Anhörungsbogen

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

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Bacher
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Anhörungsbogen

Beitrag von Bacher »

Jemand bekommt von der Polizei 2 Briefe. Im ersten steht sie sind verdächtig, im zweiten steht sie sind beschuldigt. Machen diese beiden Wörter ein Unterschied?

In beiden Fällen geht es um Sachbeschädigung und in beiden Briefen war ein Anhörungsbogen. Warum bekommt man keine Vorladung?

In den Tatvorwurfen steht Sachbeschädigung in 1 Fall zw. 9 und 17Uhr. Warum so eine lange Zeit, können die das nicht sagen wann? Dann wissen die doch garnichts wenn die einfach so eine lange Zeit angeben ob es wirklich so war. Wenn es jemand gesehen hätte, würde ja da steht z.B um 10:56Uhr.
Niemand2000
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Niemand2000 »

Bacher
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Bacher »

Das ist mir schon bekannt, aber mich macht es stutzig einen als Beschuldigter zu nennen und dann einen Tatzeitraum von mehreren Stunden reinzuschreiben.

Es steht allso gar nicht fest wann das gewesen sein soll, also hat es keiner gesehen, wie soll man dann Beschuldigter sein, das wäre höchstens ein Verdacht.
Niemand2000
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Niemand2000 »

Wenn dieser Jemand rechtsschutzversichert ist würde ich ggf. mal einen Anwalt aufsuchen, wobei der Gang zu einem Anwalt nie schadet, mal abgesehen davon :wink: , dass das Konto geschmälert wird
Bacher
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Bacher »

Oder der Geschädigte behauptet man hat es gestanden und sagt einfach das es irgend wann an diesem Tage war.
FM
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von FM »

Die Zeitspanne von mehreren Stunden ist bei einer Sachbeschädigung nicht so verwunderlich. Der Eigentümer hat eben um 9 Uhr gesehen, dass die Sache noch unbeschädigt war und um 17 Uhr den Schaden festgestellt.

Wieso der Verdacht auf die konkrete Person fällt wird der Rechtsanwalt bei der Akteneinsicht sehen.
Niemand2000
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Niemand2000 »

Wieso der Verdacht auf die konkrete Person fällt wird der Rechtsanwalt bei der Akteneinsicht sehen.
Geht theoretisch auch ohne Anwalt, aber , ob man als Laie alles richtig versteht, was dort geschrieben steht
deerhunter
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von deerhunter »

Niemand2000 hat geschrieben: 01.09.22, 06:22 Wenn dieser Jemand rechtsschutzversichert ist würde ich ggf. mal einen Anwalt aufsuchen, wobei der Gang zu einem Anwalt nie schadet, mal abgesehen davon :wink: , dass das Konto geschmälert wird
Welcher Rechtsschutz zahlt bei Straftaten?
Gruß

Adam
Niemand2000
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Niemand2000 »

deerhunter hat geschrieben: 03.09.22, 09:41
Niemand2000 hat geschrieben: 01.09.22, 06:22 Wenn dieser Jemand rechtsschutzversichert ist würde ich ggf. mal einen Anwalt aufsuchen, wobei der Gang zu einem Anwalt nie schadet, mal abgesehen davon :wink: , dass das Konto geschmälert wird
Welcher Rechtsschutz zahlt bei Straftaten?
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ExDevil67
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von ExDevil67 »

deerhunter hat geschrieben: 03.09.22, 09:41 Welcher Rechtsschutz zahlt bei Straftaten?
Afaik wird das durchaus angeboten, allerdings dann mit der Einschränkung das nur gezahlt wird wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist.
Niemand2000
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von Niemand2000 »

ExDevil67 hat geschrieben: 03.09.22, 09:55
deerhunter hat geschrieben: 03.09.22, 09:41 Welcher Rechtsschutz zahlt bei Straftaten?
Afaik wird das durchaus angeboten, allerdings dann mit der Einschränkung das nur gezahlt wird wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist.
Wie sieht es mit grober Fahrlässigkeit aus?
FM
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Re: Anhörungsbogen

Beitrag von FM »

Es geht um Sachbeschädigung. Die ist nur strafbar bei Vorsatz.
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