Guten Tag,
mal angenommen, jemand legt gegen ein Urteil eines Amtsgerichts Berufung ein, und die Sache geht in eine höhere Instanz, und es wird ein neuer Termin anberaumt.
Mal angenommen, der Angeklagte hat aber eine Zeugin, muß diese aber für den Termin extra abholen, und dafür fast 400 Kilometer fahren.
Mal angenommen, der Angeklagte fährt einen Tag vor dem anberaumten Termin los, die Zeugin abzuholen, erleidet aber auf dem Weg dorthin wieder eine Herzattacke (Herzrasen / Tachykardie mit Vorhofflimmern) bricht zusammen, und muß mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.
Mal angenommen, der Angeklagte unterrichtet seinen Rechtsanwalt, der auch pünktlich morgens um 9 Uhr zum Termin erscheint und mitteilt, dass sein Mandant im Krankenhaus ist, und auch ein gefertigtes Foto eines "Krankenhaus-Armbandes" dem Landgericht vorliegt, und der Richter verwirft daraufhin die Berufung, und fertigt ein Urteil:
Auszugsweise hier einmal aus einem fiktiven Urteil abgeschrieben:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
hat das Landgericht xy - 15. kl. Strafkammer - in der öffentlichen Sitzung vom
22.02.2023, an der teilgenommen haben:
Vizepräsident des Landgerichts xy,
als Vorsitzender
Herr xy
Herr xy
als Schöffen
Oberstaatsanwältin xy
als Beamtin der Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt xy
als Verteidiger
Justizangestellte xy
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
.....für Recht erkannt:
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts xy vom 24.09.2021
(AZ: 9 Ds 999 99999/20) wird verworfen
Angewendete Vorschriften: § 329 Abs. 1 StPO
Gründe:
Der Angeklagte hat gegen das Urteil vom 24.09.2021 zwar rechtzeitig Berufung eingelegt, ist
aber im heutigen Termin zur Hauptverhandlung, ungeachtet der durch die
Postzustellungsurkunde vom 25.11.2021 (Bl. 101 Bd. II) nachgewiesenen Ladung, ohne
genügende Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht in zulässiger Weise vertreten worden.
Die eingelegte Berufung war daher nach § 329 der Strafprozessordnung (StPO) zu verwerfen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 StPO
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mal angenommen, der Rechtsanwalt beantragt daraufhin Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legt gleichzeitig auch Revision gegen das Urteil der Verwerfung der Berufung ein.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, bzw. wer entscheidet über:
1.) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
2.) Revision
Berufung (Landgericht) verworfen obwohl im Krankenhaus gewesen!
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 2
- Registriert: 07.03.23, 16:09
Berufung (Landgericht) verworfen obwohl im Krankenhaus gewesen!
Zuletzt geändert von 22.Febr.2023 am 07.03.23, 16:58, insgesamt 2-mal geändert.
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 2
- Registriert: 07.03.23, 16:09
Re: Berufung (Landgericht) verworfen obwohl im Krankenhaus gewesen!
Mir als "Nicht-Jurist" sind hier schon Fehler im Urteil aufgefallen:
1.) Ist das Aktenzeichen 9 Ds 999 99999/20 unvollständig, denn zwischen 999 und 99999 fehlt das " Js "
2.) Die Ladung (Bl. 101 Bd. II) erfolgte per Postzustellungsurkunde am 25.11.2022 und nicht wie im Urteil geschrieben am 25.11.2021
3.) der Passus:
........ und auch nicht in zulässiger Weise vertreten worden.
stimmt ebenso nicht, denn der Rechtsanwalt des Angeklagten war ja pünktlich im Landgericht um 09:00 Uhr erschienen.
1.) Ist das Aktenzeichen 9 Ds 999 99999/20 unvollständig, denn zwischen 999 und 99999 fehlt das " Js "
2.) Die Ladung (Bl. 101 Bd. II) erfolgte per Postzustellungsurkunde am 25.11.2022 und nicht wie im Urteil geschrieben am 25.11.2021
3.) der Passus:
........ und auch nicht in zulässiger Weise vertreten worden.
stimmt ebenso nicht, denn der Rechtsanwalt des Angeklagten war ja pünktlich im Landgericht um 09:00 Uhr erschienen.
Re: Berufung (Landgericht) verworfen obwohl im Krankenhaus gewesen!
Warum fragt man den nicht?
-
- Letzte Themen