Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Minerva4
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Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Minerva4 »

Aktuell geht ja ein Fall durch die Presse , wo ein Unbekannter unbefugterweise ein Tempo 50 Verkehrszeichen durch ein Tempo 30 Verkehrszeichen ersetzt hat.
Dies ist auch der Polizei nicht aufgefallen und es wurde fleissig geblitzt .
Strafen wurden dann wegen Überschreitung der 30 Kmh ausgesprochen, nicht wegen der 50 Kmh, die dort eigentlich gelten sollten.
Sind Strafen, auf Grund von Missachtung, unbefugt aufgestellter Verkehrszeichen, rechtens ?
Schön wäre, wenn jemand die Frage nicht nur mit Ja oder Nein beantworten würde, sondern die Antwort auch begründen würde.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Froggel
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Froggel »

Minerva4 hat geschrieben: 01.10.23, 22:31Sind Strafen, auf Grund von Missachtung, unbefugt aufgestellter Verkehrszeichen, rechtens ?
Nein. Gültigkeit entfaltet sich nur, wenn die Schilder auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt werden. Das ist bei Manipulation durch Privatleute an Verkehrsschildern, die im Übrigen strafbar ist, nicht gegeben.
Lesen unter RZ 8 und RZ 87.
Fraglich ist allerdings, ob die fehlerhaft eingezogenen Strafen rückerstattet werden müssen. Das benötigt nämlich ein Wiederaufnahmeverfahren und dass das zugelassen wird, ist unwahrscheinlich. Die Voraussetzungen für ein Wiederaufnahmeverfahren sind ein Bußgeld über 250 € oder ein Fahrverbot plus zusätzlich neue Beweismittel oder Tatsachen, auf die sich die Wiederaufnahme stützt. In den meisten Fällen dürfte das an der Bußgeldhöhe scheitern.
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Minerva4
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Minerva4 »

Noch eine Nachfrage ;
Nehmen wir mal an, derjenige der das Verkehrszeichen unbefugt aufgestellt hat wird gefasst, ist es dann möglich Denjenigen für das gezahlte Bußgeld , Verwarngeld bzw Schäden durch ein schon vollstrecktes Fahrverbot in Regress zu nehmen ?
Macht er sich Schadensersatzpflichtig ?
Tastenspitz
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Tastenspitz »

Da sehe ich das Problem, dass von dem Tempo 30 Schild kein Schaden ausgegangen ist. Die Ordnungsgelder resultieren hier auf einem Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung. Dieses ist letztlich zwar falsch berechnet worden, ist aber ursächlich dem Fahrer zuzuordnen. Er sieht hier Tempo 30 und ignoriert es.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Behörde hier die Gelder freiwillig erstatten würde um hier Klagen zu vermeiden.
Anders bei Entzug der Fahrerlaubnis. HIer ist eine einfache Rückabwicklung nicht möglich. Anspruchsgegner dürfte aber nmE. die Behörde sein. Diese hat den Fehler gemacht.
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Froggel
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Froggel »

Minerva4 hat geschrieben: 02.10.23, 10:01Macht er sich Schadensersatzpflichtig ?
Im Grunde schon, aber die Schadenssumme ist zumeist dermaßen niedrig, dass sich ein Rechtsstreit deswegen kaum lohnen würde, selbst wenn es viele Personen betrifft, die trotz fehlerhaftem Bußgeldbescheid bezahlt haben. Ist die Summe dagegen hoch bzw. sogar ein Fahrverbot erfolgt, wäre die Überlegung, um wie viel wäre die Summe niedriger, wenn die Reduzierung der Geschwindigkeit nicht gegeben wäre bzw. wäre dann trotz überhöhter Geschwindigkeit kein Fahrverbot erfolgt? Hat man sich um ein Wiederaufnahmeverfahren bemüht oder hat man sich einfach in sein Los ergeben? Denn zur Schadensreduzierung muss man auch selbst beitragen und kann nicht einfach alles demjenigen anhängen, der die Sachbeschädigung (Austauschen eines Verkehrsschildes) begangen hat. Das wäre aber eine Sache, die man mit seinem Anwalt besprechen müsste.
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Minerva4 »

