A hatte am 13.01.2022 ein Zettel mit Parkverstoss gemacht mit dem Inhalt,
Dass bald eine Zahlungsaufforderung kommt! Am 20.04.2022 kam nun der Kostenbescheid!
Hätte das aber nicht innerhalb von 3 Monaten passieren müssen?
Lg
Verjährung?
Moderator: FDR-Team
Re: Verjährung?
Welches Datum steht auf dem Bescheid. Wichtig ist nicht, wann der Bescheid ankam.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Verjährung?
Es scheint sich um den Halterkostenbescheid zu handeln.
Für den gilt die 3-Monats-Frist nicht.
Ruf mal dort an und frag, wann sie dir die Verwarnung geschickt haben.
Bei Halte- und Parkverstößen erfolgt normalerweise nach der Verwarnung, wenn nicht gezahlt oder die Fahrereigenschaft bestritten wird, der Kostenbescheid, da sich weitere Ermittlungen nicht lohnen.
(und bevor sich hier die Spezis melden: eine Verwarnung muss nach der derzeitigen Rechtsprechung nur angeordnet werden - sie muss den Empfänger nicht erreichen)
Für den gilt die 3-Monats-Frist nicht.
Ruf mal dort an und frag, wann sie dir die Verwarnung geschickt haben.
Bei Halte- und Parkverstößen erfolgt normalerweise nach der Verwarnung, wenn nicht gezahlt oder die Fahrereigenschaft bestritten wird, der Kostenbescheid, da sich weitere Ermittlungen nicht lohnen.
(und bevor sich hier die Spezis melden: eine Verwarnung muss nach der derzeitigen Rechtsprechung nur angeordnet werden - sie muss den Empfänger nicht erreichen)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Verjährung?
War es überhaupt eine Verwarnung oder eine Bußgeldsache der Polizei oder des Ordnungsamtes? Ich kenne das eigentlich nur so, dass gleich auf dem "Knöllchen" die Zahlungsaufforderung zur Verwarnung steht.
Vielleicht war es die Forderung des Betreibers eines Privatparkplatzes?
Vielleicht war es die Forderung des Betreibers eines Privatparkplatzes?
Re: Verjährung?
In unserer Stadt erhält man zwar ein knöllchen aber nur mit dem Hinweis das bald eine Zahlungsaufforderung kommt!
Ich bin echt so doof! Hab mir den Bescheid näher angeschaut! Da steht tatsächlich das Verjährung eingetreten ist, ich aber die Kosten des Verfahrens tragen muss!
Ist das so??
Ich bin echt so doof! Hab mir den Bescheid näher angeschaut! Da steht tatsächlich das Verjährung eingetreten ist, ich aber die Kosten des Verfahrens tragen muss!
Ist das so??
Re: Verjährung?
JaLady_20 hat geschrieben:Ist das so??
Wenn der Fahrer nicht innerhalb der Verjährungsfrist ermittelt werden kann, dann muss der Halter die Kosten des Verfahrens tragen (§ 25a StVG).
Re: Verjährung?
kann sein, wir auch oft gemacht - ist aber nicht vorgeschrieben. Vor allem, da das Knöllchen hinter dem Scheibenwischer in Bezug auf erfolgte Anhörung/Verwarnung und auch Verjährung keinerlei Bedeutung hat.Ich kenne das eigentlich nur so, dass gleich auf dem "Knöllchen" die Zahlungsaufforderung zur Verwarnung steht.
Grds. ja..Da steht tatsächlich das Verjährung eingetreten ist, ich aber die Kosten des Verfahrens tragen muss!
Ist das so??
Da scheint die Verwarnung/Anhörung der Behörde aus irgendeinem Grund dich nicht erreicht. Die Behörde wird auf Nachfrage mitteilen können, wann die Verwarnung/Anhörung angeordnet wurde.
Wenn du mit dem Kostenbescheid nicht einverstanden bist: Rechtsmittel und Frist stehen auf dem Bescheid.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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