Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Evariste
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Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von Evariste »

Mal eine interessante Frage. In den diversen Corona-Verordnungen ist immer wieder von "Personen" die Rede, die irgendetwas tun müssen und wenn sie es nicht tun, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Nehmen wir mal ein Beispiel. Aus der Corona-Einreiseverordnung, § 7 Abs. 8:
Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, haben, wenn sie nach § 3 zu einer Anmeldung verpflichtet sind, folgenden Nachweis unverzüglich nach dessen Vorliegen durch Nutzung des Einreiseportals an die zuständige Behörde zu übermitteln:
1. einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis, oder
2. einen Testnachweis nach § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 5
...
Weiter unten finden sich dann Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten. § 13 der Verordnung:
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
9. entgegen § 7 Absatz 4 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig übermittelt ...
Wie ist das nun, wenn die "Person" ein (noch nicht strafmündiges) Kind ist, für das ein Nachweis nicht rechtzeitig übermittelt wird? Hat dann der Erziehungsberechtigte ordnungswidrig gehandelt? Wie wird das rechtlich begründet, wenn es nicht explizit in der Verordnung steht (Stichwort "Bestimmtheitsgebot")?

Diese Frage lässt sich auf viele andere Szenarien übertragen, wenn es in Zukunft immer mehr Ausnahmen für Geimpfte gibt. Dann dürfen die geimpften Eltern z. B. problemlos aus dem Ausland einreisen, die nicht geimpften Kinder aber brauchen einen Test. Wenn man nun (warum auch immer) seine Kinder nicht testen lässt und wird an der Grenze erwischt, hat man dann eine Ordnungswidrigkeit begangen? Müsste der Fall nicht irgendwo in den Verordnungen berücksichtigt sein?
Zuletzt geändert von Evariste am 28.07.21, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
ExDevil67
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für Ihre Kinder?

Beitrag von ExDevil67 »

Evariste hat geschrieben: 28.07.21, 10:58 Dann dürfen die geimpften Eltern z. B. problemlos aus dem Ausland einreisen, die nicht geimpften Kinder aber brauchen einen Test. Wenn man nun (warum auch immer) seine Kinder nicht testen lässt und wird an der Grenze erwischt, hat man dann eine Ordnungswidrigkeit begangen?
Die Frage dürfte recht einfach zu beantworten sein, Ja, das Kind das ungetestet einreist begeht eine Owi. Die Frage bleibt natürlich wer wäre dann Adressat für den Bußgeldbescheid. Gefühlt müsste der an das Kind gehen das ggf einen Schadensersatzanspruch gegen seine Eltern haben könnte.

Wobei es natürlich dann richtig spannend wird wenn jemand volljährig ist, unter Betreuung steht aber keine 24/7 Beaufsichtigung nötig ist. Entsprechende Owis kann ich ja im Inland begehen.
FM
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für Ihre Kinder?

Beitrag von FM »

ExDevil67 hat geschrieben: 28.07.21, 11:27 Die Frage dürfte recht einfach zu beantworten sein, Ja, das Kind das ungetestet einreist begeht eine Owi. Die Frage bleibt natürlich wer wäre dann Adressat für den Bußgeldbescheid. Gefühlt müsste der an das Kind gehen das ggf einen Schadensersatzanspruch gegen seine Eltern haben könnte.
Falsch gefühlt sofern das Kind jünger als 14 ist:
§ 12 OWiG Verantwortlichkeit
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Ein Jugendlicher handelt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes vorwerfbar.
Also wie im Strafrecht.
Evariste
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für Ihre Kinder?

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 28.07.21, 11:43 Also wie im Strafrecht.
Genau, und damit sind wir bei der Frage, ist das einfach eine Lücke in der Verordnung oder gibt es irgendwelche grundsätzlichen juristischen Argumente dafür, dass in solchen Fällen die Eltern mit einem Bußgeld belegt werden können.
ExDevil67
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für Ihre Kinder?

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 28.07.21, 11:43 Falsch gefühlt sofern das Kind jünger als 14 ist:
Okay für die Altersgruppe wäre das dann geklärt. Was machen wir dann mit der Altersgruppe 14-17? Erwarten das die sich durch die Gesetzes- und Verordnungstexte wühlen und selber herausfinden was von ihnen erwartet wird?
Evariste
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für Ihre Kinder?

Beitrag von Evariste »

ExDevil67 hat geschrieben: 28.07.21, 11:54
FM hat geschrieben: 28.07.21, 11:43 Falsch gefühlt sofern das Kind jünger als 14 ist:
Okay für die Altersgruppe wäre das dann geklärt.
Nicht wirklich.

Ich kann es ja mal im August ausprobieren und dann berichten. :D
ExDevil67
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für Ihre Kinder?

