Unterschriftenerzwingung (?)
Moderator: FDR-Team
Unterschriftenerzwingung (?)
Sehr geehrte Damen und Herren,
von fraglicher Beweisbarkeit abgesehen: unter welchen Voraussetzungen oder Bedingungen ist die Erzwingung der Unterschrift eines anderen NICHT verboten?
von fraglicher Beweisbarkeit abgesehen: unter welchen Voraussetzungen oder Bedingungen ist die Erzwingung der Unterschrift eines anderen NICHT verboten?
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Man versteht nicht, um was es geht.
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Ist die Erzwingung einer Unterschrift strafbar?
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Kommt wohl darauf an, wie die Unterschrift erzwungen wird. Der bisherige Sachverhalt gibt nichts her, was eine Strafbarkeit vermuten lässt. Mit vorgehaltener Waffe ist das auf jeden Fall strafbar. Wenn man auf den Begriff »Nötigung« abzielt, kommt es drauf an, mit welchem empfindlichen Übel gedroht wurde, um die Unterschrift zu erzwingen und was das Ergebnis dieser erzwungenen Unterschrift ist. Jemanden solange bequatschen, bis derjenige nachgibt, nur um endlich seine Ruhe zu haben, ist jedenfalls nicht strafbar.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Unterschriftenerzwingung (?)
So als legale Möglichkeit eine Unterschrift zu "erzwingen" fällt mir die Klage auf Zustimmung ein.
Gut, das führt nicht dazu das die beklagte Partei am Ende persönlich etwas unterschreibt sondern "nur" zu einem gerichtlichen Dokument das der Unterschrift gleich gestellt ist, hat aber die gleiche Wirkung wie die Unterschrift.
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Wie schon geschrieben: Es kommt auf die Umstände an. Es sind viele Situationen denkbar, wo jemand im umgangssprachlichen Sinn "gezwungen" wird (oder sich so fühlt), etwas zu unterschreiben, wo aber keine Nötigung im strafrechtlichen Sinn vorliegt.
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Wie wird die erzwungen? Mit Gewalt (oder Drohung mit derselben), vorgehaltener Waffe, Androhung von Übel, Nötigung, Liebesentzug, Taschengeldentzug...?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Unterschriftenerzwingung (?)
oder ist es einfach ein reines Empfinden das letztlich nicht strafwürdig ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Vielleicht hätte der Fragesteller eine Situation beschreiben können von der folgenden Art:
"Sie unterschreiben hier und jetzt eine Vereinbarung zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses. Das tun Sie hier und jetzt. Andernfalls kündigen wir fristlos mit entsprechendem Arbeitszeugnis + Anzeige."
Alternativ:".... können wir Ihren Arbeitsplatz in die Besenkammer verlegen."
Strafbar?
"Sie unterschreiben hier und jetzt eine Vereinbarung zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses. Das tun Sie hier und jetzt. Andernfalls kündigen wir fristlos mit entsprechendem Arbeitszeugnis + Anzeige."
Alternativ:".... können wir Ihren Arbeitsplatz in die Besenkammer verlegen."
Strafbar?
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Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Nein.
Die Mittel die zur Erzwingung verwendet werden dürften es aber regelmäßig sein.
Strafbar nein. Arbeitsrechtlich angreifbar ja. Eventuell ist die Anzeige aber angreifbar wenn die dort verwendeten Beschuldigungen falsch sind.
Wenn die Besenkammer den ASR entspricht - kein Problem.

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Unterschriftenerzwingung (?)
So etwas kann strafbar sein, nämlich dann, wenn es gar keinen echten Grund für die fristlose Kündigung. Natürlich hat man dann als AN ein Beweisproblem.Altbauer hat geschrieben: ↑07.09.23, 08:34 Vielleicht hätte der Fragesteller eine Situation beschreiben können von der folgenden Art:
"Sie unterschreiben hier und jetzt eine Vereinbarung zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses. Das tun Sie hier und jetzt. Andernfalls kündigen wir fristlos mit entsprechendem Arbeitszeugnis + Anzeige."
Ich hatte ein ähnliches Szenario im Sinn, wo aber definitiv keine Straftat vorliegt:
"Wenn Sie jetzt hier unterschreiben, bekommen SIe eine großzügige Abfindung. Wenn Sie nicht unterschreiben, werden wir Sie demnächst betriebsbedingt kündigen, dann bekommen Sie nichts."
Der AN hat in dieser Situation sicher nicht das Gefühl, dass er freiwillig unterschreibt. Es ist aber keine Nötigung.
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Man kann sich natürlich viele Szenarien ausdenken, z.B. auch: Finanzamt sagt, man muss die Steuererklärung unterschreiben, andernfalls gilt sie nicht als abgegeben (mit finanziellen Nachteilen).
Eben deshalb: die Fragestellung ist sinnlos.
Eben deshalb: die Fragestellung ist sinnlos.
Re: Unterschriftenerzwingung (?)
Oder:
Du unterschreibst die Empfangsbestätigung sonst bekommst du das Paket nicht.
Du unterschreibst die Empfangsbestätigung sonst bekommst du das Paket nicht.

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