Hausfriedensbruch?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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sören100
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Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

Hallöchen,

folgender Sachverhalt:

Ein Grundstück mit Wohnhaus, wo nur ein Zaun in der Länge des Hauses besteht. Der Zaun besitzt eine Tür um den Hauseingang zu erreichen. Die Einfahrt für das Grundstück ist nicht begrenzt bzw. nicht durch Tor oder Ähnliches verschließbar also offen .Das Haus liegt an einer Straße mit Fußweg. Das Gebäude wird als Wohnraum und gleichzeitig als Büro für einen Pflegedienst genutzt. Von Außen durch Firmenschild erkennbar. In der Einfahrt also auf dem Grundstück steht ein interessanter Sportwagen.
Wenn nun ein Bürger den Eigentümer des Grundstückes aus einem bestimmten Grund besuchen will aber auf Grund des Interesses erst mal den Sportwagen von außen besichtigen tut.. Er betritt die Einfahrt geht an das Auto und innerhalb von 10sec wird er von einem aus dem Haus kommenden Mann ( nicht der Eigentümer sondern Freund der Firmeninhaberin) lautstark gefragt was er hier will und das ist Hausfriedensbruch. Der Bürger hat sofort das Grundstück verlassen, kurzer Wortwechsel und begab sich zu Fuß nach Hause.. Der Eigentümer des Autos hat sofort die Polizei verständigt und den Bürger verfolgt. Die Polizei hat dann den Bürger angehalten, Personalien aufgenommen und Sachverhalt kurz besprochen und entlassen. Er bekommt Post. Anzeige wurde vermutlich von der Eigentümerin getätigt. Sie war erst am Funkwagen nachdem der Bürger angehalten wurde mit dabei.
Ist diese Handlung ein Hausfriedensbruch gem. StGB? Danke
ktown
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von ktown »

Das ist Kindergarten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
sören100
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

ktown hat geschrieben: 11.02.23, 19:57 Das ist Kindergarten.
Das sehe ich auch so.
FM
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von FM »

Bei Außenflächen ist ein wesentliches Merkmal, dass sie "befriedet" sein müssen. Das muss aber kein unüberwindbarer und lückenloser Zaun sein. Jetzt liegt die Sache anscheinend bei der Polizei, die hat den Strafantrag eben entgegenzunehmen. Die juristische Beurteilung ob es Hausfriedensbruch ist, muss dann erst einmal der Staatsanwalt treffen, am Ende aber das Gericht. Da wird man also eine fachliche Antwort bekommen.

Wegen der genannten Begründung "auf Grund des Interesses" wäre auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage denkbar, da dies eine Wiederholungsgefahr möglich macht. Man äußert sich gegenüber dem Verletzten oder Polizei am besten gar nicht, bevor man anwaltlich beraten wurde. Darauf wird man ja von der Polizei auch hingewiesen.
sören100
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

FM hat geschrieben: 11.02.23, 20:50 Bei Außenflächen ist ein wesentliches Merkmal, dass sie "befriedet" sein müssen. Das muss aber kein unüberwindbarer und lückenloser Zaun sein. Jetzt liegt die Sache anscheinend bei der Polizei, die hat den Strafantrag eben entgegenzunehmen. Die juristische Beurteilung ob es Hausfriedensbruch ist, muss dann erst einmal der Staatsanwalt treffen, am Ende aber das Gericht. Da wird man also eine fachliche Antwort bekommen.

Wegen der genannten Begründung "auf Grund des Interesses" wäre auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage denkbar, da dies eine Wiederholungsgefahr möglich macht. Man äußert sich gegenüber dem Verletzten oder Polizei am besten gar nicht, bevor man anwaltlich beraten wurde. Darauf wird man ja von der Polizei auch hingewiesen.
Nur sollte doch ein Wohngebäude als Firmensitz mit Kundenempfang schon fast einen öffentlichen Charakter tragen und damit hat er sich ja nicht widerrechtlich auf dem Grundstück aufgehalten. Das Grundstück zu verlassen ist er ja sofort gefolgt. Mir ging es nur um eine erste Bewertung.
Froggel
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von Froggel »

