Ärztliches Autofahrverbot bindend?
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Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Ich finde Medizin Recht nicht mehr.
Meine Neurologin hat mir in einem E-Mail-Wechsel geschrieben für mich würde Fahrverbot bestehen.
Muss ich das einhalten? Ja, jein oder Nein. Bitte mit Begründung.
Meine Neurologin hat mir in einem E-Mail-Wechsel geschrieben für mich würde Fahrverbot bestehen.
Muss ich das einhalten? Ja, jein oder Nein. Bitte mit Begründung.
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
nein, nicht wenn es nur ein ärztliches Fahrverbot ist. Aber wenn man dennoch fährt und einen Unfall hat, der v.a. auf den Grund des Fahrverbots zurückgeht, kann der Wegfall des Versicherungsschutzes drohen und es kann eine Anzeige wegen fahrlässigem oder bedingt vorsätzlichem Eingriff in den Straßenverkehr folgen, die entsprechend geahndet wird.KnightForRight hat geschrieben: ↑09.05.21, 10:30 Ich finde Medizin Recht nicht mehr.
Meine Neurologin hat mir in einem E-Mail-Wechsel geschrieben für mich würde Fahrverbot bestehen.
Muss ich das einhalten? Ja, jein oder Nein. Bitte mit Begründung.
Die Ärztin kann aber auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde darüber informieren. Diese entscheidet dann je nach Einzelfall, ob sie ein zusätzliches behördliches Fahrverbot verhängt. Dann muss man den Führerschein abgeben und riskiert bei Missachtung ein Strafverfahren, da sogar in einer Gefängnisstrafe enden kann.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Aufgrund welcher Ursache wurde das Fahrverbot erteilt?
Medikamente? Dann kann es gleichgestellt sein wie Fahren unter Drogenkonsum.
Krampfanfälle? Kennt man die Ursache? Kann man garantieren, daß es keinen Krampfanfall mehr gibt?
Appoplex? Sind da noch Folgeschäden? Gibt paar Reaktionseinschränkungen?
Medikamente? Dann kann es gleichgestellt sein wie Fahren unter Drogenkonsum.
Krampfanfälle? Kennt man die Ursache? Kann man garantieren, daß es keinen Krampfanfall mehr gibt?
Appoplex? Sind da noch Folgeschäden? Gibt paar Reaktionseinschränkungen?
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
egal- ein rechtlich bindendes Fahrverbot kann nur behördlich erfolgen.blackylein hat geschrieben: ↑09.05.21, 11:15 Aufgrund welcher Ursache wurde das Fahrverbot erteilt?
Medikamente? Dann kann es gleichgestellt sein wie Fahren unter Drogenkonsum.
Krampfanfälle? Kennt man die Ursache? Kann man garantieren, daß es keinen Krampfanfall mehr gibt?
Appoplex? Sind da noch Folgeschäden? Gibt paar Reaktionseinschränkungen?
Die Ärztin kann diese informieren, wenn es Anlass gibt anzunehmen, dass der Patient sich nicht daran halten wird, es aber zur allgemeinen Sicherheit wichtig wäre.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Der Arzt kann kein Verbot aussprechen. Er weist aber darauf hin, dass eine Situation besteht, in der Autofahren verboten ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
Abs. 1 Nr. 1 Bst. b)
Die mildere Alternative bei Fahrlässigkeit (ebd. Abs. 3) dürfte dann nicht mehr in Betracht kommen, da man es ja wusste. Die Tat ist also praktisch dem Fahren unter Alkohol gleichgestellt.
Es gilt natürlich nicht, wenn die ärztliche Einschätzung falsch war.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html
Abs. 1 Nr. 1 Bst. b)
Die mildere Alternative bei Fahrlässigkeit (ebd. Abs. 3) dürfte dann nicht mehr in Betracht kommen, da man es ja wusste. Die Tat ist also praktisch dem Fahren unter Alkohol gleichgestellt.
Es gilt natürlich nicht, wenn die ärztliche Einschätzung falsch war.
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Das sehe ich genauso.
Wer gegen den ausdrücklichen ärztlichen Rat Auto fährt macht sich auch dann der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig, wenn kein Unfall passiert.
Sollte der Arzt mitbekommen, dass der Patient entgegen seinem Rat dennoch mit dem Auto fährt, dann darf er diesen Umstand trotz ärztlicher Schweigepflicht der Polizei, bzw. der Führerscheinstelle melden. Das wird dann wahrscheinlich zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis führen und möglicherweise auch dazu, dass die Fahrerlaubnis erst nach bestandener MPU wieder erteilt wird.
Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) wäre dagegen nicht erfüllt, wenn man entgegen dem ärztlichen Rat dennoch mit dem Auto fährt.
Wer gegen den ausdrücklichen ärztlichen Rat Auto fährt macht sich auch dann der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig, wenn kein Unfall passiert.
