"Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
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"Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Hallo,
nehmen wir mal an, ein Fahrzeug wird in einer Umweltzone geparkt.
1. Es klebt eine grüne Plakette am Fahrzeug, Kennzeichen stimmen nicht überein und das Fahrzeug parkt falsch (ohne Parkticket >2h).
1.1. Ist das jetzt Tateinheit oder Tatmehrheit?
1.2. Zum Thema "falsches Kennzeichen" finde ich bei geparkten(!) Fahrzeugen unterschiedlichste Urteile. Das Bußgeld bezieht sich auf "Befahren einer Umweltzone (Zeichen 270.1, 270.2) ohne gültige Feinstaubplakette". Teilweise lese ich auch, dass nur der/die Fahrer(in) für das "befahren" belangt werden kann und nicht der/die Halterin. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
2. Ist es rechtswidrig zwei Plaketten (eine mit altem Kennzeichen, eine mit neuem Kennzeichen) am Fahrzeug zu haben?
Grüße
revoman2006
nehmen wir mal an, ein Fahrzeug wird in einer Umweltzone geparkt.
1. Es klebt eine grüne Plakette am Fahrzeug, Kennzeichen stimmen nicht überein und das Fahrzeug parkt falsch (ohne Parkticket >2h).
1.1. Ist das jetzt Tateinheit oder Tatmehrheit?
1.2. Zum Thema "falsches Kennzeichen" finde ich bei geparkten(!) Fahrzeugen unterschiedlichste Urteile. Das Bußgeld bezieht sich auf "Befahren einer Umweltzone (Zeichen 270.1, 270.2) ohne gültige Feinstaubplakette". Teilweise lese ich auch, dass nur der/die Fahrer(in) für das "befahren" belangt werden kann und nicht der/die Halterin. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
2. Ist es rechtswidrig zwei Plaketten (eine mit altem Kennzeichen, eine mit neuem Kennzeichen) am Fahrzeug zu haben?
Grüße
revoman2006
Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Da häng ich mich mal dran: ich habe eine grüne und eine gelbe Plakette nebeneinander am Fenster (beide bedeuten das gleiche, denn in Frankreich ist die Farbe dafür eben gelb). Das läuft natürlich auch dem Zweck zuwider, dass eine Kontrolle schon von weitem möglich sein soll. Spricht da etwas dagegen?
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Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
NmE. Tateinheit. Aber auch hier gibt es mglw.
wie eben auch zu 1.2.
In der StVO steht:revoman2006 hat geschrieben: ↑25.01.22, 07:34 Ist es rechtswidrig zwei Plaketten (eine mit altem Kennzeichen, eine mit neuem Kennzeichen) am Fahrzeug zu haben?
Die Ausnahme gilt also bei einer.....nicht bei zwei, einer halben oder mehreren.Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ausgestattet sind.
Nö. Wieso auch. Die Frage ist, seit wann braucht ein in D zugelassenes Auto eine in F ausgegebene Umwetplakette?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Die französische kostet Geld. Wenn man die einmal gekauft hat lässt man sie für die nächste Fahrt dorthin dran.
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Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Das beantwortet zwar nicht eine Frage, aber ich habe es grade selber kurz nachgelesen.
2016 ist die Antwort.
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Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Tastenspitz hat geschrieben: ↑25.01.22, 10:19 In der StVO steht:Die Ausnahme gilt also bei einer.....nicht bei zwei, einer halben oder mehreren.Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ausgestattet sind.
Der übliche Sprachgebrauch gibt das m. E. aber nicht her, dass wenn da "eine" steht, damit zwingend "genau eine" gemeint sein muss. Wir haben nun mal im Deutschen die Komplikation, dass das Wort "eine" sowohl ein Zahlwort als auch ein Artikel sein kann.
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Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Eine kann also auch viele sein. OK.
Eine halbe Plakette geht aber definitiv nicht. Da sind wir uns einig (?).
Aber:
Kann man dann auch 24 Parkscheiben in´s Auto legen und die Knöllchenbringer*innen müssen sich dann eine aussuchen und dürfen kein Ticket schreiben?
Eine halbe Plakette geht aber definitiv nicht. Da sind wir uns einig (?).
Aber:
Kann man dann auch 24 Parkscheiben in´s Auto legen und die Knöllchenbringer*innen müssen sich dann eine aussuchen und dürfen kein Ticket schreiben?
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Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Ähnliche Probleme soll es wohl schon bei Autofahrern gegeben haben, die ca. 20 bis 50 Parkscheine hinter der Windschutzscheibe liegen hatten.
Wenn da jetzt nur 2 grüne Plaketten nebeneinander an der Scheibe kleben (also nicht die gültige irgendwo versteckt auf der Innenseite der Motorhaube), wird das Problem aber gar nicht erst auftauchen.
Wenn da jetzt nur 2 grüne Plaketten nebeneinander an der Scheibe kleben (also nicht die gültige irgendwo versteckt auf der Innenseite der Motorhaube), wird das Problem aber gar nicht erst auftauchen.
Re: "Falsche" grüne Plakette + falsch geparkt
Ich gebe zu: das "seit wann" habe ich nicht ausreichend gewürdigt.Tastenspitz hat geschrieben: ↑25.01.22, 11:50 Das beantwortet zwar nicht eine Frage, aber ich habe es grade selber kurz nachgelesen.
2016 ist die Antwort.
Ich weiß jetzt gar nicht genau, wieviele andere Nachbarländer ähnliche Regelungen haben ... und dazu kommen dann noch die Autobahnmautplaketten .. da kann die Windschutzscheibe schon ganz schön voll werden, in allen denkbaren Farben. Also wenn man mal nur von den EU-Ländern ausgeht ... das könnten gut 50 Aufkleber sein, sofern man denn die aus den Vorjahren immer rechtzeitig entfernt.
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