Beitrag von ExDevil67 »

Evariste hat geschrieben: 28.07.21, 15:21
ExDevil67 hat geschrieben: 28.07.21, 11:54
FM hat geschrieben: 28.07.21, 11:43 Falsch gefühlt sofern das Kind jünger als 14 ist:
Okay für die Altersgruppe wäre das dann geklärt.
Nicht wirklich.
Was soll daran ungeklärt sein? Wenn laut Verordnung die Person die ohne Test einreist ordnungswidrig handelt und U14 einem keine Owi vorgeworfen werden kann, warum sollte es dann die Eltern treffen?
ChrisC
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von ChrisC »

Wenn laut Verordnung die Person die ohne Test einreist ordnungswidrig handelt und U14 einem keine Owi vorgeworfen werden kann, warum sollte es dann die Eltern treffen?
Weil die Eltern der gesetzliche Vertreter des Kindes sind und der Gesetzgeber solche Situationen vorausgesehen und im Gesetz entsprechend berücksichtigt hat.
§ 9 OWiG Handeln für einen anderen

(1) Handelt jemand
1.
als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,
2.
als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder
3.
als gesetzlicher Vertreter eines anderen,

so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen.
Die Ausrede "Ich kann doch nichts dafür, dass mein Sechsjähriger seine Einreise aus Spanien nicht an das Gesundheitsamt gemeldet hat" zieht also nicht.
Heiko66
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von Heiko66 »

§ 9 OWiG Handeln für einen anderen
(1) Handelt jemand
Es ging doch gerade darum, dass jemand "nicht handelt". Sonst würde dort doch stehen "handelt oder unterlässt".
§ 9 OWiG Handeln für einen anderen
so ist ein Gesetz
Ist eine Verordnung denn ein Gesetz?
ChrisC
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von ChrisC »

§ 3 CoronaEinreiseV

Anmeldepflicht

(1) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind
verpflichtet, vor der Einreise der zuständigen Behörde folgende Angaben durch Nutzung
des Einreiseportals mitzuteilen (digitale Einreiseanmeldung):
...

§ 13 CoronaEinreiseV

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Absatz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der
vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,
...
Durch die gesetzliche Vertretung geht die Pflicht auf die Eltern über, genauso wie jede andere gesetzliche Verpflichtung bei Minderjährigen auf die Eltern übergeht, das ist der Sinn der gesetzlichen Vertretung.
Heiko66
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von Heiko66 »

(1) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind
verpflichtet, vor der Einreise der zuständigen Behörde folgende Angaben durch Nutzung
des Einreiseportals mitzuteilen (digitale Einreiseanmeldung):
Angenommen ich plane am 30.09.2021 einzureisen. Aus welchen Gründne auch immer muss ich umdisponieren und es wird dann der 08.09.2021. Woher weiß ich dann was zum geplanten Zeitpunkt der Einreise am 30.09.2021 hinsichtlich Risikoeinstufung gelten wird? Würfeln?
webelch
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von webelch »

Statt zu würfeln dürfte es reichen sich die aktuelle Einreiseregelung zu Gemüte zu führen; zB hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1735032
Evariste
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von Evariste »

ChrisC hat geschrieben: 28.07.21, 18:31
§ 9 OWiG Handeln für einen anderen
...
Danke, genau danach hatte ich gesucht.

Allerdings beantwortet das nicht unbedingt andere denkbaren Szenarien. Z. B. die Kinder wurden getestet und sind positiv, und man reist dennoch mit ihnen zurück nach Deutschland. In dem Fall handeln die Eltern nicht als gesetzliche Vertreter der Kinder für diese, sondern die Kinder reisen selbst ein.
Zuletzt geändert von Evariste am 28.07.21, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
Evariste
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von Evariste »

webelch hat geschrieben: 28.07.21, 20:45 Statt zu würfeln dürfte es reichen sich die aktuelle Einreiseregelung zu Gemüte zu führen; zB hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1735032
Das hilft nicht. Heiko66 versucht (mal wieder?), aus dem Wortlaut der Vorschrift einen Widerspruch herbeizukonstruieren...
Heiko66
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Re: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona: Eltern haften für ihre Kinder?

Beitrag von Heiko66 »

Evariste hat geschrieben: 28.07.21, 21:51
webelch hat geschrieben: 28.07.21, 20:45 Statt zu würfeln dürfte es reichen sich die aktuelle Einreiseregelung zu Gemüte zu führen; zB hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... en-1735032
Das hilft nicht. Heiko66 versucht (mal wieder?), aus dem Wortlaut der Vorschrift einen Widerspruch herbeizukonstruieren...
Waren Sie nicht derjenige der den Eingangsthread mit Phrasen wie "Bestimmtheitsgebot" und "nicht explizit in der Verordnung steht" eingeleitet hat? :zuprost
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