Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
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Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Person A erwirbt käuflich eine Software zur Erstellung eines Internetshops. Aus zeitlichen Gründen nimmt sie vor 2 Jahren den shop vom Netz. Die Software wurde bis dahin nicht mehr genutzt. Vor ca. 14 Tagen ermutigt Person A den Sohn, im selben Haushalt lebend, die Software zu seinen Zwecken zu nutzen und gibt ihm den Lizenzschlüssel. Nun war gestern ein Schreiben im Briefkasten wonach der Sohn (19) des illegalen Shopsoftwarenutzung bezichtigt wird.
Ein Anruf bei der Softwarefirma ergibt, dass es nur 2 Möglichkeiten gibt. 1. Die Zahlung von einer Zweitlizenz + einer Bearbeitungsgebühr + Mwst ODER 2. die Bezahlung der Software + Bearbeitungsgebühr + Mwst ODER 3. die Weitergabe an deren Rechtsabteilung, mit den dann noch entstehenden Kosten. Eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Schreiben gibt es nicht.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Vielen Dank
Ein Anruf bei der Softwarefirma ergibt, dass es nur 2 Möglichkeiten gibt. 1. Die Zahlung von einer Zweitlizenz + einer Bearbeitungsgebühr + Mwst ODER 2. die Bezahlung der Software + Bearbeitungsgebühr + Mwst ODER 3. die Weitergabe an deren Rechtsabteilung, mit den dann noch entstehenden Kosten. Eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Schreiben gibt es nicht.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Vielen Dank
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Was steht denn in der Lizenz drin? Ist das eine persoenliche Lizenz?
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Hm...gute Frage, hier ein Auszug aus den Bestimmungen:
Die Firma XY gewährt Ihnen das einfache, nicht ausschließliche , nicht befristete und persönliche Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das beiliegende Computerprogramm gleichzeitig nur auf einem einzelnen Computer oder Arbeitsplatz innerhalb eines Netzwerks zu benutzen."
Die Firma XY gewährt Ihnen das einfache, nicht ausschließliche , nicht befristete und persönliche Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), das beiliegende Computerprogramm gleichzeitig nur auf einem einzelnen Computer oder Arbeitsplatz innerhalb eines Netzwerks zu benutzen."
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Damit verstößt eine Weitergabe an den Sohn (wenn dieser unter seinem Namen nutzt) gegen die Lizenzbedingungen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Die Website des Sohnes ist noch im Aufbau. Sie ist über Google nicht zu finden. Sie befindet sich in einem Bereich, der nur von den Leuten gefunden werden kann, die ebenfalls innerhalb dieses Bereiches ist. Person A hat zwischenzeitlich einen Mac, und die damals erworbene Software ist nur mit [Wortsperre: Produktname] kompatibel. Person A forderte deswegen den Sohn auf, die Software auf dessen Rechner zu installieren. Im weiteren Verlauf des Aufbaus der Website des Sohnes wäre der Name von Person A ebenfalls ins Impressum geschrieben worden da dies ein Gemeinschaftsprojekt werden sollte. Der PC des Sohne gehört in das Heimnetzwerk. Zeitgleich wurde die Software also nicht verwendet, nur auf diesem einen Rechner.
Weiterer Auszug:
"Die Weitergabe der Software an Dritte im übrigen ist nur im Originalzustand und als ganzes zusammen mit dieser Lizenzvereinbarung zulässig."
Ehrlich gesagt kam Person A nicht auf die Idee, dass dies verboten sein könnte. Es würde einleuchten wenn Person A einem Fremden die Software verkauft hätte. Aber hier wurde sie weder verkauft noch verschenkt. Sie wurde zum Testen auf den Desktoprechner installiert um zu sehen ob man die Vorstellungen mit diesem Programm überhaupt erreichen kann.
Weiterer Auszug:
"Die Weitergabe der Software an Dritte im übrigen ist nur im Originalzustand und als ganzes zusammen mit dieser Lizenzvereinbarung zulässig."
Ehrlich gesagt kam Person A nicht auf die Idee, dass dies verboten sein könnte. Es würde einleuchten wenn Person A einem Fremden die Software verkauft hätte. Aber hier wurde sie weder verkauft noch verschenkt. Sie wurde zum Testen auf den Desktoprechner installiert um zu sehen ob man die Vorstellungen mit diesem Programm überhaupt erreichen kann.
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Das eben ist nicht erlaubt laut UrhG Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme.malwiederich hat geschrieben:Aber hier wurde sie weder verkauft noch verschenkt. Sie wurde zum Testen auf den Desktoprechner installiert um zu sehen ob man die Vorstellungen mit diesem Programm überhaupt erreichen kann.
