Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
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Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Wie immer sehr Entschuldigung, falls ich in der falschen Rechtskategorie bin.
Die Täterentfernung aus der Wohnung des Täters und das Opfer plus zwei Söhne des Opfers (einer minderjährig) in der Wohnung weiter leben lassen.
Ist das auch möglich, wenn die Wohnung des Täters seiner im selben Haus lebenden Schwester gehört und diese falls das Obengenannte versucht wird zusammen mit dem Täter Alles versuchen wird für das Opfer und ihre Söhne gerichtlich zerreißen?
Die Täterentfernung aus der Wohnung des Täters und das Opfer plus zwei Söhne des Opfers (einer minderjährig) in der Wohnung weiter leben lassen.
Ist das auch möglich, wenn die Wohnung des Täters seiner im selben Haus lebenden Schwester gehört und diese falls das Obengenannte versucht wird zusammen mit dem Täter Alles versuchen wird für das Opfer und ihre Söhne gerichtlich zerreißen?
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Möglich ist vieles. Worum genau geht es? Dass die Polizei nach einem Vorfall den Täter der Wohnung verweist für 1 Woche z.B.? Oder dass es eine Trennung gibt und der eine Partner die eheliche Wohnung vom Gericht zugewiesen bekommen will und erreichen will dass der andere (schlagende) Partner ausziehen muss (also das Trennungsjahr nicht gemeinsam in einer Wohnung verbracht wird)? Man muss sicher auch damit rechnen, dass der ausziehende Partner vielleicht zur Schwester eine Tür weiter zieht. Bringt das was? Gibt es einen Mietvertrag? Wer steht drinnen? Wird Miete gezahlt? Gibt es mehr als 2 Wohnungen im Haus?
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Für die Wegweisung aus der Wohnung sind die Eigentumsverhältnisse irrelevant.
A gehört die Wohnung alleine und B wohnt dort unentgeltlich, die haben eine Beziehung und A schlägt B. Dann bekommt A eine Wohnungsverweisung, die Eigentumsverhältnisse sind egal.
Das kann in der Lage die Polizei vor Ort entscheiden, max. für 4 Wochen, danach muss die Entscheidung eines Gerichts durch sein, wie es weitergeht.
A gehört die Wohnung alleine und B wohnt dort unentgeltlich, die haben eine Beziehung und A schlägt B. Dann bekommt A eine Wohnungsverweisung, die Eigentumsverhältnisse sind egal.
Das kann in der Lage die Polizei vor Ort entscheiden, max. für 4 Wochen, danach muss die Entscheidung eines Gerichts durch sein, wie es weitergeht.
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Bitte sofort einen Anwalt aufsuchen. Und nicht in erst zum Ende der Verweisungspflicht. Das ist jetzt der Einstieg in die Problemlösung.
Chavah
Chavah
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Wenn die Polizei denn beurteilen kann, was genau los war. Wenn erst mal die Streife vor der Tür steht, wird die Schlägerei wahrscheinlich schon beendet sein. Wer da jetzt was gemacht hat ....
Sollte die Entscheidung dann doch fehlerhaft sein, könnte für Hotelkosten des Abgewiesenen bei sagen wir mal 70 Euro pro Tag ein Schaden von etwa 2.000 Euro entstanden sein. Gab es dazu schon Urteile, ob das dann das Bundesland bezahlt?
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Im Regelfall läuft bei häuslicher Gewalt so eine Schlägerei ziemlich einseitig ab. Da kann die Polizei schon aufgrund der Feststellung wer verletzt wurde beurteilen, von wem die häusliche Gewalt ausging.FM hat geschrieben:Wenn die Polizei denn beurteilen kann, was genau los war. Wenn erst mal die Streife vor der Tür steht, wird die Schlägerei wahrscheinlich schon beendet sein. Wer da jetzt was gemacht hat ....
Warum sollte das Bundesland das bezahlen, wenn die scheinbar betroffene Person falsche Angaben gemacht hat und sich dadurch der falschen Verdächtigung oder des vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht hat?FM hat geschrieben:Gab es dazu schon Urteile, ob das dann das Bundesland bezahlt?
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
@FM
Das wird schon seit etlichen Jahren so gemacht und ist als Standardmaßnahme ein alter Hut; wie hambre schon schrieb, ist da idR relativ einfach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellbar, von wem die Gewalt ausging.
Das wird schon seit etlichen Jahren so gemacht und ist als Standardmaßnahme ein alter Hut; wie hambre schon schrieb, ist da idR relativ einfach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellbar, von wem die Gewalt ausging.
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Wenn sie sich gegenseitig verprügelt haben, wahrscheinlich schon. Wenn nur das Mobiliar demoliert ist und jeder was anderes behauptet dürfte es im Rahmen eines Polizeieinsatzes schwierig sein, das absolut sicher festzustellen.
Sollte sich die Polizei geirrt haben, wäre das Bundesland wegen https://dejure.org/gesetze/GG/34.html haftbar für die Hotelkosten. Ob die sich das von demjenigen der falsch aussagte wieder holen können, ist eine andere Frage.
Sollte sich die Polizei geirrt haben, wäre das Bundesland wegen https://dejure.org/gesetze/GG/34.html haftbar für die Hotelkosten. Ob die sich das von demjenigen der falsch aussagte wieder holen können, ist eine andere Frage.
Re: Spezialfall Häusliche Gewalt Täterentfernung aus eigenem Haus
Du konstruierst ein Problem, wo es keins gibt. Das ist eine Standardmaßnahme nach dem Polizeigesetz, die regelmäßig angewendet wird. Natürlich gibt es immer Einzelfälle, wo man differenziert vorgehen muss. Und die Staatshaftung nach Art. 34 GG ist nun auch nichts neues, wobei die genaue Regelung dann im jeweiligen PolG zu finden ist.
Wie viel Erfahrung hast Du denn mit solchen Wohungsverweisungen?
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