Geht man vom dem aus, was in der Presse steht, kann die Behörde das Geld nicht einfach zurückerstatten.
Man solle den Gnadenweg bestreiten. Macht da ein Gnadengesuch Sinn?
Und wen ja was passiert dann genau ?
Nehmen wir mal fiktiv an, jemand wäre mit vorwerfbaren 60 Kmh geblitzt worden. Damit hat die Behörde ausgehend von Temo 30 also 30 Kmh zu schnell das Bussgeld berechnet. Ausgehend von dem da eigentlich stehenden Schild sind es ja immer noch 10 Kmh zu schnell.
Eine Wideraufnahme ist ja erst bei Höherem Bussgeld oder Punkten usw möglich.
Wird dem Gnadengesuch stattgegeben oder in der Wideraufnahme , bekommt derjenige dann gar keine Strafe oder wird die Strafe dann gemäss dem richtigen Schild berechnet ?
Was passiert dann mit zu Unrecht erhaltenen Punkten ?
Haftet jemand , wenn es genau der eine Punkt war, der letztlich dafür gesorgt hat, dass die Fahrerlaubnis entzogen wurde ?
Letzteres kann ja erhebliche Konsequenzen haben, bei einem Berufskraftfahrer den Verlust des Arbeitsplatzes .
Leider steht in der Presse teils gegensätzliches, deswegen meine Frage hier an die Fachleute .

Ich finde es schon bemerkenswert, dass es weder der Polizei beim Blitzen auffällt, dass da ein falsches Schild steht, noch der Bussgeldstelle .
Oktavia
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Oktavia »

Habe den Fall nicht in den Medien wahrgenommen. So ein Fall kann aber garnicht passieren :shock: Kommune und Polizei müssen doch wissen was wo angeordnet ist! Man könnte hier ggf. auf anderem Wege angreifen denn eine Verwaltung wird doch nicht auf das Schild schauen und danach dann das Bussgeld erheben. Wenn eine Verwaltung sich auf eine Anordnung beruft, dann muss diese auch stimmen. Das mindeste wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Formlos-Fruchtlos :cry: aber manchmal doch hilfreich.
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Tastenspitz
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Tastenspitz »

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Minerva4
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Minerva4 »

Tastenspitz hat geschrieben: 02.10.23, 15:37 Mutmaßlich geht es um das hier
https://www.waz.de/staedte/herne-wanne- ... 53103.html
Genau so ist es .
FM
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von FM »

Minerva4
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Minerva4 »

FM hat geschrieben: 02.10.23, 17:35 Und so ging es dann weiter:
https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/z ... e=ECRslide
Richtig. Mich interessiert aber die Rechtslage . Deshalb habe ich hier gefragt . Und mit "Rechtsauskünften" in der Presse sollte man sehr sehr vorsichtig sein.
Und wenn man bei gewissen "Youtube Anwälten" in die Kommentare schaut, stellt sich die Frage was ich glauben kann und was nicht.
Deshalb sind mir die Antworten der Fachleute hier lieber , als das was irgendwo in der Zeitung steht .
Ich selbst bin nicht betroffen. Mir sind aber Betroffene bekannt. Und insbesondere Bürgergeldempfängern tun auch kleine Beträge weh .
Die können auch nicht mal eben einen Anwalt zahlen und ein Beratungsschein ist auch nicht selbstverständlich. Und eine Rechtschutz Versicherung haben die oft auch nicht .
Hinzukommt dass auch nicht jeder selbst in der Lage ist vernünftige Schreiben an Behörden zu verfassen . Oder sich gar beim Amtsgericht selbst zu vertreten.
Und wenn ein Gnadengesuch kaum Aussicht auf Erfolg hat, kann man es auch lassen.
Und wenn die Strafe komplett zurückgenommen wird ist das etwas Anderes als wenn man dann "nur" die Strafe zahlen muss, bezogen auf das Echte Schild.
Das ist der Hintergrund meiner Fragestellung hier im Forum .
FM
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von FM »

In den meisten Fällen werden es Verwarnungen gewesen sein. Da bedeutet die Bezahlung innerhalb einer Woche, dass man ganz ausdrücklich einverstanden ist und auf jedes Gegenargument verzichtet, im Gegenzug aber auch die Behörde auf ein (deutlich höheres) Bußgeld verzichtet.

Bei einem Bußgeld hat man eben die Fristen verpasst. Da reicht die Unwissenheit über Fehler seitens der Behörde auch nicht wirklich aus - solche Fehler gibt es ja viele, z.B. das technisch nicht korrekte Messgerät, der nicht ausreichend eingewiesene Beamte etc. Auch da hat man eigentlich auf nähere Prüfung verzichtet, wenn man den Bußgeldbescheid so hinnahm.

Die Fahrverbote dürften sich schon durch Zeitablauf erledigt haben, wenn das ganze im Sommer 22 war und keine Rechtsbehelfe eingelegt wurden. Da geht es ja um höchstens 3 Monate.