Der Inhaber der Lizenz kann die Software aber auf seinem PC löschen und darf dann meines Erachtens die CD mit der Software dann weitergeben - verkaufen oder verschenken. Es gibt aber auch andere Stimmen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht ... Rechtslage:
- "Es wird darüber gestritten, inwieweit der Weiterverkauf bzw. die Übertragung des Nutzungsrechts erlaubt ist. Dabei bestehen bereits Meinungsunterschiede darüber, ob überhaupt eine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist (bzw. ob § 34 Abs. 1 UrhG bzgl. Software [analog] anzuwenden ist). Rechtsexperten (wie Prof. Sosnitza, Hoeren, Dr. Grützmacher und andere) gehen teils davon aus, dass dies nicht notwendig ist. Wenn eine solche Zustimmung geboten sein sollte, darf ein Hersteller diese zumindest nicht wider Treu und Glauben verweigern."
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Keine Ahnung, wo da die Lizenzverletzung sein soll. Da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt und der Sohn die Software anscheinend im Auftrag des Vaters installiert hat, ist er kein "Dritter" im Sinne der Bestimmungen. Man sollte nur das Impressum ändern, damit es offensichtlich wird.malwiederich hat geschrieben:
Person A hat zwischenzeitlich einen Mac, und die damals erworbene Software ist nur mit [Wortsperre: Produktname] kompatibel. Person A forderte deswegen den Sohn auf, die Software auf dessen Rechner zu installieren. Im weiteren Verlauf des Aufbaus der Website des Sohnes wäre der Name von Person A ebenfalls ins Impressum geschrieben worden da dies ein Gemeinschaftsprojekt werden sollte. Der PC des Sohne gehört in das Heimnetzwerk. Zeitgleich wurde die Software also nicht verwendet, nur auf diesem einen Rechner.
Was ist das für ein Unsinn. Einfach einen Brief mit einer Klarstellung schreiben.malwiederich hat geschrieben: Eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Schreiben gibt es nicht.
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Genau DAS hat Person A am Telefon mit dem Mitarbeiter der Softwarefirma gesagt und bekam die Antwort, das das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen wäre und es keine Rolle spielen würde ob man das Programm vom Rechner deinstalliert oder das Impressum ändere.Newbie2007 hat geschrieben:Keine Ahnung, wo da die Lizenzverletzung sein soll. Da es sich um ein Gemeinschaftsprojekt handelt und der Sohn die Software anscheinend im Auftrag des Vaters installiert hat, ist er kein "Dritter" im Sinne der Bestimmungen. Man sollte nur das Impressum ändern, damit es offensichtlich wird.
Person A hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet der sich der Sache annehmen wird.
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Da hat die Firma natürlich recht! Das Recht, eine Unterlassungserklärung zu verlangen, ergibt sich schon, wenn eine zu unterlassende Tat auch nur droht. Und das tut sie laut vielen Urteilen in der Regel, wenn sie schon einmal geschehen ist.malwiederich hat geschrieben:Genau DAS hat Person A am Telefon mit dem Mitarbeiter der Softwarefirma gesagt und bekam die Antwort, das das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen wäre und es keine Rolle spielen würde ob man das Programm vom Rechner deinstalliert oder das Impressum ändere.
Dabei ist es unerheblich, dass der Täter die Tat zur Zeit gerade unterlässt oder sie vor einiger Zeit bereits beendet hat. Denn der Geschädigte (bzw. der von Schaden Bedrohte) hat einen Anspruch darauf, eine gewisse Gewissheit zu haben, dass die Tat nicht so leicht wieder geschehen wird. Deshalb ist auch die Höhe der Vertragsstrafe, die der Täter versprechen muss, von Bedeutung: Zu popelig darf sie nicht ausfallen!
Und auch Schadensersatz ist bereits fällig, wenn die Tat zum ersten Mal begangen worden ist. Auch hier spielt es keine Rolle, dass die Tat bereits beendet worden ist.
Bei Computerprogrammen gilt die Regel: Eine Sicherheitskopie zu erstellen kann erlaubt sein, ist es in der Regel auch. Aber nur zur Sicherheit, zur Aufbewahrung im Schrank - nicht zum Aufspielen auf einen zweiten PC, und auch nicht zum Üben für den Junior oder zum Gaudium des Publikums!
Für solche Zwecke kaufe man sich ein zweites Exemplar oder eine zweite Lizenz - oder lösche die Software auf dem eigenen PC, bevor man sie weitergibt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Ich bin ja dumm und nur ein Laie -aber fehlt es hier für einen Verstoß nicht an etwas Wesentlichem?
Wenn der 2.Rechner der des Sohnes ist, aber der 1. Rechner mittlerweile ein Mac. Dann haben wir zwar die Installation auf dem 2.Rechner aber nur eine Installation
.
Wenn es also den 1. Rechner mit dem Fenster nicht mehr gibt - (wer hat etwas anderes behauptet?) ist jetztder Rechner des Sohnes der 1. Rechner...
Ob der Vater jetzt seine Software dort installiert hat oder die Software seinem Sohn übertragn hat, sollte doch eigentlich egal sein...
Aber was weiss ich schon...
Wir dummen Menschen unterscheiden gern zwischen Ordinalzahl und Kardinalzahl.Person A hat zwischenzeitlich einen Mac, und die damals erworbene Software ist nur mit [Wortsperre: Produktname] kompatibel.
