Ich habe Strafanzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung gestellt.
Die gefälschte Urkunde enthält eine Unterschrift, die mit meiner üblichen Unterschrift täuschend echt aussieht.
Inzwischen habe ich festgestellt, dass die gefälschte Unterschrift vollkommen identisch ist mit meiner Unterschrift auf einem früheren echten Dokument, von dem ich ein Foto besitze.
Ich frage mich nun, ob die völlige Identität beider Unterschriften erst recht mit kriminaltechnischen Mitteln festgestellt werden kann und ob dies - neben anderen Nachweisen - als Beweis der Fälschung gilt.
Falls das Thema hier nicht hergehört, bitte ich um einen Hinweis.
Urkundenfälschung
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Urkundenfälschung
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Re: Urkundenfälschung
MöglicherweiseWanderfalke hat geschrieben: ↑28.06.22, 18:32 Ich frage mich nun, ob die völlige Identität beider Unterschriften erst recht mit kriminaltechnischen Mitteln festgestellt werden kann ...
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