Hier hat der Bürger aber offenbar kein Interesse daran gezeigt, den Pflegedienst zu besuchen, sondern lediglich das Fahrzeug von Nahem betrachtet und das Grundstück auf Aufforderung verlassen. Warum ist ihm plötzlich der Besuchsgrund abhanden gekommen? Wenn er von vornherein kein Interesse hatte, zum Büro des Pflegedienstes zu gehen, hat er auf dem Grundstück nichts verloren.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von Dummerchen »

sören100 hat geschrieben: 11.02.23, 21:14 Nur sollte doch ein Wohngebäude als Firmensitz mit Kundenempfang schon fast einen öffentlichen Charakter tragen und damit hat er sich ja nicht widerrechtlich auf dem Grundstück aufgehalten.
Nö, eine Firma ist keine öffentliche Einrichtung und muss nicht jeden Hinz und Kunz auf ihrem Grundstück dulden.
Selbst bei öffentlichen Einrichtungen und Flächen darf nicht unbedingt jeder aufs Gelände, nur weil er sich da was angucken möchte.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
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GS
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von GS »

Wenn der TE - was ich ihm natürlich nicht unterstelle - hier im Forum einen Grund erschnüffeln wollte, warum es eventuell kein Hausfriedensbruch sein sollte, hat er zumindest bis jetzt mit Zitronen gehandelt.

Aber keine Sorge - einer wird schon über sein Stöckchen springen. :mrgreen:
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

Dummerchen hat geschrieben: 12.02.23, 01:08
sören100 hat geschrieben: 11.02.23, 21:14 Nur sollte doch ein Wohngebäude als Firmensitz mit Kundenempfang schon fast einen öffentlichen Charakter tragen und damit hat er sich ja nicht widerrechtlich auf dem Grundstück aufgehalten.
Nö, eine Firma ist keine öffentliche Einrichtung und muss nicht jeden Hinz und Kunz auf ihrem Grundstück dulden.
Selbst bei öffentlichen Einrichtungen und Flächen darf nicht unbedingt jeder aufs Gelände, nur weil er sich da was angucken möchte.
Doch es gab einen Grund nur das aggressive Verhalten der Person die aus dem Haus kam hat ein weiteres Vorhaben nicht zugelassen.
sören100
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

GS hat geschrieben: 12.02.23, 03:30 Wenn der TE - was ich ihm natürlich nicht unterstelle - hier im Forum einen Grund erschnüffeln wollte, warum es eventuell kein Hausfriedensbruch sein sollte, hat er zumindest bis jetzt mit Zitronen gehandelt.

Aber keine Sorge - einer wird schon über sein Stöckchen springen. :mrgreen:
Ich weiß nicht was dieser „intelligente Spruch“ soll? Ich möchte einfach nur eine Bewertung dieses Sachverhaltes hinsichtlich des Tatbestandes Haufriedensbruch. Nicht mehr und nicht weniger. Mir fehlt der Vorsatz. Er wollte den Eigentümer mit einem Grund besuchen und hat den Umweg zur Hauseingangstür über die nicht begrenzte Einfahrt mit einem kurzen Halt an dem Auto genommen.
sören100
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

Froggel hat geschrieben: 12.02.23, 01:05 Hier hat der Bürger aber offenbar kein Interesse daran gezeigt, den Pflegedienst zu besuchen, sondern lediglich das Fahrzeug von Nahem betrachtet und das Grundstück auf Aufforderung verlassen. Warum ist ihm plötzlich der Besuchsgrund abhanden gekommen? Wenn er von vornherein kein Interesse hatte, zum Büro des Pflegedienstes zu gehen, hat er auf dem Grundstück nichts verloren.
Ganz einfach, weil ihn der Eigentümer des Autos sofort in einer unfreundlichen Art und Weise des Grundstückes verwiesen hat. Ein weiteres Gespräch war nicht möglich.
Froggel
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von Froggel »

sören100 hat geschrieben: 12.02.23, 06:21
Froggel hat geschrieben: 12.02.23, 01:05 Hier hat der Bürger aber offenbar kein Interesse daran gezeigt, den Pflegedienst zu besuchen, sondern lediglich das Fahrzeug von Nahem betrachtet und das Grundstück auf Aufforderung verlassen. Warum ist ihm plötzlich der Besuchsgrund abhanden gekommen? Wenn er von vornherein kein Interesse hatte, zum Büro des Pflegedienstes zu gehen, hat er auf dem Grundstück nichts verloren.
Ganz einfach, weil ihn der Eigentümer des Autos sofort in einer unfreundlichen Art und Weise des Grundstückes verwiesen hat. Ein weiteres Gespräch war nicht möglich.
Wenn es dem Besucher mit seinem Anliegen ernst gewesen wäre, hätte er das im Anschluss zumindest telefonisch klären können. Üblicherweise verfügen Firmen über eine telefonische Kontaktmöglichkeit oder oft sogar Internet. Alternativ verlässt man die Einfahrt und nimmt den regulären Weg zur Eingangstür. Der Firmeninhaber hätte sich einmischen können – auch im Nachhinein, sodass der Antragsteller seinen Antrag zurückziehen kann.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

