Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am Bild
Moderator: FDR-Team
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
natürlich gibt es in Deutschland das Recht am eigenen Bild
fraglich nur welche Rechtsfolge beim Verstoß betroffen ist
Das Recht am eigenen Bild ist ein Grundrecht
Es beinhaltet die eigene Entscheidung zu bestimmen, ob man abgelichtet wird und was mit dem Bild passiert
Das ist erst mal das Recht
Was folgt daraus?
Zuerst einmal, dass man sein Recht schützten darf, wenn es widerrechtlich angegriffen wird
Dann die Frage, ob eine Verletzung strafbewährt ist. Der Blick in die Straf- und Nebengesetzte zeigt, dass nicht jegliche Verletzung strafbewährt ist.
Weiterhin die Frage nach Schadenersatz
Schließlich auch die Rechte eines anderen (beispielsweise Panoramafreiheit)
Ob hier ein Bild geklaut wurde oder kein Rechtsanspruch vorliegt können wir nicht prüfen
Da es hier um Ausland geht ist das deutsche Recht alleine nicht hilfreich
Es wird gesprochen, dass ein Bild geklaut wurde. Möglicherweise ist das RaeB gar nicht betroffen, sondern nur das Urheberrecht.
fraglich nur welche Rechtsfolge beim Verstoß betroffen ist
Das Recht am eigenen Bild ist ein Grundrecht
Es beinhaltet die eigene Entscheidung zu bestimmen, ob man abgelichtet wird und was mit dem Bild passiert
Das ist erst mal das Recht
Was folgt daraus?
Zuerst einmal, dass man sein Recht schützten darf, wenn es widerrechtlich angegriffen wird
Dann die Frage, ob eine Verletzung strafbewährt ist. Der Blick in die Straf- und Nebengesetzte zeigt, dass nicht jegliche Verletzung strafbewährt ist.
Weiterhin die Frage nach Schadenersatz
Schließlich auch die Rechte eines anderen (beispielsweise Panoramafreiheit)
Ob hier ein Bild geklaut wurde oder kein Rechtsanspruch vorliegt können wir nicht prüfen
Da es hier um Ausland geht ist das deutsche Recht alleine nicht hilfreich
Es wird gesprochen, dass ein Bild geklaut wurde. Möglicherweise ist das RaeB gar nicht betroffen, sondern nur das Urheberrecht.
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Es geht um ein Bild, das mich selbst zeigt.
Komisch ist schon, dass die Klage der Genseite zugestellt wurde, mit der Bitte um Stellungnahme. Zwei Monate später, wurde mir das Geschilderte mitgeteilt, mit der Bitte mitzuteilen, ob die Klage aufrechterhalten wird. Die Stellungnahme der Gegenseite wurde nicht mitgeschickt, was seltsam ist und auf eine Voreingenommenheit des Gerichts hindeutet. Was immer der Weltkonzern da geantwortet hat, das Gericht scheint sich der Meinung anzuschliessen.
Komisch ist schon, dass die Klage der Genseite zugestellt wurde, mit der Bitte um Stellungnahme. Zwei Monate später, wurde mir das Geschilderte mitgeteilt, mit der Bitte mitzuteilen, ob die Klage aufrechterhalten wird. Die Stellungnahme der Gegenseite wurde nicht mitgeschickt, was seltsam ist und auf eine Voreingenommenheit des Gerichts hindeutet. Was immer der Weltkonzern da geantwortet hat, das Gericht scheint sich der Meinung anzuschliessen.
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Nö.Anka1 hat geschrieben:Bei 20700 geschriebenen Beiträgen stellst du die Frage?ktown hat geschrieben:Aha. Woran machen sie das fest? Wurde das Bild vom Rechner gestohlen?Anka1 hat geschrieben:da die Tat auch in Deutschland geschieht.
Die Seite ist in Deutschland abrufbar somit erfolgt, wenn man so will, die Tat bei jedem Aufrufen der Seite. Aus dem Grund ist auch die Zuständigkeit gegeben.
Entscheidend ist, wo der Server der Seite steht bzw. wo der Sitz des Betreibers ist und nicht wo auf der Welt man die Seite abruft.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Genau, dann müsste es keine einzige Klage gegen einen Konzern geben, der im Ausland sitzt. Komisch, dass das Gericht das aber nicht bemängelt hat und sich für nicht Zuständig erklärt hat.ktown hat geschrieben: Nö.
Entscheidend ist, wo der Server der Seite steht bzw. wo der Sitz des Betreibers ist und nicht wo auf der Welt man die Seite abruft.
Es wurde nur mitgeteilt, dass wenn kein finanzieller Schaden entsteht, es auch keine Rechtsverletzung nach deutschem Gesetz gibt.
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Ich bin nicht auf die Gerichtsthematik eingegangen, sondern einfach auf ihre falsche Annahme, das die Straftat in Deutschland begangen wurde.Anka1 hat geschrieben:Genau, dann müsste es keine einzige Klage gegen einen Konzern geben, der im Ausland sitzt. Komisch, dass das Gericht das aber nicht bemängelt hat und sich für nicht Zuständig erklärt hat.ktown hat geschrieben: Nö.
Entscheidend ist, wo der Server der Seite steht bzw. wo der Sitz des Betreibers ist und nicht wo auf der Welt man die Seite abruft.
Es wurde nur mitgeteilt, dass wenn kein finanzieller Schaden entsteht, es auch keine Rechtsverletzung nach deutschem Gesetz gibt.
