Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 387
- Registriert: 28.09.09, 00:19
Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Hallo,
A hat eine Geldstrafe erhalten und da er diese nicht zahlen kann die Umwandlung in Sozialstunden beantragt. A muss nun 540 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
A ist chronisch krank und hat 2 Gutachten des Gesundheitsamtes bzw. der deutschen Rentenversicherung vorliegen. Demnach ist er weniger als 3 Stunden erwerbsfähig bzw. 3-6 Stunden am Tag erwerbsfähig.
A hat eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden pro Woche.
Laut ärztlicher Gutachten könnte er ja somit maximal noch 0-5 Stunden pro Woche Sozialstunden ableisten. Bräuchte dafür also über 2 Jahre.
A hat jedoch schon arge Probleme die 25 Stunden zu schaffen, ist aktuell auch krank geschrieben. Ihm dort der Jobverlust wegen der vielen Fehlzeiten.
Welche Vorgaben gibt es hier zur Ableistung der Sozialstunden?
MfG
A hat eine Geldstrafe erhalten und da er diese nicht zahlen kann die Umwandlung in Sozialstunden beantragt. A muss nun 540 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
A ist chronisch krank und hat 2 Gutachten des Gesundheitsamtes bzw. der deutschen Rentenversicherung vorliegen. Demnach ist er weniger als 3 Stunden erwerbsfähig bzw. 3-6 Stunden am Tag erwerbsfähig.
A hat eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden pro Woche.
Laut ärztlicher Gutachten könnte er ja somit maximal noch 0-5 Stunden pro Woche Sozialstunden ableisten. Bräuchte dafür also über 2 Jahre.
A hat jedoch schon arge Probleme die 25 Stunden zu schaffen, ist aktuell auch krank geschrieben. Ihm dort der Jobverlust wegen der vielen Fehlzeiten.
Welche Vorgaben gibt es hier zur Ableistung der Sozialstunden?
MfG
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
ktown
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Sehe ich das richtig? Da hat jemand was beantragt, wohl wissend, dass er das nicht leisten kann?
Chavah
Chavah
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 387
- Registriert: 28.09.09, 00:19
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Jein. Zum Einen hatte A keine andere Wahl, da er das Geld nicht aufbringen kann und zum Anderen hat sich der Gesundheitszustand von A nach Antragsstellung noch mal verschlechtert.
Davon abgesehen könnte A ja durchaus die Stunden abarbeiten, aber er bräuchte dafür dann eben mindestens 2 Jahre.
Davon abgesehen könnte A ja durchaus die Stunden abarbeiten, aber er bräuchte dafür dann eben mindestens 2 Jahre.
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
ktown
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Dann wird er wohl, wenn das Gericht dem zustimmt, das ganze wohl innerhalb von 2 Jahren abarbeiten.
Er könnte aber auch das ganze absitzen.
Er könnte aber auch das ganze absitzen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Wieso hatte er keine andere Wahl? Er hätte doch einsitzen können. Und, ganz ehrlich, dass sich flux der Gesundheitszustand so ändert, dass er gar nichts mehr tun kann, da fehlt mir die Vorstellungskraft. Und - bei Urteilen mit Geldstrafen (Tagessätzen) wird doch auch der Verdienst mit berücksichtigt. Da ist eine Regulierung auch mit Ratenzahlung doch möglich. Also ein man könne nicht zahlen und man könne nicht arbeiten, das wird nicht laufen.
Chavah
Chavah
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Ich wäre auch vorsichtig dabei Spielchen zu spielen (danach sieht es ein bißchen aus); da wird man dann uU vor vollendete Tatsachen gestellt.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6037
- Registriert: 01.06.07, 18:45
- Wohnort: Wehringen
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Hallo,
im Prinzip ist es doch einfach, oder?
1. Zahlen
2. Arbeiten
3. Absitzen
Eine der Möglichkeiten MUSS es werden.
Hab ich da als Laie eine falsche Vorstellung?
Gibt es die Möglichkeit: "ich hab kein Geld, Arbeiten kann ich nicht und bin aufgrund meiner Gesundheit Haft-Unfähig"?
MfG
im Prinzip ist es doch einfach, oder?
1. Zahlen
2. Arbeiten
3. Absitzen
Eine der Möglichkeiten MUSS es werden.
Hab ich da als Laie eine falsche Vorstellung?