Froggel hat geschrieben: 12.02.23, 12:27
sören100 hat geschrieben: 12.02.23, 06:21 Ganz einfach, weil ihn der Eigentümer des Autos sofort in einer unfreundlichen Art und Weise des Grundstückes verwiesen hat. Ein weiteres Gespräch war nicht möglich.
Wenn es dem Besucher mit seinem Anliegen ernst gewesen wäre, hätte er das im Anschluss zumindest telefonisch klären können. Üblicherweise verfügen Firmen über eine telefonische Kontaktmöglichkeit oder oft sogar Internet. Alternativ verlässt man die Einfahrt und nimmt den regulären Weg zur Eingangstür. Der Firmeninhaber hätte sich einmischen können – auch im Nachhinein, sodass der Antragsteller seinen Antrag zurückziehen kann.

Wie gesagt, die Tonlage erforderte eher ein sich entfernen. Danach lief es,wie beschrieben, wie im Film ab. Mir ging es nur darum, ob dieser Ablauf schon einen Hausfriedensbruch beschreibt. Bewußt hatte er es auf keinen Fall vor und die unbefriedigte Einfahrt lud dazu ein incl. der Neugier. Den Rest wird man schauen was passiert.
Deputy
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von Deputy »

Froggel hat geschrieben: 12.02.23, 12:27 Wenn es dem Besucher mit seinem Anliegen ernst gewesen wäre, hätte er das im Anschluss zumindest telefonisch klären können.
Oder auch zu dem Schluss kommen, dass er auf Grund von dem erlebten Verhalten zur Konkurrenz geht. Würde ich in so einem Fall sehr stark favorisieren.

Wenn er ein entsprechendes Anliegen halbwegs begründen kann und es üblicherweise so abläuft, dass man das Grundstück betritt um zu der Firma zu gelangen um sein Anliegen vorzubringen wird aus dem Hausfriedensbruch nichts werden. Aufzunehmen wäre der Sachverhalt trotzdem, ob als Strafanzeige ist wieder eine andere Frage.

Sollte es so eine Strafanzeige geben, könnte der Angezeigte uU eine entsprechende Bewertung im Internet hinterlassen ... wie sich das auswirkt ist aber keine strafrechtliche Frage.

Wenn es da mal keine Vorgeschichte gibt ...
sören100
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Re: Hausfriedensbruch?

Beitrag von sören100 »

Deputy hat geschrieben: 12.02.23, 17:43
Froggel hat geschrieben: 12.02.23, 12:27 Wenn es dem Besucher mit seinem Anliegen ernst gewesen wäre, hätte er das im Anschluss zumindest telefonisch klären können.
Oder auch zu dem Schluss kommen, dass er auf Grund von dem erlebten Verhalten zur Konkurrenz geht. Würde ich in so einem Fall sehr stark favorisieren.

Wenn er ein entsprechendes Anliegen halbwegs begründen kann und es üblicherweise so abläuft, dass man das Grundstück betritt um zu der Firma zu gelangen um sein Anliegen vorzubringen wird aus dem Hausfriedensbruch nichts werden. Aufzunehmen wäre der Sachverhalt trotzdem, ob als Strafanzeige ist wieder eine andere Frage.

Sollte es so eine Strafanzeige geben, könnte der Angezeigte uU eine entsprechende Bewertung im Internet hinterlassen ... wie sich das auswirkt ist aber keine strafrechtliche Frage.

Wenn es da mal keine Vorgeschichte gibt ...
Eine Vorgeschichte gibt es max. bei dem Sportwagenbesitzer nicht bei dem eventuell Angezeigten. Sie waren sich völlig unbekannt ansonsten sehe ich es so auch wie von Ihnen beschrieben.
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