Frage zu strafrecht
Moderator: FDR-Team
Frage zu strafrecht
Ist es Illegal oder ein vebrechen oder vergehen wo ich gerichtlich / polizeilich belangt werden kann? Wenn ich eine Minderjährige Person bitte ein Normales Bild von sich zusenden und die person freiwilig ein normales Porträt foto von sich schickt und dies öfter vorkommt - ist dies strafrechtlich oder irgendwie belangbar? Kann ich dadurch polizeilich/gerichtlich ärger kriegen
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 14375
- Registriert: 06.10.04, 16:43
Re: Frage zu strafrecht
Per se nicht.
Was unter "normales Bild" verstanden wird, müsste diskutiert werden.
Auch die übrige Kommunikation müsste ggf. bewertet werden.
Natürlich auch wie alt die Person ist.
Es schweben Tatbestände darüber wie z.B. das sog. Cyber-Grooming.
Was unter "normales Bild" verstanden wird, müsste diskutiert werden.
Auch die übrige Kommunikation müsste ggf. bewertet werden.
Natürlich auch wie alt die Person ist.
Es schweben Tatbestände darüber wie z.B. das sog. Cyber-Grooming.
Re: Frage zu strafrecht
Abhängig von diversen Umständen könnte es zu einer Gefährderansprache durch die Polizei führen.
Re: Frage zu strafrecht
Ja, das wird so kommen. Früher oder später - besser früher.jurafuchs hat geschrieben: ↑02.03.23, 09:17 Ist es Illegal oder ein vebrechen oder vergehen wo ich gerichtlich / polizeilich belangt werden kann? Wenn ich eine Minderjährige Person bitte ein Normales Bild von sich zusenden und die person freiwilig ein normales Porträt foto von sich schickt und dies öfter vorkommt - ist dies strafrechtlich oder irgendwie belangbar? Kann ich dadurch polizeilich/gerichtlich ärger kriegen

Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
-
- Letzte Themen