Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Moderator: FDR-Team
Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Hallo,
nehmen wir mal einen folgenden frei erfundenen Fall.
Eine Frau möchte in Russland ein Haus kaufen. Sie holt ihre Ersparnisse in bar (fast 40.000 Euro) von der Bank, da derzeit keine Überweisungen nach Russland erlaubt sind, und fährt zum Flughafen.
Sie wusste nicht, dass mehr als 10.000 anmeldepflichtig sind. Aber bei der Sicherheitskontrolle wird sie darauf hingewiesen, als das ganze Geld entdeckt wird.
Daraufhin geht sie zum Zoll, füllt ein entsprechendes Formular aus (wovon sie keine Kopie erhält), geht nochmals zur Sicherheitskontrolle und darf schließlich ausfliegen.
Nach ein paar Wochen bekommt sie einen Brief vom Zoll wegen Bußgeldverfahren und Anhörung gem. §55.
Dort wird beabsichtigt fast 10.000 Euro Geldbuße festzusetzen sowie vorgeschlagen, eine schriftliche Äußerung vorzulegen.
Was könnte die Frau nun tun, um die Buße zu mindern?
Oder gibt es keine Chancen in solchen Fällen?
Danke im Voraus.
nehmen wir mal einen folgenden frei erfundenen Fall.
Eine Frau möchte in Russland ein Haus kaufen. Sie holt ihre Ersparnisse in bar (fast 40.000 Euro) von der Bank, da derzeit keine Überweisungen nach Russland erlaubt sind, und fährt zum Flughafen.
Sie wusste nicht, dass mehr als 10.000 anmeldepflichtig sind. Aber bei der Sicherheitskontrolle wird sie darauf hingewiesen, als das ganze Geld entdeckt wird.
Daraufhin geht sie zum Zoll, füllt ein entsprechendes Formular aus (wovon sie keine Kopie erhält), geht nochmals zur Sicherheitskontrolle und darf schließlich ausfliegen.
Nach ein paar Wochen bekommt sie einen Brief vom Zoll wegen Bußgeldverfahren und Anhörung gem. §55.
Dort wird beabsichtigt fast 10.000 Euro Geldbuße festzusetzen sowie vorgeschlagen, eine schriftliche Äußerung vorzulegen.
Was könnte die Frau nun tun, um die Buße zu mindern?
Oder gibt es keine Chancen in solchen Fällen?
Danke im Voraus.
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Sorry, wusste ich nicht.
Bußgeldverfahren wegen des Verdachts einer Zuwiderhandlung nach § 31a Abs. 3 Nr. 1 ZollVG i.V.m. Art. 3 Verordnung (EU) 2018/1672 (Überwachung von Barmitteln)
Anhörung gern. § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -OWiG-
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
So spontan, Anwalt und Akteneinsicht nehmen was man da für ein Formular ausgefüllt hat. Den die genannte Vorschrift spricht von "nicht bis zum Zeitpunkt der Ein- oder Ausreise". So wie ich aber den Aufbau von Flughägen kenne, kommt erst die Sicherheitskontrolle und dann vor'm Gate die Passkontrolle zur Ein- und Ausreise. Hier die Ausreise wäre mich aber erst danach erfolgt.
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
steht das so in der Anhörung? oder steht da, dass eine Geldbuße bis zu... möglich ist?Dort wird beabsichtigt fast 10.000 Euro Geldbuße festzusetzen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Sie wusste nicht, dass mehr als 10.000 anmeldepflichtig sind.
Ein Anwalt wär nicht schlecht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Tatumstände beabsichtige ich gegen Sie eine Geldbuße in Höhe von 9.300,00 € zuzüglich Gebühren und Auslagen wegen vorsätzlicher Verletzung der Anmeldepflicht festzusetzen.
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Das sehe ich ähnlich. Aus meiner Sicht ist die Sicherheitskontrolle (also wo man durchleuchtet wird) kein hoheitlicher Bereich, mithin verwirklicht man da nicht die Ausreise.
So viel? Wenn die Beschuldigte Ersttäterin ist, halte ich das für weit überzogen. Ich denke mal, dass 25% vom Bargeldbetrag angesetzt wurden.
