
Wenn ein LadenDieb erwischt wird. Der Chef aber auf eine Anzeige verzichtet aktuell. Kann er die Anzeige dann nachträglich doch noch machen obwohl er versprochen hat die Anzeige nicht zu machen? Vielen lieben Dank
Moderator: FDR-Team
Das hat es auch bei normalem Diebstahl, ist eben nur einige Jahre länger.Tastenspitz hat geschrieben: ↑02.06.22, 11:05 In Fällen des § 248a StGB ist der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten zu stellen. Siehe § 77b dort.
Das "Ja" hat also ggf. ein Verfallsdatum.
Gab es denn für den Verzicht eine "Gegenleistung"?MichaelX hat geschrieben: ↑01.06.22, 20:27 Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage. Es geht nicht um mich![]()
Wenn ein LadenDieb erwischt wird. Der Chef aber auf eine Anzeige verzichtet aktuell. Kann er die Anzeige dann nachträglich doch noch machen obwohl er versprochen hat die Anzeige nicht zu machen? Vielen lieben Dank