Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 86b9b58ed8
Hier heißt es, dass ein Täter nach Jugendstrafrecht zu 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden sei.
Ich dachte, die Maximale Strafe im Jugendstrafrecht seien 10 Jahre.
Sehe ich da etwas falsch oder ist der Artikel schlampig verfasst? (Der Täter war zur Tatzeit 18 Jahre alt. Ist also evtl doch kein Jugendstrafrecht mehr angewendet worden?)
Jugendstrafrecht Maximal 10 Jahre?
Moderator: FDR-Team
Re: Jugendstrafrecht Maximal 10 Jahre?
Guckst du § 105 Abs. 3 JGG
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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