2stein hat geschrieben:... Naja, aber die Bier trinkenden Schüler vorm Supermarkt werden ja wohl durch meine Fotos nicht in ihrer Persönlichkeit verletzt, oder???
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Hallo,
strafbar ist das sowieso nicht, das wurde ja bereits erörtert.
Hier muss man ja auch noch das Sonderstatusverhältnis Schule sehen. Dié Schule ist eine Behörde und handelt hoheitlich. Die Schule und die Lehrer haben einen Erziehungsauftrag und die Schulordnung aufrecht zu erhalten. Gegen betrunkene oder bekiffte Schüler können nach SchulG Erziehungsmittel und Ordnunsmaßnahmen verhängt werden. Wenn das bereits päventiv unterbunden werden kann, ist das allemal besser, als u.U. das Verhängnis seinen Lauf nehmen zu lassen.
Dabei endet die Kompetenz der Schule nicht am Schultor, "wenn ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht, insbesondere wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt", können auch für Fehlverhalten eines Schülers außerhalb des Schulgeländes Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Das umfasst selbstverständlich auch die Vorbereiung dieser Ordnungsmaßnahmen, also hier das Fotografieren zu Beweis- oder Ermittlungszwecken.
Es ist nicht strafbar, aber selbst wenn wäre das ein Rechtfertigungsgrund, der zur Straflosigkeit führen würde.