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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Das ist Ihre Meinung. Wie Sie vielleicht sehen, aber nicht die des Gerichtes. Und das ist mMn auch gut so.Anka1 hat geschrieben:Die Seite ist in Deutschland abrufbar somit erfolgt, wenn man so will, die Tat bei jedem Aufrufen der Seite. Aus dem Grund ist auch die Zuständigkeit gegeben.
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Du bist wohl nicht Anwalt. Wieviele Urteile soll ich raussuchen, die bestätigen, dass ein deutsches Gericht zuständig ist, wenn die Seite in Deutschland abrufbar ist?Celestro hat geschrieben:Das ist Ihre Meinung. Wie Sie vielleicht sehen, aber nicht die des Gerichtes. Und das ist mMn auch gut so.Anka1 hat geschrieben:Die Seite ist in Deutschland abrufbar somit erfolgt, wenn man so will, die Tat bei jedem Aufrufen der Seite. Aus dem Grund ist auch die Zuständigkeit gegeben.
Vielleicht die Eingangsfrage lesen, denn es geht nicht um die Zuständigkeit des Gerichts,sondern lediglich darum, dass es angeblich keine Urheberrechtsverletzung sein soll, wenn das Bild für Kunden ausserhalb deutschlands vorgesehen ist.
Das würde heissen, man hat keinerlei Rechte am eigenen Bild, was eben nicht stimmt.
Wers nicht glaubt, dem geb ich gerne das Aktenzeichen er kann Akteneinsicht einholen. Die Aussage des Gerichts lässt auf eine gewisse Befangenheit schliessen, weil auch das Schreiben der Gegenseite nicht mitgeschickt wurde.
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Das ist ein gutes Stichwort. Wieso lassen sie sich nicht weiterhin von ihrem Anwalt beraten und wieso meinen sie, dass ein Forum, ohne den gerichtlichen Verlauf im Detail zu kennen, hier helfen kann?Anka1 hat geschrieben:Du bist wohl nicht Anwalt.
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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Erstens wollte ich wissen, ob es inzwischen möglicherweise so ein Gesetz gibt, auf das sich das Gericht stützt und zweitens ist es sicher ein intereessanter Fall den alle interesiert.ktown hat geschrieben:Das ist ein gutes Stichwort. Wieso lassen sie sich nicht weiterhin von ihrem Anwalt beraten und wieso meinen sie, dass ein Forum, ohne den gerichtlichen Verlauf im Detail zu kennen, hier helfen kann?Anka1 hat geschrieben:Du bist wohl nicht Anwalt.
Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
auch das sollte ihr Anwalt wissen. Wenn nicht, dann sollte man sich fragen, ob er der richtige Mann für diesen Fall ist.Anka1 hat geschrieben:Erstens wollte ich wissen, ob es inzwischen möglicherweise so ein Gesetz gibt
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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Nach dieser Auffassung wäre die Tat in fast jedem Land der Welt (außer China, und Nordkorea, die das Internet ja weitgehend blocken) verfolgbar.
Fakt ist aber, dass sich der Gerichtsstand in Mediensachen oftmals danach richtet, wo der bereitstellende Serverprovider seinen Sitz hat.
Fakt ist aber, dass sich der Gerichtsstand in Mediensachen oftmals danach richtet, wo der bereitstellende Serverprovider seinen Sitz hat.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
das will aber der TE nicht wahrhaben.Townspector hat geschrieben:Fakt ist aber, dass sich der Gerichtsstand in Mediensachen oftmals danach richtet, wo der bereitstellende Serverprovider seinen Sitz hat.

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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Das Gericht hat nicht gesagt, die Klage wäre in Deutschland nicht zulässig, ich müsste den Anbieter also anderswo verklagen, sondern dass der Störer (der unbekannt ist) in einem anderen Land ist und das Bild für die Kunden in dem Land verwendet wird und es somit das deutsche Gesetz nicht verletzt.ktown hat geschrieben:das will aber der TE nicht wahrhaben.Townspector hat geschrieben:Fakt ist aber, dass sich der Gerichtsstand in Mediensachen oftmals danach richtet, wo der bereitstellende Serverprovider seinen Sitz hat.
Das mit dem Server ist wichtig, damit man die Klage dem Anbieter dahin zustellen kann/muss, wo der Server steht, falls er eben keine Niederlassung in Deutschland hat. Klagen kann man aber auch in Deutschland egal wo der Server steht, weil die Tat online geschieht. Darum kann man auch jedes deutsche Gericht wählen, es muss nicht das am eigenen Wohnort sein.
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Re: Seltsame Auffassung des Gerichts, es gibt kein Recht am
Das Gericht hat Ihre Klage aber auch noch nicht zugelassen, vielmehr hat es Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anschließend wird das Gericht über die Zulässigkeit der Klage entscheiden.Das Gericht hat nicht gesagt, die Klage wäre in Deutschland nicht zulässig, ich müsste den Anbieter also anderswo verklagen, sondern dass der Störer (der unbekannt ist) in einem anderen Land ist und das Bild für die Kunden in dem Land verwendet wird und es somit das deutsche Gesetz nicht verletzt.
Da ist das Gericht offenbar anderer Ansicht.Klagen kann man aber auch in Deutschland egal wo der Server steht, weil die Tat online geschieht. Darum kann man auch jedes deutsche Gericht wählen, es muss nicht das am eigenen Wohnort sein.
Grüße, Susanne