Hallo,
ich habe ein paar Fragen.
Nehmen wir einmal an, ein Transportdienstleister (Paketzusteller) versucht ein (bzw. mehrere) Paket(e) im "Getto" (ein Haus) zuzustellen.
Der Zusteller wird an der Hauseingangstür abgefangen durch eine Person A.
Zusteller verlangt von Person A mehrfach einen Ausweiß zu Legitimation für die Zustellung an Person A. Zusteller sichert das an Boden liegende Paket mit der Fussspitze! Deutlich zu erkennen, dass das Paket noch nicht freigegeben ist.
Person A versucht dem Zusteller das Paket "wegzunehmen", was der Zusteller durch leichten Körpereinsatz verhindert. Paketzusteller vermutet Paketdiebstahl.
Ergebnis: Brille krumm von Person A und Person A legitimiert sich anschließend mit "Impfausweiß".
Mich würde intressieren, liegt eine strafbare Handlung durch den Zusteller vor? Sachbeschädigung...KV???
Grüße
Möglicher Diebstahl führt zur Sachbeschädigung (?) / KV
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Re: Möglicher Diebstahl führt zur Sachbeschädigung (?) / KV
Er darf das Paket mit dem Nachdruck verteidigen, der notwendig ist.
Re: Möglicher Diebstahl führt zur Sachbeschädigung (?) / KV
Nein, eher umgekehrt. Wenn dem Zusteller etwas passiert wäre, hätte sich wohl A strafbar gemacht.Mich würde intressieren, liegt eine strafbare Handlung durch den Zusteller vor?
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