Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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KlausWZimmer
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Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von KlausWZimmer »

Hallo zusammen,

wie sieht es rechtlich aus im Bereich Urban Exploring, wenn man eine öffentliche Anleitung erstellen möchte? Komplett zu allen Bereichen die zum urbexen nötig sind, inkl. Lost Places finden, dem Verhalten beim urbexen sowie Erklärung der rechtlichen Grundlagen.

Handelt es sich hier bereits um den Straftatbestand der Anstiftung nach §26 StGB? Oder kann man sich mit Floskeln wie "Nur zu Informationszwecken, Urbexen ist eine Straftat" absichern? Würde es einen Unterschied machen, die Anleitung kostenlos oder kostenpflichtig bereitzustellen?

Die Anklage eine bekannten YouTubers bezüglich des Hotels in Brakel beruht ja m. W. n. auch auf dem Straftatbestand, wenn auch die Klage des Eigentümers vom Gericht abgewiesen wurde. Daher die Frage, wie es sich konkret mit eine Anleitung verhält.

Lieben Gruß,
K.W.Z.
Dummerchen
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von Dummerchen »

Erklär doch mal, was du mit urban exploring meinst.

Ich exploriere auf meinen Reisen auch immter wieder urbane Räume, habe aber noch nie rechtliche Probleme bekommen. Was daran liegen mag, dass ich meinen Eintritt zu Museen, Gebäuden, Ausstellungen etc einfach bezahle, während der allgemeinen Öffnungszeiten exploriere und Besitzverhältnisse respektiere.
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hawethie
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von hawethie »

Hi
Urbexen selbst ist keine Straftat - allerdings ist es verboten, ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis (oder gar gegen das Verbot) des Eigentümers zu betreten.
(gilt genau so auch beim Geocaching)
Hier sollte ein entsprechender Hinweis, evtl. mit der Aufforderung, sich vorher eine Erlaubnis zu holen, ausreichen.
Allerdings kann das einigermaßen Rechtssicher nur ein Anwalt beantworten.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von Tastenspitz »

Es ist nicht verboten in den öffentlichen Bereichen einer Stadt spazieren zu gehen. Man darf das auch gerne nennen wie man möchte.
Urban exploring, Town penetration, City Lookilooki oder wie auch immer.
Für andere insbesondere private Flächen und Gebäude bedarf es natürlich der Genehmigung des Eigentümers.
Darauf sollte man nmE. mindestens hinweisen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
KlausWZimmer
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von KlausWZimmer »

Dummerchen hat geschrieben: 06.02.23, 11:38 Erklär doch mal, was du mit urban exploring meinst.
Das Begehen, Erkunden und Fotografieren verlassener Orte wie Firmengebäude, Wohnhäuser, Militäranlagen, etc.
KlausWZimmer
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von KlausWZimmer »

hawethie hat geschrieben: 06.02.23, 11:42 Hier sollte ein entsprechender Hinweis, evtl. mit der Aufforderung, sich vorher eine Erlaubnis zu holen, ausreichen.
Allerdings kann das einigermaßen Rechtssicher nur ein Anwalt beantworten.
Danke für die Rückmeldung, auch an Tastenspitz! Im Endeffekt muss das ein Anwalt klären, ja. Ist eben die Frage, ob ein Hinweis hinsichtlich der (Il)legalität bzw. der Einholung einer Genehmigung reicht.
Tastenspitz
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von Tastenspitz »

KlausWZimmer hat geschrieben: 06.02.23, 12:19
Dummerchen hat geschrieben: 06.02.23, 11:38 Erklär doch mal, was du mit urban exploring meinst.
Das Begehen, Erkunden und Fotografieren verlassener Orte wie Firmengebäude, Wohnhäuser, Militäranlagen, etc.
Begehen und Erkunden dürfte ziemlich sicher in allen diesen Orten untersagt sein. Sprich - man braucht das OK vom Eigentümer.
Fotografieren kann man als unproblematisch ansehen, solange man dazu nicht "begehen" muss. :wink:
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FM
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von FM »

Ob es schon Anstiftung ist, wenn man nur auf eine Örtlichkeit hinweist ("in XY-Stadt gibt es neben dem Ostbahnhof eine alte Lokhalle") oder auch noch auf den illegalen Zugang ("und im Zaun ist ganz hinten rechts ein Loch"), wäre die Frage. Muss man da noch jedes mal auf die Strafvorschriften verweisen? Wenn ich jemandem sage "beim Supermarkt ABC gibt es gerade ganz sehr guten Emmentaler Käse" ergänze ich ja auch nicht "muss man aber an der Kasse bezahlen, einfach so einstecken wäre Diebstahl".
Tastenspitz
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von Tastenspitz »

Strafrecht sehe ich auch eher als unproblematisch an.
Zivilrecht.....Hmmmmmm. :?
Da wird heutzutage wegen allem geklagt. Wenn in der Buchstabensuppe das Y fehlt-Klage.
Steht im Rezept "die Butter und den Zucker mit den Eiern schaumig schlagen" kriegt der Verlag eine Rechnung vom Andrologen über Untersuchung und Eisbeutel.
Tbc....
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KlausWZimmer
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Re: Aleitung zum Urban Exploring = Straftat?

Beitrag von KlausWZimmer »

Ich möchte allen, die sich hier beteiligt haben, für ihre Antworten und Hilfe danken! :-)
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