A besitzt ein Grundstück von 9.000qm. Er hat darauf eine Streuobstwiese angelegt und erntet die Äpfel. Darüber hinaus nutzt er sie als Weidefläche. Bisher konnte er keine Elan-Agrar Subventionen beantragen, da es eine Geringfügigkeitsgrenze von 10.000qm gab.
Bereits vor einigen Jahren hatte er festgestellt, dass jemand anders, nennen wir ihn B, seine Wiese mit den eigenen Grundstücken gemeinsam in sein Flächenregister eingetragen hatte und dafür Subventionen bezieht. A konnte aber nicht herausfinden wer das ist weil die Behörde ihm aus Datenschutzgründen die Auskunft verweigert hatte.
Inzwischen hat sich die Lage geändert und A kann selbst Flächenprämie beantragt. Die Behörde benennt denjenigen, der As Wiese in seinem Flächenregister eingetragen hat. Die Behörde verlangt Aufklärung wegen der Doppelmeldung was kein Problem für A sein sollte, da das Grundbuch eindeutig ist und B keinen Pachtvertrag für As Wiese vorweisen kann.
1. Aus meiner Sicht begeht B Subventionsbetrug, da nur der Bewirtschafter die Prämie beantragen darf. Wird diese Einschätzung geteilt?
2. Falls ja, wird die Behörde (Landwirtschaftskammer) das verfolgen, oder die Verfolgung einleiten.
3. Falls die Behörde nichts tut, könnte die Verfolgung jemand anders einleiten (Anzeige erstatten).
4. Welche Konsequenzen hätte B zu erwarten?
Ist doch eine spannende Fragestellung, mit einem gewissen Ähnlichkeitsfaktor zur Steuerhinterziehung.
Subventionsbetrug oder nicht?
Moderator: FDR-Team
Re: Subventionsbetrug oder nicht?
Hört sich logisch an und da die zuständige Behörde um Aufklärung bittet scheint hier ein Verstoß vorzuliegen.
Das muss A die Behörde fragen.
Wohl eher nicht.
Sollte einem die Behörde sagen können.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Subventionsbetrug oder nicht?
Auf bloße Anfrage aus Neugier werden die das nicht mitteilen. Aber evtl. wird der Grundeigentümer als Zeuge benötigt.
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