Hallo zusammen,
mal angenommen:
eine Person A wurde von einer Person B wegen etwas angezeigt und das ganze geht auch zur Staatsanwaltschaft (um was es bei der Anzeige konkret geht ist irrelevant, jedenfallsnichts was mit dem BtmG zu tun hat).
Als ein Beweismittel für seine Anzeige hat B einen (eigentlich sehr persönlichen Brief) von A. In dem Brief schreibt Person A u.a., dass sie vor ca. 1 Jahr viel Mariuhana konsumiert hat (es steht keine konkrete Menge da) und erwähnt auch kurz eine Situation, in der sie B mal Mariuhana angeboten hat - es steht nicht da, ob sich das Angebot auf einen Verkauf, Geschenk oder was auchimmer bezieht oder was genau das für ein Zusammenhang war.
Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt den Fall bearbeitet und dafür vielleicht auch den Brief liest, kann sie oder ist sie sogar dazu verpflichtet, ein Verfahren im Sinne des BtmG gegenüber A zu eröffnen bzw. kann auch die Polizei, die den Brief vermutlich zuerst liest bevor er an die Staatsanwaltschaft weitergeht, A diesbzgl. anzeigen?
Ich freue mich über Antworten!
Anzeige bzw. Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG möglich auch nachträglich möglich?
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Re: Anzeige bzw. Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG möglich auch nachträglich möglich?
Ja, denn die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Sind diese noch nicht herum, kann durchaus noch ein Verfahren angeregt werden.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Anzeige bzw. Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG möglich auch nachträglich möglich?
Also das heißt auch, dass die Person dann damit rechnen muss, sich ZB konkret dazu äußern zu müssen, woher sie zB das Marihuana für ihren Konsum hatte oder was es genau mit dem Angebot auf sich hatte?
Oder wie kann man hier die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass das Verfahren wieder fallengelassen wird (es gibt ja außer dem Brief keine Belege dazu)?
Oder wie kann man hier die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass das Verfahren wieder fallengelassen wird (es gibt ja außer dem Brief keine Belege dazu)?
Re: Anzeige bzw. Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG möglich auch nachträglich möglich?
Kommt darauf. Ein Staatsanwalt in Bayern der jegliche Drogenhölle ausräuchern will könnte evtl eher geneigt sein ein Ermittlungsverfahren einzuleiten als ein Staatsanwalt nahe der Grenze zu den NIederlanden der tagtäglich Fälle von Eigenkomsum im Dutzend einstellt.Kaleidoskop hat geschrieben: ↑18.04.23, 19:54 Oder wie kann man hier die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass das Verfahren wieder fallengelassen wird (es gibt ja außer dem Brief keine Belege dazu)?
Kurz, das wird hier keiner verlässlich einschätzen können.
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Re: Anzeige bzw. Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG möglich auch nachträglich möglich?
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Kurz, das wird hier keiner verlässlich einschätzen können.
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Das ist klar.
Aber ich habe schon richtig verstanden, dass wenn der Brief durch die Anzeige in die Hände der Polizei/Staatsanwaltschaft gelangt, es vmtl. nicht nicht ignoriert werden darf/wird und es zu einem Ermittlungsverfahren kommt (und die PErson vermutlich entsprechend Post erhält)?
Kurz, das wird hier keiner verlässlich einschätzen können.
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Das ist klar.
Aber ich habe schon richtig verstanden, dass wenn der Brief durch die Anzeige in die Hände der Polizei/Staatsanwaltschaft gelangt, es vmtl. nicht nicht ignoriert werden darf/wird und es zu einem Ermittlungsverfahren kommt (und die PErson vermutlich entsprechend Post erhält)?
Re: Anzeige bzw. Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG möglich auch nachträglich möglich?
Man sollte zumindest damit rechnen. Wenn man in einem Brief so etwas schon zugibt, wird die Stattsanwaltschaft/Polizei ja nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich um ein einmaliges Vergehen handelt. Insofern sind sie angehalten, das mal näher zu untersuchen.Kaleidoskop hat geschrieben: ↑18.04.23, 21:15Aber ich habe schon richtig verstanden, dass wenn der Brief durch die Anzeige in die Hände der Polizei/Staatsanwaltschaft gelangt, es vmtl. nicht nicht ignoriert werden darf/wird und es zu einem Ermittlungsverfahren kommt (und die PErson vermutlich entsprechend Post erhält)?
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