Hallo Zusammen,
ich habe mir zwar die Normen aus dem StGB (§§ 3 u. 4) durchgelesen und auch einige Erläuterungen auf diversen Anwalts-Websites, allerdings konnte ich keine eindeutige Antwort finden, wann denn eine Straftat über das Internet in Deutschland strafbar ist.
Nehmen wir mal eine Straftat als Muster:
1) A beleidigt B in einem sozialen Netzwerk. (ja, ich weiß, Antragsdelikt, etc.)
1.1) Wenn A und B nun beide im Ausland sind, der Server allerdings in Deutschland steht, dann kann die Straftat nach deutschem Recht geahndet werden, richtig?
1.2) Wenn A im Ausland ist und B in Deutschland, ist dann der Taterfolg - nämlich die Beleidigung - in Deutschland eingetreten. Dann kann die Straftat auch in Deutschland geahndet werden?
1.3) Wenn A und B nun im Ausland sind, der Server z.B. in den USA steht, die Daten aber für Deutschland über ein CDN ausgeliefert werden, der in Deutschland steht?
Territorialprinzip bei Straftaten über das Internet
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Re: Territorialprinzip bei Straftaten über das Internet
Nach welchem Recht die Tat geahndet wird, dürfte zunächst darauf ankommen, wo der Strafantrag gestellt wird. Bei 1.2 wäre es eben Deutschland.
Eine Zuständigkeit der Deutschen Justitz für Taten im Ausland ist für Beleidigungen nmE. nicht gegeben. Siehe StGB §3.
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Re: Territorialprinzip bei Straftaten über das Internet
Naja, es gibt durchaus Straftaten, die aus öffentlichem Interesse verfolgt werden. Wenn ein deutscher Blogger aus Russland ein zu großes "Z" auf seiner Website veröffentlicht.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.01.23, 09:51 Nach welchem Recht die Tat geahndet wird, dürfte zunächst darauf ankommen, wo der Strafantrag gestellt wird. Bei 1.2 wäre es eben Deutschland.
Eine Zuständigkeit der Deutschen Justitz für Taten im Ausland ist für Beleidigungen nmE. nicht gegeben. Siehe StGB §3.
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Re: Territorialprinzip bei Straftaten über das Internet
Beleidigungen A gegen B dürfte die Hürde "öffentliches Interesse" hier kaum schaffen. Bei sowas wird in aller Regel auf die Privatklage verwiesen werden.
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Re: Territorialprinzip bei Straftaten über das Internet
So einfach ist es nicht; die §§ 4 - 7 regeln Straftaten, die durchaus im Ausland begangen worden sein können, wo aber trotzdem eine Zuständigkeit der deutschen Justiz vorliegen kann.Tastenspitz hat geschrieben: ↑23.01.23, 09:51 Eine Zuständigkeit der Deutschen Justitz für Taten im Ausland ist für Beleidigungen nmE. nicht gegeben. Siehe StGB §3.
Im vorliegenden Fall mit den Beleidigungen insbesondere § 7 StGB.
Re: Territorialprinzip bei Straftaten über das Internet
Wo der Server steht, erscheint mir weniger wichtig. Bei einer Beleidigung, die durch Zugang beim Empfänger der Aussage verwirklicht wird, eher wo sich dieser befindet.
Der damalige Vorsitzende der NSDAP-AO konnte sich ja auch nicht darauf berufen, dass seine Propaganda in den USA straffrei war, obwohl er die dortige Post zur Absendung benutzte. Die Briefe kamen aber in Deutschland an.
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Ents ... lauck.html
Der damalige Vorsitzende der NSDAP-AO konnte sich ja auch nicht darauf berufen, dass seine Propaganda in den USA straffrei war, obwohl er die dortige Post zur Absendung benutzte. Die Briefe kamen aber in Deutschland an.
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