Sehr geehrte Forenexperten,
... wenn ein Bürger wegen einer Zwangsräumung in eine Notunterkunft ausweichen muss ist das sicherlich für nicht
wenige ein echter Kulturschock. In diesem Zusammenhang kann einem zumindest theoretisch noch etwas viel schlimmeres passieren.
Ich habe nämlich eine Hausordnung der Notunterkunft gesehen welche tatsächlich eine Einweisungswiderrufng vorsieht, wenn der Heimbwohner sich innerhalb eines Kalenderjahres nicht überzeugend für eine Sozialwohnung einsetzt. Das ist sicherlich faktisch wohl zulässig, wenn die OA-Leitung das so festschreibt.
Allerdings darf doch sicherlich betont werden : es ist einfach vollkommen aussagelos wenn dort steht " der Heimbwohner hat in genügendem Maße sichum die Realisierung eines baldigen Auszugs zu kümmern. Das ist sicherlich mehr als interpretierbar, gerade in Zeiten eines katastrophalen Angebotes bei Sozialwohnungen.
Einweisungswiderruf in der NOtunterkunft gemäß Hausordnung : rechtmäßig ?!
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Re: Einweisungswiderruf in der NOtunterkunft gemäß Hausordnung : rechtmäßig ?!
Naaaa helmchen. Hatten wir das nicht erst neulich?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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