Guten Tag,
in 1995 wurde das Haus von unseren Vorbesitzern gebaut, wir haben es 2009 gekauft. Mehrere Häuser im Straßenzug wurden von dem Architekten geplant, u. a. auch sein eigenes.
Nun hat sich die Familie vergrößert, weshalb wir größeren Raumbedarf haben und einen Anbau planen. Angedacht ist ein Anbau von ca. 30 qm und eingeschossig, der sich äußerlich klar von dem ursprünglichen Bau absetzen würde.
Daher stellt sich die Frage, ob der Architekt diese Veränderung genehmigen müsste. Wie sieht die Rechtslage hier aus, wo kann ich konkret nachlesen?
Freue mich über entsprechende Tips.
Urheberrecht eines Architekten bei geplantem Anbau
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: 14.05.14, 20:58
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 6395
- Registriert: 10.01.05, 04:39
- Wohnort: Berlin
Re: Urheberrecht eines Architekten bei geplantem Anbau
Anschauliche Beispiele für Urteile zum Thema UrhG § 14 Entstellung des Werkes
Hier hatte der Architekt Erfolg. Hier bin ich noch nicht ganz durch
. Und so weiter ...
Gruß aus Berlin, Gerd
- Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
Hier hatte der Architekt Erfolg. Hier bin ich noch nicht ganz durch

Gruß aus Berlin, Gerd
-
- Letzte Themen