schriftliche Anhörung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

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Bacher
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schriftliche Anhörung

Beitrag von Bacher »

Person A vermutet das Person B eine Sachbeschädigung begangen hat vor 5 Monaten an deren Auto, aber Person B hat nie eine Vorladung von der Polizei erhalten.

Nun erhält Person B von der Staatsanwaltschaft ein Brief, das man sich zur Sache äußern kann. In dem Schreiben ist auch

die Anzeige mit drin und da steht, dass Person A es nur vermutet das es Person B war.

Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?

In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft steht, dass man sich nicht äußern muss.

Das Schreiben ist unterschrieben von einer OBER- Staatsanwältin, warum Ober?

Warum hat die Polizei einen nicht gleich vorgeladen?
hawethie
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von hawethie »

Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?
Hallo,
das ist der normale Gang eines Ermittlungsverfahrens. Es liegt der Verdacht einer Straftat vor und dass B diese begangen haben könnte (Verdacht; Vermutung).
Da erhält natürlich derjenige, gegen den sich der Verdacht richtet, die Möglichkeit sich zu äußern. Möglich, dass das der einzige Verfahrensschritt ist.
Noch ist die Straftat ja nicht verjährt.
Warum hat die Polizei einen nicht gleich vorgeladen?
kommt darauf an..... u.a., wann wer bei wem die Anzeige erstattet hat.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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ktown
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von ktown »

Wieso hat man sich eigentlich nicht bei der Anfrage der Polizei dazu geäußert?
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Bacher
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von Bacher »

ktown hat geschrieben: 10.05.23, 07:56 Wieso hat man sich eigentlich nicht bei der Anfrage der Polizei dazu geäußert?
Lesen Sie meinen Beitrag nochmals, da steht, dass die Polizei keine Vorladung geschickt hatte. (letzter Satz.)
ktown
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von ktown »

Braucht sie ja nicht. Man wurde ja schriftlich aufgefordert sich zu äußern.

Wieso will man den eine Vorladung? Hebt dass das eigen Selbstwertgefühl wenn man persönlich erscheinen muss?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Bacher
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von Bacher »

ktown hat geschrieben: 10.05.23, 08:45 Braucht sie ja nicht. Man wurde ja schriftlich aufgefordert sich zu äußern.

Wieso will man den eine Vorladung? Hebt dass das eigen Selbstwertgefühl wenn man persönlich erscheinen muss?
Es gab in diesem Fall keine Nachricht von der Polizei, diese hat es wohl gleich an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
ktown
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von ktown »

Achso.
Es sind zwischenzeitlich schon zwei Vorfälle wo man beschuldigt wird ein Fahrzeug mutwillig beschädigt zu haben. Kann es sein, dass man ein Aggressionsproblem hat?:wink:
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hawethie
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von hawethie »

Moderationsbeitrag
ich liebe die häppchenweise Mitteilung evtl. relevanter Gegebenheiten.

@TE: teil bitte mit, ob es sich um die gleiche Sache handelt, auf die @ktown verlinkt hat.
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th-h
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von th-h »

Bacher hat geschrieben: 10.05.23, 01:07Person A vermutet das Person B eine Sachbeschädigung begangen hat vor 5 Monaten an deren Auto, aber Person B hat nie eine Vorladung von der Polizei erhalten.
Nun erhält Person B von der Staatsanwaltschaft ein Brief, das man sich zur Sache äußern kann. In dem Schreiben ist auch
die Anzeige mit drin und da steht, dass Person A es nur vermutet das es Person B war.
Wozu will die Staatsanwaltschaft jetzt eine Stellungnahme wenn es nur eine Vermutung ist von Person A?
Um dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren (§ 163a Abs. 1 StPO). Möglicherweise geht die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage von einem hinreichenden Tatverdacht aus.
Bacher hat geschrieben: 10.05.23, 01:07In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft steht, dass man sich nicht äußern muss.
Dieser Hinweis auf das Schweigerecht des Beschuldigten ist vorgeschrieben (§ 136 Abs. 1 StPO).
Bacher hat geschrieben: 10.05.23, 01:07Das Schreiben ist unterschrieben von einer OBER- Staatsanwältin, warum Ober?
Weil jene Oberstaatsanwältin offensichtlich das Verfahren bearbeitet.
Bacher hat geschrieben: 10.05.23, 01:07Warum hat die Polizei einen nicht gleich vorgeladen?
Das wird sich von außen nicht feststellen lassen.
Bacher
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von Bacher »

Es waren sogar 5 und 4 davon sind eingestellt und das fünfte ist von Januar, aber der Beschuldigte war es nicht.

Ich dachte immer eine Oberstaatsanwältin ist wie ein Häuptling und muss nur Kaffee kochen können und präsent sein.
Gammaflyer
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von Gammaflyer »

Bacher hat geschrieben: 11.05.23, 01:17Ich dachte immer eine Oberstaatsanwältin ist wie ein Häuptling und muss nur Kaffee kochen können und präsent sein.
Das ist naiv und inhaltlich falsch.
Bacher
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von Bacher »

Letzte Woche über das Kontaktformular eine Stellungnahme abgegeben und gestern kam der Brief, eingestellt nach §170 StPO irgendwas.


Muss mich berichtige, es war eine Oberamtsanwältin.
Gammaflyer
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Re: schriftliche Anhörung

Beitrag von Gammaflyer »

Bacher hat geschrieben: 16.05.23, 08:04Muss mich berichtige, es war eine Oberamtsanwältin.
Das passt auch besser zum Tatvorwurf.
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