Einfluss Rechtsanwalt auf Urteil

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Fragender Laie
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Einfluss Rechtsanwalt auf Urteil

Beitrag von Fragender Laie »

Guten Tag,

es wird ja empfohlen, erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht, bei einer Strafsache zur Verteidigung zu beauftragen. Wie gross ist eigentlich der Einfluß des Rechtsanwaltes auf das Urteil? Es git ja Gesezte, an welche sich die Richter halten bzw. halten müssen. Ich weiss die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Aber trotzdem...
Elektrikör
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Re: Einfluss Rechtsanwalt auf Urteil

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

Welcher Busfahrer ist dir lieber?
Der Neuling mit 22 Jahren, oder der Erfahrene mit 45 Jahren?

Dito Hausarzt, Automechaniker, Heizungsmonteur, Koch, etc
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ExDevil67
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Re: Einfluss Rechtsanwalt auf Urteil

Beitrag von ExDevil67 »

Fragender Laie hat geschrieben: 21.07.21, 20:09 Wie gross ist eigentlich der Einfluß des Rechtsanwaltes auf das Urteil?
Das kommt darauf an.
Auch ein guter Anwalt wird bei Vorwürfen wie Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Führerschein eher wenig ausrichten können weil auch der wird keine Blutprobe weg oder einen Führerschein herbei diskutiert bekommen.
Am anderen Ende der Spanne wird es Fälle geben in denen er maßgeblichen Einfluss auf das Urteil hat weil er z.B. in umfangreichen Verfahren zentrale Beweise der Staatsanwaltschaft entwertet oder Verfahrensfehler erkennt die zwingend in der Revision zu einer Aufhebung des Urteils und Neuverhandlung führen in der dann eine überlange Verfahrensdauer zu einem satten Strafrabatt führt
FM
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Re: Einfluss Rechtsanwalt auf Urteil

Beitrag von FM »

Wenn der Verteidiger wesentliche Argumente zur Rechtsfrage oder zur Beweislage vorbringt, wird sich das Gericht in der Urteilsbegründung damit befassen. Ob es zustimmt oder erläutert warum es nicht zustimmt, wird man dann sehen.

Die Annahme ein sehr guter Strafrechtler könne auch bei ziemlich klarer Schuld einen Freispruch erwirken, ist meistens falsch. Er kann aber zumindest vermeiden, dass der Angeklagte sich selbst noch tiefer reinreitet.
Evariste
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Re: Einfluss Rechtsanwalt auf Urteil

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 21.07.21, 22:38 bei ziemlich klarer Schuld
Das Problem ist: als Laie kann man gar nicht beurteilen, wie "klar" die Schuld ist. Ein Anwalt kann erkennen, welche Beweise fragwürdig sind (z. B. Identifizierung eines Täters durch eine fehlerhaft durchgeführte Wahllichtbildvorlage) oder ganz auszuschließen sind (Vernehmung als Beschuldigter ohne vorherige Belehrung). Mitunter ist es auch gar nicht eindeutig, welche Straftat vorliegt oder ob das angeklagte Verhalten überhaupt strafbar ist(*).

Und dann gibt es natürlich noch die Extremfälle, in denen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht von "klarer Schuld" ausgehen, ein guter Verteidiger aber am Ende doch einen Freispruch erreicht:
Zunächst wurde die Angeklagte, Annas Tante, durch Urteil des Landgerichts Stuttgart verurteilt. Dieses Urteil wurde aber durch Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1996 (BGH 1 StR 274/96; sog. Pistazieneis-Fall I) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Heilbronn zurückverwiesen. Das Landgericht Heilbronn verurteilte die Angeklagte sodann auch in diesem zweiten Durchgang erneut wegen Mordes an ihrer Nichte. Schließlich wurde aber die Angeklagte durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1999 (1 StR 171/98; sog. Pistazieneis-Fall II) vom Vorwurf des Mordes mangels Tatnachweises rechtskräftig freigesprochen. Der Generalbundesanwalt hatte die Revision zuvor als „offensichtlich unbegründet“ beurteilt.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Pistazieneisfall)


(*) Z. B. hier im Forum kommt es ja auch immer wieder mal vor, dass eine Lüge oder Falschangabe als "Betrug" bezeichnet wird, obwohl die Voraussetzungen gar nicht vorliegen und auch sonst keine Strafbarkeit vorliegt.
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