Einsicht in Polizeiakte möglich?
Moderator: FDR-Team
Einsicht in Polizeiakte möglich?
Hallo,
jemand hat in seiner Jugend (1962)als Opfer eines sexuellen Deliktes eine Aussage bei der Polizei gemacht, und es kam zu einem Gerichtsverfahren. Ist es als Betroffener möglich, heute diese Aussage im Archiv abzufragen? AZ ist vorhanden. Wenn ja, würde dann ein Gerichts- oder Polizeiarchiv zuständig sein? Weiß das jemand?
jemand hat in seiner Jugend (1962)als Opfer eines sexuellen Deliktes eine Aussage bei der Polizei gemacht, und es kam zu einem Gerichtsverfahren. Ist es als Betroffener möglich, heute diese Aussage im Archiv abzufragen? AZ ist vorhanden. Wenn ja, würde dann ein Gerichts- oder Polizeiarchiv zuständig sein? Weiß das jemand?
Gruß TG
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Wenn die Akten noch existieren wäre es sowohl als als auch möglich. Polizei und Gericht führen jeweils ihre eigenen Akten.
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Soweit ich weiß, ist die Frist für die Aufbewahrungspflicht aber Ende 1992 schon abgelaufen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Wenn der Beschuldigte durchgehend strafrechtlich auffällig war, dann behält die Polizei die Akte mit sämtlichen Vorgängen (nennt sich Kriminalakte). In wie weit man in die Einsicht nehmen kann kann ich allerdings nicht sagen.
Die Anzahl der Kriminalakten, die Vorfälle von 1962 enthalten, dürfte jedoch sehr überschaubar sein. Das ist min 60 Jahre her. Wenn es eine Verhandlung gab, muss der Angeklagte min. 14 Jahre alt gewesen sein - dann wäre er heute im allerbesten Fall 74.
Womit wir bei der nächsten Frage wären: wie alt war der Angeklagte damals?
Die Anzahl der Kriminalakten, die Vorfälle von 1962 enthalten, dürfte jedoch sehr überschaubar sein. Das ist min 60 Jahre her. Wenn es eine Verhandlung gab, muss der Angeklagte min. 14 Jahre alt gewesen sein - dann wäre er heute im allerbesten Fall 74.
Womit wir bei der nächsten Frage wären: wie alt war der Angeklagte damals?
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Und noch ein Thema wäre der Datenschutz. Neben dem Opfer waren am Verfahren ja weitere Personen beteiligt, zumindest der Täter (der seine Strafe vermutlich schon längst verbüßt hat) und vielleicht auch Zeugen. Die könnten auch ein Interesse daran haben, dass Sachen die über 60 Jahre alt sind nicht noch einmal bekannt gegeben werden.
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Er ist letztes Jahr im Alter von 94 verstorben.
Er war 37.
Zeugen gibt es nicht mehr, nur noch das Opfer.
Gruß TG
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Üblicherweise beträgt die Löschfrist bei Erwachsenen 10 Jahre, d.h. wenn 10 Jahre lang nichts dazu kam, wird die komplette Akte geschreddert.
Er müsste also mit 85 noch straffällig geworden sein; nicht auszuschließen, aber unwahrscheinlich. Was ich jetzt nicht weiß ist ob die Akte auch dann geschreddert wird, wenn die Polizei vom Tod erfährt (was sie regelmäßig nicht erfährt).
Aber selbst wenn es die Akte noch gibt: man müsste begründen, warum man Einsicht haben will, und da stehen auch etliche Sachen drin, die einen nichts angehen.
Er müsste also mit 85 noch straffällig geworden sein; nicht auszuschließen, aber unwahrscheinlich. Was ich jetzt nicht weiß ist ob die Akte auch dann geschreddert wird, wenn die Polizei vom Tod erfährt (was sie regelmäßig nicht erfährt).
Aber selbst wenn es die Akte noch gibt: man müsste begründen, warum man Einsicht haben will, und da stehen auch etliche Sachen drin, die einen nichts angehen.
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
bei der Polizei oder Gericht oder beiden? Hast du da Ahnung?
Interessant in diesem Zusammenhang wäre die Aussage des Jugendamtes.... bzw. des Täters.
Gruß TG
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Die Verordnung mit den Aufbewahrungsfristen der Gerichte findet man hier, dort insbesondere Anlage 3: https://www.buzer.de/JAktAV.htm
Das gilt aber erst seit wenigen Jahren, vorher war es Landesrecht und das kann für Altfälle auch noch gelten. Deshalb sind auch die entsprechenden Regelungen zahlreicher Ländern noch gültig, siehe z.B. https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... bewV-ANL_1
Man beachte, dass solche Vorschriften im Laufe der Jahrzehnte immer wieder geändert wurden.
Das Jugendamt müsste auch Akten dazu gehabt haben, dort werden wieder andere Vorschriften gelten.
In Ausnahmefällen könnte es auch sein, dass Unterlagen über die Aufbewahrungsfrist hinaus als archivwürdig eingestuft wurden und sich in einem Staats- oder Kommunalarchiv befinden (kommunal ggf. dann, wenn es um das Jugendamt oder eine kommunale Polizei ging, letzteres kam bis ca. 1970 sehr oft vor).
Das gilt aber erst seit wenigen Jahren, vorher war es Landesrecht und das kann für Altfälle auch noch gelten. Deshalb sind auch die entsprechenden Regelungen zahlreicher Ländern noch gültig, siehe z.B. https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... bewV-ANL_1
Man beachte, dass solche Vorschriften im Laufe der Jahrzehnte immer wieder geändert wurden.
Das Jugendamt müsste auch Akten dazu gehabt haben, dort werden wieder andere Vorschriften gelten.
In Ausnahmefällen könnte es auch sein, dass Unterlagen über die Aufbewahrungsfrist hinaus als archivwürdig eingestuft wurden und sich in einem Staats- oder Kommunalarchiv befinden (kommunal ggf. dann, wenn es um das Jugendamt oder eine kommunale Polizei ging, letzteres kam bis ca. 1970 sehr oft vor).
Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Das gilt für die Kriminalakte, dh bei der Polizei.
Ob Du das interessant findest ist nicht so relevant; der Knackpunkt ist, ob Du Dein Interesse so begründen kannst, dass die Einsichtnahme gesetzlich zulässig ist. Das wird nach dieser Zeit schwierig ...
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Re: Einsicht in Polizeiakte möglich?
Ich bezweifle, dass das Jugendamt in den 60gern bei solchen Straftaten groß in dem Strafverfahren eingemischt hat. Zumal es sich dann vorrangig um das Opfer zu kümmern hatte. Und diese Dokumente haben in einer Strafakte nichts zu suchen.
Und wieso sollten Gerichts- und Strafakten noch aufbewahrt werden, wenn der Täter verstorben ist? Gerade nach so einer langen Zeit?
Und wieso sollten Gerichts- und Strafakten noch aufbewahrt werden, wenn der Täter verstorben ist? Gerade nach so einer langen Zeit?
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