Gibt es die Möglichkeit: "ich hab kein Geld, Arbeiten kann ich nicht und bin aufgrund meiner Gesundheit Haft-Unfähig"?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Nach dem 1. Gutachten dürfte A ja gar nicht arbeiten. Nach dem 2.Gutachten komme ich auf 18-36h/Woche. Oder hat die Woche für A keine 6 Arbeitstage? Dann wären es immerhin 11h/Woche, die man ableisten könnte. Und falls A seinen Job verliert hätte A noch mehr Zeit...Ich finde es auch völlig kontraproduktiv eine Geldstrafe in Arbeitsstunden umwandeln zu lassen wenn man chronisch krank ist. Weiß das das Gericht überhaupt?Sternenbande hat geschrieben: ↑03.08.21, 16:34 Demnach ist er weniger als 3 Stunden erwerbsfähig bzw. 3-6 Stunden am Tag erwerbsfähig. A hat eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden pro Woche. Laut ärztlicher Gutachten könnte er ja somit maximal noch 0-5 Stunden pro Woche Sozialstunden ableisten.
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Das Absitzen sollte in den meisten Fällen unproblematisch sein, Erwerbsfähigkeit ist dafür nicht erforderlich (wobei unklar ist, wie man gleichzeitig weniger als 3 Stunden und 3 bis 6 Stunden erwerbsfähig sein kann).
Der Justizvollzug muss außerdem eine ausreichende medizinische Behandlung zur Verfügung stellen, ohne dass man wie in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Eigenbeteiligungen tragen müsste. Deshalb sollte auch eine eventuell notwendige medizinische Behandlung eher besser gewährleistet sein als sonst.
Die Dauer der Haftstrafe bzw. Anzahl der Tagessätze wurde nicht erwähnt, aber es kann schon gut sein, dass der Urlaubsanspruch dafür nicht ausreicht. Das könnte problematisch für die Beschäftigung werden. Aber wenn er ohnehin erwerbsunfähig ist ...
Was würde denn der Verurteilte selbst der Justiz vorschlagen wollen, um das Urteil zu erfüllen?
Der Justizvollzug muss außerdem eine ausreichende medizinische Behandlung zur Verfügung stellen, ohne dass man wie in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung Eigenbeteiligungen tragen müsste. Deshalb sollte auch eine eventuell notwendige medizinische Behandlung eher besser gewährleistet sein als sonst.
Die Dauer der Haftstrafe bzw. Anzahl der Tagessätze wurde nicht erwähnt, aber es kann schon gut sein, dass der Urlaubsanspruch dafür nicht ausreicht. Das könnte problematisch für die Beschäftigung werden. Aber wenn er ohnehin erwerbsunfähig ist ...
Was würde denn der Verurteilte selbst der Justiz vorschlagen wollen, um das Urteil zu erfüllen?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 387
- Registriert: 28.09.09, 00:19
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
@lottchen:
Nein A hat eine 5-Tage Arbeitswoche. Er kann definitiv keine 11 Stunden zusätzlich pro Woche ableisten. Wenn A seinen Job verliert und sich erneut berenten lässt, dann hätte er zwar mehr Zeit, aber wie viele Sozialstunden sind denn für einen EU-Rentner zumutbar?
Aber eine andere Idee:
Könnte A sich für 3 Monate krank schreiben lassen und dann eben so lange ins Gefängnis gehen?
Nein A hat eine 5-Tage Arbeitswoche. Er kann definitiv keine 11 Stunden zusätzlich pro Woche ableisten. Wenn A seinen Job verliert und sich erneut berenten lässt, dann hätte er zwar mehr Zeit, aber wie viele Sozialstunden sind denn für einen EU-Rentner zumutbar?
Naja immerhin hat der Richter während der Verhandlung den Notarzt gerufen, da A ihm direkt vor die Füße gekotzt hat. Das kann er natürlich bei seinen Sozialstunden im Altenheim auch gerne machen. Die Frage ist nur wie lange man ihn dann dort behält...Ich finde es auch völlig kontraproduktiv eine Geldstrafe in Arbeitsstunden umwandeln zu lassen wenn man chronisch krank ist. Weiß das das Gericht überhaupt?
Aber eine andere Idee:
Könnte A sich für 3 Monate krank schreiben lassen und dann eben so lange ins Gefängnis gehen?
