Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Moderator: FDR-Team
Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meiner Orientierung wende ich mich an Sie mit diesem Fallbeispiel:
Der Mieter A hat seine Wohnung verlassen, die Wohnungstür zugezogen und vergessen, den Hausschlüssel aus der Wohnung mitzunehmen. Nach einiger Zeit kehrt er zum Haus zurück und bemerkt dies. Das meldet er daraufhin telefonisch beim Hausmeisterdienstleisterunternehmen. Von dort wird ihm zugesagt, dass der örtliche Hausmeister H des Mietshauses die Wohnungstüre öffnen wird, wenn dies technisch möglich ist, und dass sich A an den H wenden solle.
A wendet sich an H. Der Hausmeister sagt, dass er nur gegen sofortige Zahlung von 20 Euro tätig wird. Da A dem H mitteilt, dass sein Geld sich in der verschlossenen Wohnung befindet, lehnt der Hausmeister H die Hilfeleistung ab und steckt dem A die Visitenkarte eines dem H bekannten privaten Schlüsseldienstes zu. H beklagt, dass er bereits bei mehreren Fällen dieser Art in den vergangenen Wochen das Geld letztendlich nicht erhalten habe.
Wie ist die Rechtslage?
zu meiner Orientierung wende ich mich an Sie mit diesem Fallbeispiel:
Der Mieter A hat seine Wohnung verlassen, die Wohnungstür zugezogen und vergessen, den Hausschlüssel aus der Wohnung mitzunehmen. Nach einiger Zeit kehrt er zum Haus zurück und bemerkt dies. Das meldet er daraufhin telefonisch beim Hausmeisterdienstleisterunternehmen. Von dort wird ihm zugesagt, dass der örtliche Hausmeister H des Mietshauses die Wohnungstüre öffnen wird, wenn dies technisch möglich ist, und dass sich A an den H wenden solle.
A wendet sich an H. Der Hausmeister sagt, dass er nur gegen sofortige Zahlung von 20 Euro tätig wird. Da A dem H mitteilt, dass sein Geld sich in der verschlossenen Wohnung befindet, lehnt der Hausmeister H die Hilfeleistung ab und steckt dem A die Visitenkarte eines dem H bekannten privaten Schlüsseldienstes zu. H beklagt, dass er bereits bei mehreren Fällen dieser Art in den vergangenen Wochen das Geld letztendlich nicht erhalten habe.
Wie ist die Rechtslage?
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Ich sehe hier keinen Grund dafür, daß der Hausmeister verpflichtet wäre für den Mieter tätig zu werden.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Der Hausmeister muss sicher die Tür nicht öffnen. Und wenn er es tut kann er die Bedingungen diktieren. Wenn hier allerdings die Rede von einem Hausmeisterdienst ist dann scheint es sich aber um einen angestellten Hausmeister zu handeln. Und als solcher muss er das tun was sein Chef anweist. Warum er während seiner Arbeitszeit (oder war es später?) zusätzlich Geld für eine Tätigkeit verlangen soll erschließt sich mir nicht.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Der Arbeitgeber kann schon eine privatwirtschaftliche Tätigkeit am Arbeitsplatz erlauben, siehe z.B. den Pausenverkauf bei Schulhausmeistern.
Natürlich ist dann eine Gewerbeanmeldung und Versteuerung notwendig.
Natürlich ist dann eine Gewerbeanmeldung und Versteuerung notwendig.
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Liebe(r) FM,
ab wann gilt das auch für kleinere Beträge?
ab wann gilt das auch für kleinere Beträge?
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Steuerlich ab 410 Euro jährlich, wenn man ansonsten Arbeitnehmer ist.
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Welchen Anteil müsste der Hausmeister dann ab diesem Betrag an Steuern zahlen?
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Einfach hier x, y und z durch die zutreffenden Zahlen ersetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Vielen Dank.
Ist in den Grundfreibetrag von knapp 10.000 Euro das sonstige reguläre regelmäßige Einkommen (Monatsgehälter als abhängig Beschäftigter beispielsweise) einzuberechnen?
Ist in den Grundfreibetrag von knapp 10.000 Euro das sonstige reguläre regelmäßige Einkommen (Monatsgehälter als abhängig Beschäftigter beispielsweise) einzuberechnen?
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Ja, natürlich. Die Höhe der steuerlichen Belastung hängt vom gesamten Einkommen, ggf. auch des Ehepartners, ab.
Wenn man die Rechenformel nicht so mag geht es auch hier:
https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml
Wenn man die Rechenformel nicht so mag geht es auch hier:
https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Welche relevanz hier die Steuerpflicht des Hausmeisters haben könnte erschliesst sich mir nicht.
Er hat weder eine Leistung erbracht, noch Geld dafür erhalten.
Warum sollte der Hausmeister als Arbeitnehmer nicht eine Bezahlung im Auftrag seines Arbeigebers fordern.
Oder warum geht man davon aus, daß der Arbeitnehmer das Geld für sich behalten wollte?
Könnte auch möglich sein, daß der Hausmeister als selbstständiger Unternehmer für das Hausmeisterdienstleistungsunternehmen tätig ist und auf eigene Rechnung arbeitet.
Was glaubt denn Mieter A, wer für die von ihm gewünschte Dienstleistung bezahlen sollte?
Er hat weder eine Leistung erbracht, noch Geld dafür erhalten.
Warum sollte der Hausmeister als Arbeitnehmer nicht eine Bezahlung im Auftrag seines Arbeigebers fordern.
Oder warum geht man davon aus, daß der Arbeitnehmer das Geld für sich behalten wollte?
Könnte auch möglich sein, daß der Hausmeister als selbstständiger Unternehmer für das Hausmeisterdienstleistungsunternehmen tätig ist und auf eigene Rechnung arbeitet.
Was glaubt denn Mieter A, wer für die von ihm gewünschte Dienstleistung bezahlen sollte?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Ein Vertrag über Schwarzarbeit wäre ohnehin nichtig, dann hätten sich alle zivilrechtlichen Fragen schon erledigt. Ob das hier zutrifft, weiß man natürlich nicht.
Ansonsten bleibt wohl die Frage, ob bei einem Vertrag Vorkasse verlangt werden darf. Da spricht hier nichts dagegen.
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Ich hatte so bissl den Eindruck, daß Mieter A nach einer Möglichkeit sucht dem Hausmeister H an die Karre zu fahren.
Mieter A könnte sich in diesem Zusammenhan mal den § 164 StGB durchlesen.

Mieter A könnte sich in diesem Zusammenhan mal den § 164 StGB durchlesen.

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Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Solange der Mieter der Steuerfahndung (oder einer anderen Behörde) nichts Unwahres erzählt, kann ihm nichts passieren.karli hat geschrieben: ↑08.05.22, 15:03 Mieter A könnte sich in diesem Zusammenhan mal den § 164 StGB durchlesen.![]()
Von der Schilderung des Sachverhalts her sieht das schon nach Schwarzarbeit aus. Deswegen wohl auch die Vorkasse.
Re: Hausmeisterfall: Schlüsseldienst?
Es hat weder eine Leistung noch eine Bezahlung stattgefunden, wo sollte da Schwarzarbeit sein?
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