schriftliche Anhörung
Moderator: FDR-Team
schriftliche Anhörung
Person A vermutet das Person B eine Sachbeschädigung begangen hat vor 5 Monaten an deren Auto, aber Person B hat nie eine Vorladung von der Polizei erhalten.
Nun erhält Person B von der Staatsanwaltschaft ein Brief, das man sich zur Sache äußern kann. In dem Schreiben ist auch
die Anzeige mit drin und da steht, dass Person A es nur vermutet das es Person B war.
Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?
In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft steht, dass man sich nicht äußern muss.
Das Schreiben ist unterschrieben von einer OBER- Staatsanwältin, warum Ober?
Warum hat die Polizei einen nicht gleich vorgeladen?
Nun erhält Person B von der Staatsanwaltschaft ein Brief, das man sich zur Sache äußern kann. In dem Schreiben ist auch
die Anzeige mit drin und da steht, dass Person A es nur vermutet das es Person B war.
Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?
In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft steht, dass man sich nicht äußern muss.
Das Schreiben ist unterschrieben von einer OBER- Staatsanwältin, warum Ober?
Warum hat die Polizei einen nicht gleich vorgeladen?
Re: schriftliche Anhörung
Hallo,Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?
das ist der normale Gang eines Ermittlungsverfahrens. Es liegt der Verdacht einer Straftat vor und dass B diese begangen haben könnte (Verdacht; Vermutung).
Da erhält natürlich derjenige, gegen den sich der Verdacht richtet, die Möglichkeit sich zu äußern. Möglich, dass das der einzige Verfahrensschritt ist.
Noch ist die Straftat ja nicht verjährt.
kommt darauf an..... u.a., wann wer bei wem die Anzeige erstattet hat.Warum hat die Polizei einen nicht gleich vorgeladen?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: schriftliche Anhörung
Wieso hat man sich eigentlich nicht bei der Anfrage der Polizei dazu geäußert?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: schriftliche Anhörung
Braucht sie ja nicht. Man wurde ja schriftlich aufgefordert sich zu äußern.
Wieso will man den eine Vorladung? Hebt dass das eigen Selbstwertgefühl wenn man persönlich erscheinen muss?
Wieso will man den eine Vorladung? Hebt dass das eigen Selbstwertgefühl wenn man persönlich erscheinen muss?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: schriftliche Anhörung
Es gab in diesem Fall keine Nachricht von der Polizei, diese hat es wohl gleich an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Re: schriftliche Anhörung
Achso.
Es sind zwischenzeitlich schon zwei Vorfälle wo man beschuldigt wird ein Fahrzeug mutwillig beschädigt zu haben. Kann es sein, dass man ein Aggressionsproblem hat?
Es sind zwischenzeitlich schon zwei Vorfälle wo man beschuldigt wird ein Fahrzeug mutwillig beschädigt zu haben. Kann es sein, dass man ein Aggressionsproblem hat?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: schriftliche Anhörung
Moderationsbeitrag
ich liebe die häppchenweise Mitteilung evtl. relevanter Gegebenheiten.
@TE: teil bitte mit, ob es sich um die gleiche Sache handelt, auf die @ktown verlinkt hat.
@TE: teil bitte mit, ob es sich um die gleiche Sache handelt, auf die @ktown verlinkt hat.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: schriftliche Anhörung
Um dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren (§ 163a Abs. 1 StPO). Möglicherweise geht die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage von einem hinreichenden Tatverdacht aus.Bacher hat geschrieben: ↑10.05.23, 01:07Person A vermutet das Person B eine Sachbeschädigung begangen hat vor 5 Monaten an deren Auto, aber Person B hat nie eine Vorladung von der Polizei erhalten.
Nun erhält Person B von der Staatsanwaltschaft ein Brief, das man sich zur Sache äußern kann. In dem Schreiben ist auch
die Anzeige mit drin und da steht, dass Person A es nur vermutet das es Person B war.
Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?
Dieser Hinweis auf das Schweigerecht des Beschuldigten ist vorgeschrieben (§ 136 Abs. 1 StPO).
Weil jene Oberstaatsanwältin offensichtlich das Verfahren bearbeitet.
Das wird sich von außen nicht feststellen lassen.
Re: schriftliche Anhörung
Es waren sogar 5 und 4 davon sind eingestellt und das fünfte ist von Januar, aber der Beschuldigte war es nicht.
Ich dachte immer eine Oberstaatsanwältin ist wie ein Häuptling und muss nur Kaffee kochen können und präsent sein.
Ich dachte immer eine Oberstaatsanwältin ist wie ein Häuptling und muss nur Kaffee kochen können und präsent sein.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 14444
- Registriert: 06.10.04, 16:43
Re: schriftliche Anhörung
Letzte Woche über das Kontaktformular eine Stellungnahme abgegeben und gestern kam der Brief, eingestellt nach §170 StPO irgendwas.
Muss mich berichtige, es war eine Oberamtsanwältin.
Muss mich berichtige, es war eine Oberamtsanwältin.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 14444
- Registriert: 06.10.04, 16:43
-
- Letzte Themen