Uhr zuhause zu sein. Muss Herr X einen Hotel nehmen oder darf auf direkten Wege nach hause Fahren?
wenn er für die 200 km mehr als 3 Stunden benötigt und damit nicht vor 22 Uhr zu Hause ist, verstößt er u.U. (so welche vor Ort gelten) gegen die Ausgangsbeschränkungen. Wie er das löst, ist seine Sache.
Tastenspitz
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Re: Triftige Grunde für Ausgangsperre?

Beitrag von Tastenspitz »

kommt sicher irgendein gesundheitliches Problem des X, weswegen er so lange pausieren muss :christmas3
Oder was religiöses :ironie:
Bezüglich Übernachtung ist (in Bayern) auch eine Unterbringung bei glaubhaft notwendigen Gründen möglich.
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