Heimliche Tonaufnahme
Moderator: FDR-Team
Heimliche Tonaufnahme
Hallo,
heimliche Aufnahmen werden vor Gericht nicht zugelassen.
Ist aber die heimliche Aufnahme selbst strafbar?
heimliche Aufnahmen werden vor Gericht nicht zugelassen.
Ist aber die heimliche Aufnahme selbst strafbar?
Re: Heimliche Tonaufnahme
§201 StGB
Re: Heimliche Tonaufnahme
Manchmal ist es schon schwer Google zu benutzen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Heimliche Tonaufnahme
OT:
Sicher kann man das auch bei einer der anderen Suchmaschinen googeln...
Eine Auswahl:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... hmaschinen
Sicher kann man das auch bei einer der anderen Suchmaschinen googeln...
Eine Auswahl:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... hmaschinen
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Heimliche Tonaufnahme
Moderationsbeitrag
Weil dies so vom Betreiber dieser Seite vorgegeben wurde und wieso fängt man solch eine Diskussion in einem Thread an?
Re: Heimliche Tonaufnahme
In bestimmten Fällen sind Tonaufnahmen eventuell erlaubt? Z.b. um ein Verbrechen nachzuweisen?
Auszug aus dem obigen Paragraphen:
"Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Auszug aus dem obigen Paragraphen:
"Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Re: Heimliche Tonaufnahme
Hallo,
Wenn zitiert wird, dann sollte wesentliches nicht vergessenen werden:
Also ist nur die öffentliche Mitteilung nicht strafbar. Die Tatbestände nach Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie nach Abs. 2 Nr. 1 sind weiterhin rechtswidrig.Absatz 2:
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie (Anmerkung: Die Tat nach Satz 1 Nr. 2) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Blaise
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
Re: Heimliche Tonaufnahme
@Blaise, danke für den Hinweis.
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