EDIT: Man scheint wohl 25% bei Vorsatz zu wählen:
Seit 2013 werden Geldbußen in der Verwaltungspraxis bei Vorliegen einer fahrlässigen Nichtanmeldung mit 12% und bei vorsätzlicher Nichtanmeldung mit 25% des mitgeführten Betrages geahndet.
Das wenigste, was man tun sollte, ist auf Fahrlässigkeit plädieren. Dann werden es knapp 4.500 Ocken.
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Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Hallo,
wäre es nicht irgendwie sinnvoller, einen Anwalt zu konsultieren, anstatt hier im anonymen Forum nach Rat zu fragen?
MfG
wäre es nicht irgendwie sinnvoller, einen Anwalt zu konsultieren, anstatt hier im anonymen Forum nach Rat zu fragen?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Versuchen kann man es natürlich, Frage wäre allerdings was steht alles beim Zoll dazu in der Akte. Wenn es blöd gelaufen ist steht da irgendwas von eigenen Äußerungen vor/während der Anmeldung die auf Vorsatz schließen lassen.
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Hallo,
vielen Dank für all Ihre hilfreichen Antworten und Vorschläge!
Noch eine generelle Frage:
Wie laufen solche Vorgänge überhaupt?
1. Zuerst kommt vom Zoll so ein Brief wegen Anhörung, wo steht:
"Ich gebe Ihnen hiermit gemäß § 55 OWiG Gelegenheit, sich zum Sachverhalt schriftlich zu äußern.
Sollte nach Ablauf von 4 Wochen keine schriftliche Äußerung vorliegen, gehe ich da von aus, dass Sie sich zum Sachverhalt nicht äußern wollen, und werde nach Aktenlage entscheiden."
2. Der Angeschriebene sendet seine schriftliche Äußerung zurück.
3. Und was passiert dann?
Kommt vom Zoll eine endgültige Entscheidung?
Oder kann man gegen diese Entscheidung noch einen Widerspruch einlegen?
Oder muss/kann man gleich gerichtlich dagegen vorgehen?
vielen Dank für all Ihre hilfreichen Antworten und Vorschläge!
Noch eine generelle Frage:
Wie laufen solche Vorgänge überhaupt?
1. Zuerst kommt vom Zoll so ein Brief wegen Anhörung, wo steht:
"Ich gebe Ihnen hiermit gemäß § 55 OWiG Gelegenheit, sich zum Sachverhalt schriftlich zu äußern.
Sollte nach Ablauf von 4 Wochen keine schriftliche Äußerung vorliegen, gehe ich da von aus, dass Sie sich zum Sachverhalt nicht äußern wollen, und werde nach Aktenlage entscheiden."
2. Der Angeschriebene sendet seine schriftliche Äußerung zurück.
3. Und was passiert dann?
Kommt vom Zoll eine endgültige Entscheidung?
Oder kann man gegen diese Entscheidung noch einen Widerspruch einlegen?
Oder muss/kann man gleich gerichtlich dagegen vorgehen?
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Hallo,Elektrikör hat geschrieben: ↑20.07.22, 22:56 Hallo,
wäre es nicht irgendwie sinnvoller, einen Anwalt zu konsultieren, anstatt hier im anonymen Forum nach Rat zu fragen?
MfG
ich hoffe, dass Ihre restlichen 5828 Beiträge in diesem Forum zumindest irgend einen minimalen Sinn ergeben.
MfG
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
In der Annahme, dass die Implikation gewollt ist: Was ist denn an *diesem* konkreten Beitrag nicht sinnvoll? Laut Deinem eigenen Post geht es um ein Bußgeld von EUR 9.300 oder mehr; wenn nun *das* noch kein Einsatz ist, der die Inanspruchnahme eines Fachmannes statt eines Internetforums rechtfertigt, dann weiß ich's auch nicht.
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
1. Wenn Du nicht weiß, brauchst Du hier gar nicht zu schreiben.
2. Du verstehst auch falsch: keiner sprach hier gegen die Inanspruchnahme eines Fachmannes.
3. Versuch bitte hier beim Thema zu bleiben statt über den Sinn eines oder des anderen Beitrags zu diskutieren.
Vielen Dank im Voraus.
Re: Bußgeld wegen Ausführen von Barmittel mehr als 10.000 Euro aus Deutschland
Und was machen Sie?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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