Sollte der Arzt mitbekommen, dass der Patient entgegen seinem Rat dennoch mit dem Auto fährt, dann darf er diesen Umstand trotz ärztlicher Schweigepflicht der Polizei, bzw. der Führerscheinstelle melden. Das wird dann wahrscheinlich zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis führen und möglicherweise auch dazu, dass die Fahrerlaubnis erst nach bestandener MPU wieder erteilt wird.
Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) wäre dagegen nicht erfüllt, wenn man entgegen dem ärztlichen Rat dennoch mit dem Auto fährt.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Ich würde bei "Vorsatz" (Weil entgegen dem ärztlichen Rat!/dieser kommt regelmäßig nicht von ungefähr) § 315c StGB anführen.
Klar! Wo kein Kläger, auch kein Richter. Aber kommt es bei anderen zu gesundheitlichen Beeinträchtigung, dann wird auch genauer hingesehen (und gefragt!). Denn es geht dann bekanntlich um sehr viel Geld
Klar! Wo kein Kläger, auch kein Richter. Aber kommt es bei anderen zu gesundheitlichen Beeinträchtigung, dann wird auch genauer hingesehen (und gefragt!). Denn es geht dann bekanntlich um sehr viel Geld
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Kann ich die Ärztin zwingen das ärztliche Fahrverbot gegen mich zurückzunehmen?
Falls ja wie?
Falls ja wie?
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Nein.
Man könnte nur von einem anderen Arzt sich eine Bescheinigung besorgen, dass man fahrtüchtig ist. Diese ist aber auch nur etwas wert, wenn man diesen Arzt vollständig informiert. Sie ist außerdem selbst zu bezahlen. Und eindeutig ist die Sache damit auch noch nicht, es könnte ja auch der zweite Arzt falsch liegen.
Man könnte nur von einem anderen Arzt sich eine Bescheinigung besorgen, dass man fahrtüchtig ist. Diese ist aber auch nur etwas wert, wenn man diesen Arzt vollständig informiert. Sie ist außerdem selbst zu bezahlen. Und eindeutig ist die Sache damit auch noch nicht, es könnte ja auch der zweite Arzt falsch liegen.
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Ja das ginge, allerdings fallen sämtliche Methoden die mir so spontan einfallen unter das StGB. Also vermutlich nicht die Wunschantwort.KnightForRight hat geschrieben: ↑17.06.21, 13:47 Kann ich die Ärztin zwingen das ärztliche Fahrverbot gegen mich zurückzunehmen?
Falls ja wie?
Ansonsten frage ich mich was man da erzwingen will. Die Diagnose der Ärztin und die (vermutete) Auswirkung auf die eigene Fahrtüchtigkeit wird man schlecht wegdiskutieren können. Alternativ könnte man natürlich auch Ärztehopping betreiben bin man jemanden findet der a) zur gleichen Fachrichtung gehört (ein Pathologe dürfte eher nicht beurteilen können ob man mit schlecht eingestelltem Diabetes fahrtauglich ist) und b) da keine Probleme sieht.
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Nein! Wenn aber der Grund für das Fahrverbot nicht mehr besteht (weil Krankheit geheilt), dann kann es Ihnen auch egal sein, wenn die Ärztin das immer noch sagt.KnightForRight hat geschrieben: ↑17.06.21, 13:47 Kann ich die Ärztin zwingen das ärztliche Fahrverbot gegen mich zurückzunehmen?
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Kann man bei erfolgreicher Genesung nicht die Ärztin zwingen, dass sie das Fahrverbot zurücknimmt, ggf. über die Hinzuziehung eines Amtsarztes?Celestro hat geschrieben: ↑17.06.21, 14:59Nein! Wenn aber der Grund für das Fahrverbot nicht mehr besteht (weil Krankheit geheilt), dann kann es Ihnen auch egal sein, wenn die Ärztin das immer noch sagt.KnightForRight hat geschrieben: ↑17.06.21, 13:47 Kann ich die Ärztin zwingen das ärztliche Fahrverbot gegen mich zurückzunehmen?
Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Alleine das Fahren reicht dafür nicht. Es muß auch eine konkrete Gefährdung vorliegen.Zafilutsche hat geschrieben: ↑10.05.21, 10:58Ich würde bei "Vorsatz" (Weil entgegen dem ärztlichen Rat!/dieser kommt regelmäßig nicht von ungefähr) § 315c StGB anführen.
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Re: Ärztliches Autofahrverbot bindend?
Niemand2000 hat geschrieben: ↑17.06.21, 18:48
Kann man bei erfolgreicher Genesung nicht die Ärztin zwingen, dass sie das Fahrverbot zurücknimmt, ggf. über die Hinzuziehung eines Amtsarztes?
Zwingen kann man keinen Arzt. Und genesen sein ist was?
Es gibt bei bestimmten Krankheiten festgelegte Fristen, in dieser kein Rückfall erfolgt sein darf. Danach sind zB Epileptiker immer noch Epileptiker, jedoch so gut eingestellt, dass keine Gefahr im Straßenverkehr mehr besteht.
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