Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
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Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Mal angenommen, die Regierung beschliesst etwas, was Verfassungswidrig ist, macht sie sich dann strafbar?
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Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Nein, nicht per se. Verfassungswidriges Handeln ist kein Straftatbestand.
Im Übrigen könnte sich auch nicht "die Regierung" strafbar machen, sondern nur die handelnden Personen.
Man müsste sich sehr genau ansehen, um welche Handlung es gehen sollte und sie auf die in Frage kommenden Straftatbestände hin abklopfen.
"Normales" Regierungshandeln erfüllt keine Straftatbestände, insofern müsste man sich schon einen sehr abstrusen Sachverhalt basteln, in so etwas vorstellbar wäre.
Im Übrigen könnte sich auch nicht "die Regierung" strafbar machen, sondern nur die handelnden Personen.
Man müsste sich sehr genau ansehen, um welche Handlung es gehen sollte und sie auf die in Frage kommenden Straftatbestände hin abklopfen.
"Normales" Regierungshandeln erfüllt keine Straftatbestände, insofern müsste man sich schon einen sehr abstrusen Sachverhalt basteln, in so etwas vorstellbar wäre.
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Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Unsere Regierung beschließt am laufenden Band Gesetze, die verfassungswidrig sind. Hab noch nie gesehen, dass da ein Minister deswegen angeklagt worden ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Nein, die Regierung beschließt nie Gesetze. Sie bringt nur Vorlagen dafür ein, s. Art. 76 GG. Beschlossen wird es dann vom Bundestag. Man müsste also die Bundestagsabgeordneten anklagen, die dafür gestimmt haben. Das ist aber nach Art. 46 Abs. 1 GG ausgeschlossen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑18.11.23, 19:51 Unsere Regierung beschließt am laufenden Band Gesetze, die verfassungswidrig sind. Hab noch nie gesehen, dass da ein Minister deswegen angeklagt worden ist.
Für Regierungsmitglieder wäre höchstens Anstiftung oder Beihilfe denkbar.
Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Hallo,
was ist das für eine merkwürdige Diskussion ?
Gruss
Czauderna
was ist das für eine merkwürdige Diskussion ?
Gruss
Czauderna
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Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Mein Fehler.
Dann nehmen wir den Bundespräsidenten, weil der....
prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
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Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Nein. Dafür müsste es eine Straftat geben die die Haupttäter erfüllt haben; da es die nicht gibt, kann es auch keine Anstiftung oder Beihilfe geben.
Naja, offenkundig ist so eine Sache. Dafür braucht es mehr als ein Gefühl; und bei vielen Sachen kann man in verschiedenen Richtungen argumentieren. Selbst beim BVerfG ist man sich nicht immer einig.Tastenspitz hat geschrieben: ↑18.11.23, 20:40 Dann nehmen wir den Bundespräsidenten, weil der....prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.
Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Anscheinend kann der Bundespräsident die Unterschrift auch dann verweigern, wenn die Verfassungswidrigkeit nicht "offenkundig" ist. Und es geht auch nicht um irgendein Bauchgefühl, sondern er kann auch selbständig juristische Gutachter beauftragen:
(LTO vom 9.12.2021, es ging um das "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“, dass mittlerweile tatsächlich vom BVerfG gekippt wurde.)Ob Steinmeier das Gesetz am Ende nach Art. 82 GG ausfertigt, ist noch offen. Der Spielraum, der dem Präsidenten zur Verfügung steht, ist umfassend: Nach überwiegender verfassungsrechtlicher Auffassung steht ihm nicht nur ein formelles, sondern auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Demnach darf er die Ausfertigung eines Gesetzes nicht nur bei einer Verletzung des Gesetzgebungsverfahrens verweigern, sondern auch dann, wenn er das Gesetz aus anderen Gründen für verfassungswidrig hält. Und selbst wenn ihm der Verfassungsverstoß nicht offenkundig und zweifelsfrei erscheint, er aber gleichwohl verfassungsrechtliche Bedenken hat, könnte er die Ausfertigung des Gesetzes ablehnen.
Wie geht es nun weiter? Bei fortdauernden verfassungsrechtlichen Zweifeln kann der Bundespräsident auch auf die Bundesregierung zugehen und um eine verfassungsrechtliche Stellungnahme bitten. Verfassungsrechtlich ist diese Einschaltung der Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Verfassungsorgantreue und unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs geboten. In der Vergangenheit haben die Bundespräsidenten bei komplizierten und verfassungspolitisch wichtigen Fragen außerdem verfassungsrechtliche Gutachten eingeholt. Ob derartige Schritte bereits unternommen wurden, wollte das Präsidialamt weder bestätigen noch dementieren.
Aber zur Ausgangsfrage hat eigentlich Gammaflyer schon das Entscheidende gesagt, das Beschließen und Umsetzen von verfassungswidrigen Gesetzen ist an und für sich keine Straftat. Es kommen natürlich (rein theoretisch) andere Straftatbestände in Frage.
Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
Das ist schon klar. Es geht auch nicht um einen konkreten Fall, sondern um die theoretische Möglichkeit. Bekanntlich können Gesetze rechtswidrig und somit nichtig sein, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen, was aber (das war die ursprüngliche Frage) nicht automatisch auch gegen ein Strafgesetz verstößt. Theoretisch denkbar ist es aber, wenn das nichtige Gesetz Folgen hat, die auch einen Straftatbestand erfüllen. Vielleicht am ehesten vorstellbar bei Tatbeständen aus dem Völkerstrafgesetzbuch
https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/
Re: Verfassungswidrig handeln eine Straftat?
nur mal so: nicht jede rechtswidrige Regelung ist nichtigrechtswidrig und somit nichtig
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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