Hallo. Ich war vor ein paar Monaten dabei, als ein Mann einen anderen Mann mit einem Messer bedroht hatte. Eine unbeteiligte Frau erlitt durch diese Bedrohung eine Panikattacke und wurde bewusstlos.
Meine Frage jetzt ist ob das Täter eine Körperverletzung begangen hatte. Und falls ja welche Körperverletzung er begangen hat. Für mich in Betracht kommt die einfach Körperverletzung, die Gefährliche Körperverletzung und die Fahrlässige Körperverletzung. Fahrlässige Körperverletzung weil er ja eigentlich jemanden anderen mit dem Messer verletzen wollte. Fahrlässige Körperverletzung weil er sie ja nicht verletzen wollte sondern jemand anderen.
Ich habe zudem auch gehört, das wenn die Frau durch die Panikattacke gestorben wäre, wäre angeblich die Anklage gegen den Täter wegen Todschlag. Aber wäre das dann wirklich Totschlag gewesen? Ich denke nämlich eher das es dann Körperverletzung mit Todesfolge oder Fahrlässige Tötung wäre.
Panikattacke durch Bedrohung mit Messer
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Re: Panikattacke durch Bedrohung mit Messer
Wie richtig erkannt, muss hier der Vorsatz des Täters betrachtet werden.
Direkten Vorsatz hinsichtlich der Panikattacke hatte er wohl nicht.
Auch bedingter Vorsatz (also dass er damit gerechnet hat und es in Kauf genommen hat, dass es passiert) ist hier nicht erkennbar.
Somit bleibt die fahrlässige Körperverletzung.
Gleiches würde hinsichtlich der Tötungsdelikte gelten.
Direkten Vorsatz hinsichtlich der Panikattacke hatte er wohl nicht.
Auch bedingter Vorsatz (also dass er damit gerechnet hat und es in Kauf genommen hat, dass es passiert) ist hier nicht erkennbar.
Somit bleibt die fahrlässige Körperverletzung.
Gleiches würde hinsichtlich der Tötungsdelikte gelten.
Re: Panikattacke durch Bedrohung mit Messer
Die Frage ist hier doch, wo man die Verantwortlichkeit sieht, wenn keine Bedrohung der Frau vorlag.
Da werden Fragen auftauchen, wie "Wie weit war sie weg?", "Bestand die Möglichkeit, dass es Gewalt auch direkt gegen sie gibt?" usw. Pauschal würde ich da nicht unbedingt eine Strafbarkeit sehen - kommt auf den Einzelfall an.
Da werden Fragen auftauchen, wie "Wie weit war sie weg?", "Bestand die Möglichkeit, dass es Gewalt auch direkt gegen sie gibt?" usw. Pauschal würde ich da nicht unbedingt eine Strafbarkeit sehen - kommt auf den Einzelfall an.
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