Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
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Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Sehr geehrte Gemeinde,
zu meinem Thema weißich nicht unter welche Rubrik dies hingehört und bitte um Verständnis
nehmen wir mal an. Person A hat eine Handwerksfirma (Sanitär/Heizung). Jetzt gerade ändert sich auch in dem Bereich vieles.
Nun Person B tritt an Person A und möchte unbedingt eine Zusammenarbeit. Es besteht kein Kooperationsvertrag, kein Angestelltenverhälnis,
Nun meldet Person B die Firma der Person A bei mehreren Großhändlern an. Bist heute unbegreiflich wie. Gibt auch keine Info darüber raus.
Person B bestellt auch haufenweise Ware. Zum Glück machen die Händler anfangs nur mit Vorkasse.
Erst durch Emails mit Vorkassenrechnungen usw. wurde Person A bewusst wo seine Firma alles angemeldet ist.
Für Person A ist jetzt unklar, welche Schritte er am besten einleitet, welcher Fachbereich hier der richtige ist.
Ich bedanke mich vorerst und verbleibe mit freundlichen Grüssen.
zu meinem Thema weißich nicht unter welche Rubrik dies hingehört und bitte um Verständnis
nehmen wir mal an. Person A hat eine Handwerksfirma (Sanitär/Heizung). Jetzt gerade ändert sich auch in dem Bereich vieles.
Nun Person B tritt an Person A und möchte unbedingt eine Zusammenarbeit. Es besteht kein Kooperationsvertrag, kein Angestelltenverhälnis,
Nun meldet Person B die Firma der Person A bei mehreren Großhändlern an. Bist heute unbegreiflich wie. Gibt auch keine Info darüber raus.
Person B bestellt auch haufenweise Ware. Zum Glück machen die Händler anfangs nur mit Vorkasse.
Erst durch Emails mit Vorkassenrechnungen usw. wurde Person A bewusst wo seine Firma alles angemeldet ist.
Für Person A ist jetzt unklar, welche Schritte er am besten einleitet, welcher Fachbereich hier der richtige ist.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Ich sehe hier bisher keine strafrechtliche relevante Handlung noch ist ein Schaden entstanden.
Was ich sehe ist absoluter Leichtsinn der Großhändler und dass man zivilrechtlich eventuell eine Unterlassungserklärung vorbereiten kann.
Was ich sehe ist absoluter Leichtsinn der Großhändler und dass man zivilrechtlich eventuell eine Unterlassungserklärung vorbereiten kann.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Ist nmE. eher ein Problem der Großhändler, wenn die mit einer Privatperson Geschäfte machen. Seitens der Hersteller gibt es hier teilweise strenge Regularien, genau das nicht zu tun. Darüber hinaus legen diese Großhändler die Großhandelspreise und damit die Spannen der Handwerker offen. Auch nicht so gewollt.
Ich würde dem B hier die entgangenen Spannen für alle Artikel, die er im Namen der Firma A bestellt hat, in Rechnung stellen. Aber ich bin ja auch ein böser Mensch.....

Ich würde dem B hier die entgangenen Spannen für alle Artikel, die er im Namen der Firma A bestellt hat, in Rechnung stellen. Aber ich bin ja auch ein böser Mensch.....


Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Wer gibt keine Informationen über das Wie raus? Die Großhändler oder Person B?cooperraser hat geschrieben: ↑06.12.22, 12:23 Nun meldet Person B die Firma der Person A bei mehreren Großhändlern an. Bist heute unbegreiflich wie. Gibt auch keine Info darüber raus.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Ich vermute Person B sagt Person A nicht wie das möglich war obwohl Person B nicht Inhaber der Firma von A ist.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Dann muss doch zumindest der Großhändler Auskunft erteilen können wie A plötzlich zu dieser Geschäftsbeziehung kommt.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Danke Gemeinde.
Ja, Person B gibt keine Auskunft über Anmeldungen bei welchen Großhändlern Person A gelistet ist.
Schaden ist bis dato nicht entstanden. Allerdings kann es passieren, das Großhändler für Stornierungen von getätigten Bestellungen Skontogebüren von bis zu 20 % haben möchten.
Lg
Ja, Person B gibt keine Auskunft über Anmeldungen bei welchen Großhändlern Person A gelistet ist.
Schaden ist bis dato nicht entstanden. Allerdings kann es passieren, das Großhändler für Stornierungen von getätigten Bestellungen Skontogebüren von bis zu 20 % haben möchten.
Lg
Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Dann sind diese vom Händler an B zu richten.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Das können sie nur wenn sie nachweisen, dass sich A ordnungsgemäß angemeldet und bestellt hat. Dürfte schwierig werden.cooperraser hat geschrieben: ↑12.12.22, 15:01 Allerdings kann es passieren, das Großhändler für Stornierungen von getätigten Bestellungen Skontogebüren von bis zu 20 % haben möchten.
Auch wenn das A dahingehend auch nicht weiterhilft - sinnvoll wäre es wohl mal Anzeige zu erstatten.cooperraser hat geschrieben: ↑12.12.22, 15:01 Ja, Person B gibt keine Auskunft über Anmeldungen bei welchen Großhändlern Person A gelistet ist.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Der Hobby-Jurist sieht hier zumindest einen Anfangsverdacht für einen Eingehungsbetrug. Zur Verwirklichung muss kein Schaden entstehen, die Vermögensgefährdung reicht schon aus.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
und woher wissen wir, dass B seine vertragliche Pflichten nicht erfüllen kann oder will?
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
B ist doch selber gar keine vertraglichen Pflichten eingegangen. Er hat unberechtigterweise den A irgendwo angemeldet und im Namen von A bei einem Händler Bestellungen ausgelöst.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Wer dann? Sicherlich nicht A.
Das Eine hat aber, meines Erachtens, nichts mit dem Anderen zu tun.
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Re: Anmeldung bei Fachhandel von dritter Person
Doch, hat es.
Er täuscht über seine Identität und den Willen, die Waren zu bezahlen, um sich Dinge anzueigenen, die er unter seiner wahren Identität nicht bekommen hätte.
Als Privatperson B hätte er beim Fachgroßhändler nicht bestellen können. Wenn er nun auch noch behauptet, A würde zahlen (wohl wissend, dass A das nicht macht, schliesslich hat A nichts bestellt), dann sind wir bereits beim Eingehungsbetrug.
Wenn er seine eigene Kontonummer angegeben hat, kann man noch drüber nachdenken, ob die Täuschung zum Erschleichen der günstigeren Preise ebenfalls einen Betrug darstellt. Das wäre m.E. aber nur gegeben, wenn der Großhändler auch an Privatpersonen verkauft, aber zu schlechteren Konditionen.
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