Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Moderator: FDR-Team
Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Hallo,
eine Person schnappt sich eine Ware und geht Richtung Ausgang. Der Angestellte, stellt sich der Person in den Weg und will die Ware abnehmen. Der "Täter" hält die Ware jedoch fest. Gewalt gegen den Angestellten oder Drohungen spricht er nicht aus. Es kommt aber um ein Gezerre um die Ware. Die ganze Aktion findet noch im Verkaufsraum statt. Gilt sowas schon als Raub? Oder erfüllt die ganze Aktion überhaupt einen strafrechtlichen Tatbestand? Der Angestellte verhält sich so, weil er weiss, der Kunde hat in anderen Geschäften schon geklaut. Danke.
eine Person schnappt sich eine Ware und geht Richtung Ausgang. Der Angestellte, stellt sich der Person in den Weg und will die Ware abnehmen. Der "Täter" hält die Ware jedoch fest. Gewalt gegen den Angestellten oder Drohungen spricht er nicht aus. Es kommt aber um ein Gezerre um die Ware. Die ganze Aktion findet noch im Verkaufsraum statt. Gilt sowas schon als Raub? Oder erfüllt die ganze Aktion überhaupt einen strafrechtlichen Tatbestand? Der Angestellte verhält sich so, weil er weiss, der Kunde hat in anderen Geschäften schon geklaut. Danke.
Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Leider ist der Sachverhalt ziemlich unklar. War der Kunde noch mitten im Verkaufsraum oder schon am Ausgang? Wo stehen die Kassen?
Solange der Kunde die Ware nicht versteckt und auch das Geschäft noch nicht verlassen hat, liegt noch kein sog. "Gewahrsamsbruch" vor. Ohne Gewahrsamsbruch kein Diebstahl. Wenn aus der Situation eindeutig hervorgeht, dass der Kunde das Geschäft mit der Ware verlassen wollte, ohne zu bezahlen, käme eventuell ein versuchter Diebstahl in Frage. Dann könnte sich der Kunde aber immer noch damit herausreden, er hätte einfach vergessen zu bezahlen.
Solange der Kunde die Ware nicht versteckt und auch das Geschäft noch nicht verlassen hat, liegt noch kein sog. "Gewahrsamsbruch" vor. Ohne Gewahrsamsbruch kein Diebstahl. Wenn aus der Situation eindeutig hervorgeht, dass der Kunde das Geschäft mit der Ware verlassen wollte, ohne zu bezahlen, käme eventuell ein versuchter Diebstahl in Frage. Dann könnte sich der Kunde aber immer noch damit herausreden, er hätte einfach vergessen zu bezahlen.
Was denn nun, Raub oder räuberischer Diebstahl? Dürfte aber beides nicht zutreffen.
Wenn die Situation doch nicht so eindeutig war (siehe oben), z. B. weil der Kunde noch gar nicht an der Kasse vorbeigegangen war, dann könnte der Tatbestand der Nötigung und der Freiheitsberaubung erfüllt sein, begangen durch den Angestellten.
Oder erfüllt die ganze Aktion überhaupt einen strafrechtlichen Tatbestand?
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Das sehe ich nicht so. Der "Kunde" hat das Eigentum des Händlers offensichtlich widerrechtlich im Besitz. Nur deswegen kam es zu dem Gemenge.
Wenn er das freigegben hätte und dann trotzdem noch festgehälten worden wäre, dann vielleicht.
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Eher nicht. Solange der Kunde die Ware im Laden sichtbar mit sich herumträgt (z. B. in einem Einkaufskorb) hat er noch gar keinen Besitz an der Ware, jedenfalls nicht im strafrechtlichen Sinn - die Ware befindet sich weiterhin im "Gewahrsam" des Händlers. Hier fehlen wichtige Informationen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑26.07.21, 13:33 Der "Kunde" hat das Eigentum des Händlers offensichtlich widerrechtlich im Besitz.
Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Evariste, ich gehe wie Tastenspitz wohl auch davon aus, dass das Teil nicht einfach in einem Einkaufswagen lag. Da hätte es der Mitarbeiter ja einfach raus nehmen können. Der Fragesteller ist ja auch in einem Nachbarforum unterwegs. Ich meine, er hatte die Flasche Alkohol unter der Jacke am Körper versteckt. Und dann kommt es ja zu der Konstellation, dass es ein räuberischer Diebstahl sein kann. Auf der subjektiven Seite des Tatbestandes ohnehin, denn er wollte das Diebesgut behalten. Auf der objektiven Seite ist es eine Einzelfallbetrachtung. Da müsste man genaueres wissen. Ist aber nicht abwegig, hier einen räuberischen Diebstahl anzunehmen.
Chavah
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Eher schon wenn er es trotz (vermutlich vorausgegangener) verbaler Aufforderung und Rangeleien standhaft nicht rausrückt. Damit bricht er eben dieses Gewahrsam des Händlers.
Jep. ZB. ob der Mitarbeiter als solcher zu erkennen war und ob der "Kunde" Richtung Ausgang/Kasse oder kurz vor dem Eingang aufgehalten wurde.
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Vor allem wäre wichtig zu wissen, wo sich die Schnapsflasche befand.
