Beschimpfung eines fiktiven anonymen Influencers

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Hirnfreund
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Beschimpfung eines fiktiven anonymen Influencers

Beitrag von Hirnfreund »

Geliebtes Forum,

folgender fiktiver Fall:

Der Influencer einer großen Videoplattform veröffentlich regelmäßig Inhalte. Er selbst ist vollkommen anonym und benutzt ein Pseudonym, seine Identität ist nicht bekannt. Da man auf der Videoplattform ein Impressum benötigt, ist dort sein Anwalt eingetragen. Nun kommt es zu Beschimpfungen gegen diesen Influencer, der widerum mit strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund der Beschimpfungen droht. Nur kann er das überhaupt: Immerhin ist seine Person überhaupt nicht bekannt, er ist anonym, quasi eine Kunstfigur mit einem Pseudonoym, welches sich selbst nicht ernst nimmt. Donald Duck könnte einen ja auch nicht verklagen, wenn man sagt: "Donald Duck, du bist ein Schwachkopf". Nur haben wir es bei Donald Duck mit einer Zeichenfigur zu tun und bei dem Influencer um einen Menschen. Doch ist der Straftbestand einer Beleidigung erfüllt, wenn die beleidigte Person alles dafür tut, selbst unerkannt zu bleiben. Lassen sich "Kunstfiguren" beleidigen. Kann so eine Person überhaupt beleidigt werden? Oder anderes Beispiel: Angenommen ich beleidige einen Clown im Zirkus, der offensichtlich eine Kunstfigur ist. Kann eine der Strafbestand einer Beleidigung dann hergestellt werden von der Kunstfigur zur realen Person. Der Influencer ist wiegesagt völlig anonym und will es bleiben, kann man so jemanden überhaupt beleidigen und kann er dagegen vorgehen? In den Videos hört man nur seine Stimme, es gibt keine Fotos oder Bilder seiner Person.

Ok, soweit ... wie verhält es sich?
DANKE
FM
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Re: Beschimpfung eines fiktiven anonymen Influencers

Beitrag von FM »

Anonymität schließt es nicht aus, Verletzter einer Straftat zu sein. Auch wenn man eine völlig fremde Person auf der Straße beleidigt, kann das strafbar sein.

Eine andere Frage wäre, ob der Beleidigte im Verfahren anonym bleiben kann. Er müsste ja einen Strafantrag stellen.
ktown
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Re: Beschimpfung eines fiktiven anonymen Influencers

Beitrag von ktown »

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