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
ktown
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Ob er das kann, wir hier niemand wissen. Ob sein derzeitiger AG da mitspielt vage ich zu bezweifeln.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Es gibt Menschen, die können das tatsächlich, wenn ihnen was nicht behagt und strafrechtlich geahndete, die sich als Opfer der Justiz sehen.Sternenbande hat geschrieben: ↑03.08.21, 23:01
Naja immerhin hat der Richter während der Verhandlung den Notarzt gerufen, da A ihm direkt vor die Füße gekotzt hat. Das kann er natürlich bei seinen Sozialstunden im Altenheim auch gerne machen.
Der hier geschilderte A oder seine Fragesteller scheinen zu vergessen, dass er die Geldstrafe/Sozialstunden ja in Folge eines eigenen, rechtlich offensichtlichen zu ahndenden Verhaltens erhalten hat
Das Ganze klingt recht vorwurfsvoll und wenig als Frage nach der Rechtslage. Es wirkt,, wie schon woanders, dass A Spielchen versucht.Die Frage ist nur wie lange man ihn dann dort behält...
eventuell hat er danach ganz viel Zeit für weitere SozialstundenAber eine andere Idee:
Könnte A sich für 3 Monate krank schreiben lassen und dann eben so lange ins Gefängnis gehen?
Die Frage ist nicht wie viele, sondern wo. Im Übrigen sollte der gute EU-Rentner den Grund und Anlass seiner Strafe nicht notorisch übersehen.wie viele Sozialstunden sind denn für einen EU-Rentner zumutbar?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 705
- Registriert: 30.10.06, 17:18
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
A sollte sich auch mit dem Gedanken anfreunden, dass die Sozialstunden wieder in die Geldstrafe zurück gesetzt werden, wenn er mit den Stunden zuviele Spielchen treibt.
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Da sehe ich so spontan 2 Fragen. Zum einen ist eine Ladung zum Haftantritt kein Wunschkonzert, wobei das natürlich klappen könnte mit abwarten auf die Ladung, am Tag X morgens zum Arzt und dann zur JVA.Sternenbande hat geschrieben: ↑03.08.21, 23:01 Aber eine andere Idee:
Könnte A sich für 3 Monate krank schreiben lassen und dann eben so lange ins Gefängnis gehen?
Da wir hier aber über einen Zeitraum >6 Wochen reden, kommen wir in den Bereich des Krankengeldes. Und da sollte man im Vorfeld klären wie sich das verhält. Da könnte nämlich die Krankenkasse früher oder später aufwachen und merken das man langfristig krank ist aber keine weiteren Therapien braucht. Zumindest für die Kasse sollte ja auch die Diagnose des Arztes es halbwegs plausibel erscheinen lassen warum er einen gleich für 3 Monate krankschreibt.
Re: Sozialstunden: Gesundheitlich nicht machbar
Muss man denn nehmen was man bekommt oder kann man selbst Vorschläge machen in wieweit man diese Sozialstunden erbringen möchte? Es gibt doch ganz viele Tätigkeiten die einem ggf. sogar ein bisschen Spaß machen könnten und eher nicht so etwas wie "lästige Arbeit" sind. Am Ergebnis wird man ja auch vermutlich nicht gemessen.
Es gibt doch viele Renter die ihre Zeit dafür opfern der jüngeren Generation etwas beizubringen. Irgend ein Talent wird man doch bestimmt haben, dass man an die jüngere Generation weitergeben kann. Dann muss man sich nur noch die Stelle in seiner Region suchen, die die jüngere Generation und den Senior zusammenbringt.
Oder macht einem das Gericht da strikte Vorgaben wie (in welchem Bereich) man diese Sozialstunden abzuleisten hat und sich selbst um eine entsprechende Stelle kümmern wird nicht so gern gesehen?
Es gibt doch viele Renter die ihre Zeit dafür opfern der jüngeren Generation etwas beizubringen. Irgend ein Talent wird man doch bestimmt haben, dass man an die jüngere Generation weitergeben kann. Dann muss man sich nur noch die Stelle in seiner Region suchen, die die jüngere Generation und den Senior zusammenbringt.
Oder macht einem das Gericht da strikte Vorgaben wie (in welchem Bereich) man diese Sozialstunden abzuleisten hat und sich selbst um eine entsprechende Stelle kümmern wird nicht so gern gesehen?
-
- Letzte Themen