Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

MichaelX
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Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von MichaelX »

Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage. Es geht nicht um mich :lachen:
Wenn ein LadenDieb erwischt wird. Der Chef aber auf eine Anzeige verzichtet aktuell. Kann er die Anzeige dann nachträglich doch noch machen obwohl er versprochen hat die Anzeige nicht zu machen? Vielen lieben Dank
Deputy
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von Deputy »

Ja.
fodeure
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von fodeure »

MichaelX hat geschrieben: 01.06.22, 20:27Kann er die Anzeige dann nachträglich doch noch machen obwohl er versprochen hat die Anzeige nicht zu machen?
Ja, natürlich.
MichaelX
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von MichaelX »

Vielen Dank euch beiden.
Tastenspitz
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von Tastenspitz »

In Fällen des § 248a StGB ist der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten zu stellen. Siehe § 77b dort.
Das "Ja" hat also ggf. ein Verfallsdatum.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
fodeure
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von fodeure »

Tastenspitz hat geschrieben: 02.06.22, 11:05 In Fällen des § 248a StGB ist der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten zu stellen. Siehe § 77b dort.
Das "Ja" hat also ggf. ein Verfallsdatum.
Das hat es auch bei normalem Diebstahl, ist eben nur einige Jahre länger.
Deputy
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von Deputy »

Tastenspitz hat aber schon recht, der Vollständigkeit halber gehört die Info dazu.
MichaelX
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von MichaelX »

Vielen Dank noch einmal
Niemand2000
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von Niemand2000 »

MichaelX hat geschrieben: 01.06.22, 20:27 Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage. Es geht nicht um mich :lachen:
Wenn ein LadenDieb erwischt wird. Der Chef aber auf eine Anzeige verzichtet aktuell. Kann er die Anzeige dann nachträglich doch noch machen obwohl er versprochen hat die Anzeige nicht zu machen? Vielen lieben Dank
Gab es denn für den Verzicht eine "Gegenleistung"?
MichaelX
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Re: Diebstahl nicht angezeigt sofort.

Beitrag von MichaelX »

Ich glaube nicht.
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