Prozess wegen Volksverhetzung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Jenna-123
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Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Jenna-123 »

Hallo,

angenommen Person A muss demnächst vor Gericht, da der Nachbar ihn vor 2 Jahren als Judensau und Judenschwein bezeichnet hat. Hinzu kamen die Worte: Ich komme gleich nach oben und demoliere Deine Wohnung und rotte Eure Sippe aus.
Person A ist kein Jude.
Die Polizei war der Meinung, dass der Nachbar nur sehr aufbrausend wäre und dies nicht so meinen würde, bzw. Person A nicht gemeint wäre.

Im Beisein der Polizei schreit der Nachbar jedoch zu Person A: Komm endlich her, Du stehst sowieso schon lange auf meiner schwarzen Liste. Auch dies bezeichnet die Polizei als harmlos.

2 Jahre nachdem der Nachbar A körperlich angriff, findet nun der Gerichtstermin statt zwecks Volksverhetzung. Der Nachbar war so lange nicht auffindbar.

Was passiert vor Gericht ? Wird die Aussage bei der Polizei nochmals vorgelesen ? Nach so langer Zeit kann sich A ja auch nicht mehr an alles haargenau erinnern.

Vielen Dank im Voraus.

MfG
Jenna
Chavah
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Chavah »

Ich denke mal, wir haben es hier mit einem normalen Strafverfahren zu tun, A ist als Zeuge geladen. Das Gericht wird ihn befragen, eventuell dem Gedächtnis "auf die Sprünge" helfen, indem es seinerzeitige Aussagen, die in der Akte niedergelegt sind, vorhält. Meist fällt dann doch vieles wieder ein, was man vielleicht verdrängt hat. Nur eines muss A wissen: es ist keine Schande, nach zwei Jahren nicht mehr alles zu wissen. Aber, er ist verpflichtet, sich zu bemühen, möglichst vollständig auszusagen. Er muss sich anstrengen.

Chavah
FM
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von FM »

Welche Meinung Polizeibeamte zur rechtlichen Würdigung haben, ist übrigens völlig belanglos. Die werden auch nur als Zeugen befragt und falls sie dann wirklich auf die Idee kommen sollten, dem Gericht zu sagen wie es den Fall zu beurteilen hat, wird der Vorsitzende sie zurecht weisen.
Deputy
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Deputy »

FM hat geschrieben: 16.09.21, 19:17 Die werden auch nur als Zeugen befragt und falls sie dann wirklich auf die Idee kommen sollten, dem Gericht zu sagen wie es den Fall zu beurteilen hat, wird der Vorsitzende sie zurecht weisen.
Was Polizisten nicht machen, da sie ihre Aufgabe - auch vor Gericht - kennen. Der fragliche Sachverhalt wird zunächst frei geschildert - das kann auch eine persönliche Einschätzung enthalten, die natürlich ggfls. begründet werden muss. damit sagt man dem Gericht jedoch nicht, wie es entscheiden soll.

Es können aber auch Fragen kommen wie "Was für einen Eindruck machte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt auf Sie" und dann folgt eben eine persönliche Einschätzung auf Aufforderung.
Jenna-123
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Jenna-123 »

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Kann oder sollte A dann auch Schutz oder dergleichen beantragen ? Der Nachbar weiß ja wo A wohnt und A hatte eigentlich endlich wieder Ruhe. Wenn der Nachbar verurteilt werden würde, wird der sich ja bestimmt rächen.
Chavah
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Chavah »

Wie soll der Schutz praktisch aussehen?

Chavah
Deputy
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Deputy »

Jenna-123 hat geschrieben: 16.09.21, 20:09 enn der Nachbar verurteilt werden würde, wird der sich ja bestimmt rächen.
Das wird zwar regelmäßig angenommen, kommt aber praktisch nie vor. Insofern wird es nur dann Schutz geben, wenn eine konkrete Gefahr belegt werden kann. Und auch dann bekommt man keine Leibwache.
FM
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von FM »

Beantragen kann man alles, aber vollständiger Personenschutz ist ziemlich teuer. Da bräuchte man zwei Beamte rund um die Uhr (also grob gerechnet 4,5 Planstellen), und das kostet schon bei Polizeiobermeistern (wenn es die denn noch gibt im Land) mehr als 30.000 Euro im Monat. Das macht man vielleicht beim Innenminister oder beim Ministerpräsidenten, aber nicht in so einem Fall.
Jenna-123
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Jenna-123 »

Naja, A hätte an einen Zettel gedacht, dass Nachbar sich nicht nähern darf auf x Metern.
Deputy
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Deputy »

FM hat geschrieben: 16.09.21, 20:30 Beantragen kann man alles, aber vollständiger Personenschutz ist ziemlich teuer. Da bräuchte man zwei Beamte rund um die Uhr (also grob gerechnet 4,5 Planstellen).
Absolutes Minimum sind zwei Personenschützer - im Ereignisfall wehrt einer den Angreifer ab (und auch das machen besser 2) und einer kümmert sich um die Schutzperson. Ein einzelner Personenschützer ist Show - mehr nicht.

