Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

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Hirnfreund
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Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Beitrag von Hirnfreund »

Geliebtes Forum!

Folgender fiktiver Fall:

Das Wetter ist schlecht, ein Tief breitet sich von Osten her aus und der blaue Himmel des Mittag wich finsteren Gewitterwolken. In der Ferne grummelt es bereits. Oma X kehrt von ihrem wöchentlichen Einkäufen zurück. Müsli brauchte sie und Zwiebeln. Im Treppenhaus des Mehrparteienhauses begegnet sie dem übergewichtigen Herrn F.
Herr F und Oma X leben in Feindschaft! Sie mögen sich nicht, nein! Auch jetzt kommt es zu einem unerfreulichen Gespräch.
Als Oma X in der Wohnung ist, die Wohnungstür gerade geschlossen hat, schreit sie laut: "Arschloch!"
Herr F erstattet Anzeige – doch Oma X, noch immer wutentbrannt, sagt, sie könne in ihren eigenen vier Wänden fluchen und schreien was sie wolle, dies lediglich Ruhestörung und keine Beleidigung sei, und ohnehin nicht nachweisbar sei, dass Herr F mit dieser Titulierung gemeint gewesen sei. Sondern ihr Dackel! Er heißt Lord Flausch und hat in die Ecke geschissen, dieses Schlamassel beim Betreten der Wohnung von Oma X entdeckt wurde, sie daraufhin ihren Dackel beschimpft habe. Lord Flausch, das Arschloch!
Und selbst wenn sie Herrn F gemeint habe, in ihrer eigenen Wohnung hinter geschlossenen Türen könne sie beschimpfen, wen sie wolle.

Doch ist Oma X im recht? Wie wird es enden?

Freue mich über Hilfe!
FM
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Re: Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Beitrag von FM »

Auch in der eigenen Wohnung gilt das Strafgesetzbuch. Auch dort darf man niemanden ermorden, verprügeln oder beleidigen.

Wenn sie allerdings ihren Hund gemeint hat: der ist kein beleidigungsfähiges Objekt, bei Hunden kämen nur Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Betracht. Im Gegenzug darf aber der Dackel dann kräftig zubeißen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Ob ihm jedoch die Einschläferung wegen Gefährlichkeit oder die Verbannung droht, hängt vom Gesetz über gefährliche Hunde des jeweiligen Landes ab.
Tastenspitz
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Re: Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Beitrag von Tastenspitz »

Hirnfreund hat geschrieben: 30.08.23, 20:16 Wie wird es enden?
Wenn es das bis zum StA. schafft, wird es spätestens dort eingestellt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
lottchen
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Re: Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Beitrag von lottchen »

Eine Bejahung des "öffentlichen Interesses" kann ich mir hier nicht vorstellen. Bleibt der zivilrechtliche Weg. Der Hund könnte die Omi verklagen :christmas .
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Roni
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Re: Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Beitrag von Roni »

Hallo
Wenn sie sagt sie hat den Hund so bezeichnet wir es kaum beweisbar sein dass sie den lieben Nachbarn gemeint hat also wird nichts passieren.
Evariste
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Re: Oma X rastet aus – doch ist das Recht auf ihrer Seite?

Beitrag von Evariste »

Selbst ohne Hund - eine Beleidigung "im Selbstgespräch" (z. B. ich denke an einen Abwesenden und rufe laut "so ein Idiot") ist normalerweise nicht strafbar. Da kommt es aber auf die Details an, ob die Situation so war, dass die Oma annehmen musste, dass der Nachbar das alles hört.
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