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Auf dem Weg nach draußen....
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
In mindestens 2 und auch noch unter je mehreren Nicks. Und in jedem hört sich die Geschichte anders an, weil relevante Details weggelassen oder zugefügt werden.Der Fragesteller ist ja auch in einem Nachbarforum unterwegs
Hier fehlt z.B. die Angabe, dass es sich um eine Tankstelle handeln soll, und es bereits einen erfolglosen Bezahlversuch mit "Karte" an der Kasse gab, worauf sich der Kunde dann beim rausgehen eine Flasche Alkohol aus dem Regal schnappte und entschwinden wollte.
Der TE versteht leider nicht, dass das so keinen Sinn macht, obwohl er schon öfters darauf hingewiesen wurde
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Ich halte nichts davon, einfach irgendwelche Annahmen zu machen und dann daraus (potentiell falsche) Schlüsse zu ziehen.
Und im vorliegenden Fall bin ich doppelt vorsichtig, weil als Begründung für das Handeln des Angestellten keine konkreten Anhaltspunkte genannt wurden, sondern das hier:
Der Angestellte verhält sich so, weil er weiss, der Kunde hat in anderen Geschäften schon geklaut..
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Es ist völlig egal, ob der "Kunde" die Flasche im Wagen, Korb, Hand oder unter der Jacke hat oder auf dem Kopf balanciert.
Wenn der Händler die zurückhaben will, dann kann er das machen und kann das auch durchsetzen. Notfalls mit Polizei.
Oder ist es in Geschäften jetzt mit Eigentum und Besitz neuerdings anders geregelt?
Wenn der Händler die zurückhaben will, dann kann er das machen und kann das auch durchsetzen. Notfalls mit Polizei.
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Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
@Evariste
Das ist aber ein ziemlich konkreter Anhaltspunkt.
Und wenn Du schon damit argumentierst, dass der Sachverhalt nicht aussagekräftig ist, dann müsstest Du auch konsequent sein und schreiben, dass man mangels Details nichts vernünftiges dazu sagen kann.
Das ist aber ein ziemlich konkreter Anhaltspunkt.
Und wenn Du schon damit argumentierst, dass der Sachverhalt nicht aussagekräftig ist, dann müsstest Du auch konsequent sein und schreiben, dass man mangels Details nichts vernünftiges dazu sagen kann.
Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Ich denke nein . § 858 Abs. 1 BGB:Tastenspitz hat geschrieben: ↑27.07.21, 11:10 Es ist völlig egal, ob der "Kunde" die Flasche im Wagen, Korb, Hand oder unter der Jacke hat oder auf dem Kopf balanciert.
Wenn der Händler die zurückhaben will, dann kann er das machen und kann das auch durchsetzen.
Und falls der Händler auch noch Gewalt anwendet, dann sind wir recht schnell bei der Nötigung.Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
Die wird nur dann tätig, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat existieren, für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist sie nicht zuständig.
Das war schon immer so, dass man, auch als Ladenbesitzer, nicht einfach das Recht in die eigene Hand nehmen darf...Oder ist es in Geschäften jetzt mit Eigentum und Besitz neuerdings anders geregelt?
Was der Ladenbesitzer natürlich machen kann, er kann dem Kunden ein Hausverbot erteilen. Wenn dann der Kunde die Flasche einfach mitnimmt, ohne zu bezahlen, sind wir wieder bei einer Straftat...
Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Mag sein, es ist aber kein Anhaltspunkt dafür, dass im konkreten Fall eine Straftat beabsichtigt war. Ein solcher Anhaltspunkt wäre z. B. "der Kunde versteckt die Flasche unter seiner Jacke" oder "der Kunde strebt mit der Flasche in der Hand zielstrebig dem Ausgang zu".
Re: Ist das schon räuberischer Diebstahl oder vielleicht gar nix?
Das ist falsch. Die Polizei wird nach den jeweiligen Polizeigesetzen auch gefahrenabwehrend tätig, unter anderem zum Schutz zivilrechtlicher Ansprüche.
§ 1 BPolG Allgemeines
(4) Der Schutz privater Rechte obliegt der Bundespolizei im Rahmen ihrer Aufgaben nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne Hilfe der Bundespolizei die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde.
Diese Formulierung steht so auch in jedem Polizeigesetz. Die Formulierung "Schutz privater Rechte" bedeutet in diesem Zusammenhang zivilrechtliche Ansprüche. Das ist auch keine unübliche Maßnahme.
Richtig. Nichtsdestotrotz ist der Ladenbesitzer immer noch Eigentümer und darf sein Eigentum schützen.Evariste hat geschrieben:Das war schon immer so, dass man, auch als Ladenbesitzer, nicht einfach das Recht in die eigene Hand nehmen darf...Tastenspitz hat geschrieben: Oder ist es in Geschäften jetzt mit Eigentum und Besitz neuerdings anders geregelt?
Die Straftat haben wir auch, wenn der Kunde die Flasche ohne zu bezahlen mitnimmt, aber kein Hausverbot besteht.
In der Realität dürfte hier schon ein Hausverbot vorliegen - das ist bei Diebstählen Standard, erst recht bei wiederholten Diebstählen.
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