ktown hat geschrieben: ↑25.02.22, 17:05
Schaut euch die "Prozesse" bei den Rückkehrern an die in Syrien mitgemischt haben. Dann wisst wir was einem droht.
Für den IS galt
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129a.html - das dürfte aber auf die regulären Streitkräfte der Ukraine nicht anwendbar sein.
Interpretiere ich das also dahingehend richtig, dass jeder Deutsche der dazu Lust hat und schon immer mal seine Kriegsgelüste austoben wollte "völlig legal" die Möglichkeit erhält nun diesem Aufruf folgen und darf "rechtlich konsequenzenlos" auf die Gegenseite schießen darf, weil der Ukrainische Präsident darum gebeten hat?
Der Stand der Aussagen bis dahin war nur, dass der Eintritt in fremde Streitkräfte noch kein Verbrechen ist. Wenn man dann allerdings Taten wie Tötungsdelikte, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen begeht, wird es schwieriger. Da ist schon in Bezug auf ganz offizielle Einsätze der Bundeswehr schwer zu sagen, welche Rechtfertigungsgründe genau dazu führen, dass z.B. vorsätzliche Tötungen straffrei bleiben. Die Argumente könnten noch schwieriger werden, wenn ein Deutscher als Mitglied einer ausländischen Armee und außerhalb eines Bündnisfalles handelt. Evtl. mögliche Begründungen wie "kollektive Selbstverteidigung" würden dann nicht mehr gelten, da er nicht zum Kollektiv (der angegriffenen Nation) gehört.
Wobei auch gar nicht ganz klar ist, ob Herr Präsident Selenskyj überhaupt den Eintritt in die regulären Streitkräfte meint (und ob dies nach den Gesetze der Ukraine für Ausländer möglich wäre). Für "private" Kampfhandlungen dürfte ein Rechtfertigungsgrund noch schwerer zu finden sein.
Inwieweit das deutsche StGB für Taten im Ausland gilt, ist unterschiedlich, oft hängt es davon ab ob der Täter Deutscher ist. Eine mögliche Lösung wäre in solchen Fällen, dass die Ukraine den betroffenen Personen zuerst ihr Staatsangehörigkeit zuerkennt und sie danach in die Streitkräfte aufnimmt, dann entfällt im selben Moment die deutsche Staatsangehörigkeit.