Dann sind wir bei einer 42h-Woche bei 8 Personen (=8 Planstellen); dann kann aber keiner in Urlaub und keiner darf krank werden, die Dienste kann auch keiner planen. Unrealistisch. Nimmt man Nr. 9 dazu und berücksichtigt Urlaub, dann fallen im Jahr 54 Wochen Urlaub an (dh auch 2 gleichzeitig - was ausgeglichen werden muss inklusive einer Reserve für krank). Und manchmal sind auch 2 gleichzeitig krank und einer schon im Urlaub. Oder wenn es blöd läuft schon 2 in Urlaub - dann fallen 4 aus.
FM
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von FM »

Du hast Recht, bei der Arbeitszeit hab ich vergessen es zu verdoppeln. Also mehr als 60.000 Euro im Monat (wobei ich als Personalvollkosten die in Bayern von 2019 nahm, andere Länder liegen etwas niedriger aber 2021 dann natürlich höher, und den mittleren Dienst gibt es teils wohl gar nicht mehr).

Mit anderen Worten: richtiger Polizeischutz ist nur in extremen Ausnahmefällen und auch dann nur kurzfristig möglich. Bekanntes Beispiel, der ehemalige BKA-Chef Herold bekam nach seiner Pensionierung auch keinen, obwohl er ganz oben auf der Liste der RAF stand. Stattdessen erlaubte man ihm, sich auf eigene Kosten ein Wohnhaus innerhalb einer BGS-Kaserne zu bauen.
J.A.
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von J.A. »

Jenna-123 hat geschrieben: 16.09.21, 20:32 Naja, A hätte an einen Zettel gedacht, dass Nachbar sich nicht nähern darf auf x Metern.
Das kann A beim Amtsgericht (unabhängig vom Strafprozess) beantragen. Wenn es in den letzten 2 Jahren keinen Vorfall gab, wird man damit aber keinen Erfolg haben. Rein spekulativ "...der könnte ja vielleicht" funktioniert sowas nicht.

Außerdem ist "Nachbar" hier ja anscheinend in der Form zu verstehen, dass man im selben Haus wohnt. Schon das macht es schwierig.

Im Übrigen
Deputy hat geschrieben:Das wird zwar regelmäßig angenommen, kommt aber praktisch nie vor.
So ist es.

Wenn dann macht es Sinn (aus Sicht des Täters) vor der Verhandlung auf einen Zeugen einzuwirken. Danach bringt es nichts mehr, außer neuen Ärger mit der Strafjustiz.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Celestro
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Celestro »

J.A. hat geschrieben: 19.09.21, 14:28
Außerdem ist "Nachbar" hier ja anscheinend in der Form zu verstehen, dass man im selben Haus wohnt. Schon das macht es schwierig.
Vor 2 Jahren war es der Nachbar. Es ist angesichts der Schilderung "weiß, wo A wohnt" wohl eher so, dass die "Nachbarschaft" nicht mehr besteht.



Jenna-123 hat geschrieben: 16.09.21, 20:32 Naja, A hätte an einen Zettel gedacht, dass Nachbar sich nicht nähern darf auf x Metern.
Könnte A beantragen. Regelmäßig dürfte da aber nichts bei rumkommen. Wie schon erwähnt, ist in den 2 Jahren des Verfahrens nichts passiert. Wieso sollte das jetzt der Fall sein? Außerdem ... wenn B sich rächen will, dann macht er das auch, wenn er sich A nicht nähern dürfte.
Chavah
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Re: Prozess wegen Volksverhetzung

Beitrag von Chavah »

Fragesteller hat ja geschrieben, dass das Verfahren erst jetzt in Schwung kam, weil der Verdächtige nicht greifbar war. Ich folgere daraus, dass er kein Nachbar mehr ist. Die Bedrohungssituation oder Gefährdungssituation ist in der Regel bis zur Urteilsverkündung da. Nämlich in dem Zeitraum, in welchem der Täter glaubt, noch Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen zu können. Deshalb werden ja Prostituierte, wenn es um Verfahren gegen den Zuhälter geht, gerne vor dem Hauptverfahren richterlich vernommen. Diese Aussage ist dann im Hauptverfahren einbringbar, es lohnt sich also für die Zuhälter nicht, noch irgendwie Druck auf die Mädels auszuüben.

Und man sollte davon ausgehen, dass das Gericht zumindest in der mündlichen Urteilsbegründung sehr klar rüber bringt, dass so etwas gar nicht geht, und was bei Wiederholung passiert.

Chavah
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