Übrigens halte ich für etwas schwierig, die gefälschten Verkehrszeichen einfach als "unwirksam" zu beachten. Wenn dadurch nur das Tempolimit herabgesetzt wird, geht davon kaum eine Gefahr aus. Aber man nehme mal als Beispiel, dadurch wird die Vorfahrt geändert. Autofahrer A nimmt seine vermeintliche Vorfahrt durch das gefälschte Schild in Anspruch, Autofahrer B seine echte Vorfahrt obwohl das ebenfalls gefälschte Schild ihm das Gegenteil anzeigte. Dann wird es schwierig.
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Minerva4 »

FM hat geschrieben: 02.10.23, 19:52

Bei einem Bußgeld hat man eben die Fristen verpasst. Da reicht die Unwissenheit über Fehler seitens der Behörde auch nicht wirklich aus - solche Fehler gibt es ja viele, z.B. das technisch nicht korrekte Messgerät, der nicht ausreichend eingewiesene Beamte etc. Auch da hat man eigentlich auf nähere Prüfung verzichtet, wenn man den Bußgeldbescheid so hinnahm.

Nun ja, das was Sie angeben prüft ein Anwalt . Aber prüft ein Anwalt auch routinemässig ob das die erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzeigende Verkehrszeichen durch Befugte aufgestellt wurde ?

Welchen oder welche Straftatbestände hat derjenige der das Schild getauscht hat begangen ?
Froggel
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von Froggel »

Minerva4 hat geschrieben: 02.10.23, 20:37Aber prüft ein Anwalt auch routinemässig ob das die erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzeigende Verkehrszeichen durch Befugte aufgestellt wurde ?
Eher nein. Warum auch? Meist ist das sehr ungewöhnlich, dass jemand Unbefugtes Straßenschilder austauscht. Ebenso hat die Polizei keinen besonderen Anlass, ein Straßenschild anzuzweifeln, nur weil es eine geringere Geschwindigkeit als zuvor anzeigt. Wenn dann noch der Zuständigkeitsbereich außerhalb der Stadt liegt, weil je nach Zuständigkeit Stadt, Land oder Bund zuständig sind, gibt es noch weniger Veranlassung, das anzuzweifeln.
FM hat geschrieben: 02.10.23, 19:52Aber man nehme mal als Beispiel, dadurch wird die Vorfahrt geändert.
Das ist deutlich schwieriger, da die Schilder vollkommen unterschiedliche Formen haben. Da ist ein einfacher Austausch der Schilder nicht möglich, weil der Rahmen nicht passt. D.h. man müsste den gesamten Schilderpfosten ausbuddeln und einen anderen einbuddeln. Ziemlicher Aufwand, um mutwilligen Blödsinn zu machen.
Minerva4 hat geschrieben: 02.10.23, 20:37Welchen oder welche Straftatbestände hat derjenige der das Schild getauscht hat begangen ?
Habe ich oben bereits geschrieben. Da das Schild nicht geklaut wurde und auch der Straßenverkehr nicht gefährdet, sondern sogar beruhigt wurde, kommen weder Diebstahl noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage, sondern nur Sachbeschädigung und möglicherweise Belästigung der Allgemeinheit (=grober Unfug).
Minerva4 hat geschrieben: 02.10.23, 17:57Mich interessiert aber die Rechtslage . Deshalb habe ich hier gefragt . Und mit "Rechtsauskünften" in der Presse sollte man sehr sehr vorsichtig sein.
Und wenn man bei gewissen "Youtube Anwälten" in die Kommentare schaut, stellt sich die Frage was ich glauben kann und was nicht.
Deshalb sind mir die Antworten der Fachleute hier lieber , als das was irgendwo in der Zeitung steht .
Ihnen ist schon bewusst, dass die Wenigsten hier Anwälte sind, sondern überwiegend einfach nur rechtlich Interessierte, die Spaß am Recherchieren haben? Wenn Sie eine echte fachliche Meinung haben wollen, müssen Sie direkt beim Anwalt nachfragen – mit den entsprechenden Kosten :wink:
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Re: Von Unbekannten unbefugt aufgestelltes Tempo 30 Verkehrszeichen

Beitrag von FM »

Froggel hat geschrieben: 02.10.23, 21:14
FM hat geschrieben: 02.10.23, 19:52Aber man nehme mal als Beispiel, dadurch wird die Vorfahrt geändert.
Das ist deutlich schwieriger, da die Schilder vollkommen unterschiedliche Formen haben. Da ist ein einfacher Austausch der Schilder nicht möglich, weil der Rahmen nicht passt. D.h. man müsste den gesamten Schilderpfosten ausbuddeln und einen anderen einbuddeln. Ziemlicher Aufwand, um mutwilligen Blödsinn zu machen.
Schwieriger ja, also einfaches Überkleben reicht nicht. Aber man muss auch nichts aus- oder einbuddeln, Die Pfosten sind ja da. man benötigt ein paar Schraubenschlüssel um die alten Schilder abzuschrauben und die neuen anzuschrauben. Das dauert dann eben nicht 1 Minute sondern 5 Minuten.
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