Wenn der 2.Rechner der des Sohnes ist, aber der 1. Rechner mittlerweile ein Mac. Dann haben wir zwar die Installation auf dem 2.Rechner aber nur eine Installation

Wenn es also den 1. Rechner mit dem Fenster nicht mehr gibt - (wer hat etwas anderes behauptet?) ist jetztder Rechner des Sohnes der 1. Rechner...
Ob der Vater jetzt seine Software dort installiert hat oder die Software seinem Sohn übertragn hat, sollte doch eigentlich egal sein...
Aber was weiss ich schon...
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Genau. Wobei das zugegebenermaßen nicht von Anfang klar war, sondern erst später nachgereicht wurde.Name4711 hat geschrieben: Dann haben wir zwar die Installation auf dem 2.Rechner aber nur eine Installation
Manche Softwarehersteller verbieten auch die Übertragung, wobei das rechtlich umstritten ist. Aber hier ist der Sachverhalt doch klar: Der Sohn hat die Software im Auftrag des Vaters installiert. Das ist selbstverständlich immer erlaubt - A hätte z. B. auch einen externen Dienstleister mit der Installation beauftragen können, ohne deswegen in Konflikt mit den Nutzungsbedingungen zu geraten (bzw. eine Klausel, die so etwas verbietet, wäre rechtlich sicher nicht haltbar).Ob der Vater jetzt seine Software dort installiert hat oder die Software seinem Sohn übertragn hat, sollte doch eigentlich egal sein...
Der Mitarbeiter hat vermutlich keine Ahnung. Das kommt öfters vor. Da hilft nur, den Telefonhörer wegzulegen und einen Brief (auch keine E-Mail) zu schreiben. Bei korrekter Bewertung der Sachlage sollte ein von der Softwarefirma eingeschalteter Rechtsanwalt von selbst zu dem Schluss kommen, dass da nicht viel zu machen ist. Man braucht also möglicherweise gar keinen Anwalt. Allerdings sehe ich die Gefahr, dass der Anwalt des Herstellers nicht alle Fakten zu sehen bekommt, insbesondere könnte ich mir vorstellen, dass der Mitarbeiter keine ausführliche Gesprächsnotiz verfasst und sie an den Anwalt weiterleitet. D. h. die Argumente von A werden gar nicht gehört. Deswegen noch einmal: Nicht telefonieren, schreiben!malwiederich hat geschrieben: Genau DAS hat Person A am Telefon mit dem Mitarbeiter der Softwarefirma gesagt und bekam die Antwort, das das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen wäre und es keine Rolle spielen würde ob man das Programm vom Rechner deinstalliert oder das Impressum ändere.
Person A hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet der sich der Sache annehmen wird.
Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Naja - am 29.10. da kamen noch einige Antworten nach . Und im ersten Beitrag stand, dass die Software 2 Jahre nicht genutzt wurde - da liegt die Frage nahe, ob sie denn überhaupt noch irgendwo installiert war. Hättte ich aber gefragt bevor ich antworte...Genau. Wobei das zugegebenermaßen nicht von Anfang klar war, sondern erst später nachgereicht wurde.
Bei mir liegt auch noch Software rum, die auf keinem Rechner mehr unterwegs ist - da brauche ich z.T. sogar einen AHrdware bezogenen Schlüssel. Ist aber kein Problem den vom Hersteller zu bekommen...
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Ich schrieb ja, die Software läuft auf einem Apfel nicht, nur auf Rechnern von Bill Gates. Sie wurde seit über 1 Jahr nicht mehr verwendet.Gerd aus Berlin hat geschrieben:Da hat die Firma natürlich recht! Das Recht, eine Unterlassungserklärung zu verlangen, ergibt sich schon, wenn eine zu unterlassende Tat auch nur droht. Und das tut sie laut vielen Urteilen in der Regel, wenn sie schon einmal geschehen ist.malwiederich hat geschrieben:Genau DAS hat Person A am Telefon mit dem Mitarbeiter der Softwarefirma gesagt und bekam die Antwort, das das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen wäre und es keine Rolle spielen würde ob man das Programm vom Rechner deinstalliert oder das Impressum ändere.
Dabei ist es unerheblich, dass der Täter die Tat zur Zeit gerade unterlässt oder sie vor einiger Zeit bereits beendet hat. Denn der Geschädigte (bzw. der von Schaden Bedrohte) hat einen Anspruch darauf, eine gewisse Gewissheit zu haben, dass die Tat nicht so leicht wieder geschehen wird. Deshalb ist auch die Höhe der Vertragsstrafe, die der Täter versprechen muss, von Bedeutung: Zu popelig darf sie nicht ausfallen!
Und auch Schadensersatz ist bereits fällig, wenn die Tat zum ersten Mal begangen worden ist. Auch hier spielt es keine Rolle, dass die Tat bereits beendet worden ist.
Bei Computerprogrammen gilt die Regel: Eine Sicherheitskopie zu erstellen kann erlaubt sein, ist es in der Regel auch. Aber nur zur Sicherheit, zur Aufbewahrung im Schrank - nicht zum Aufspielen auf einen zweiten PC, und auch nicht zum Üben für den Junior oder zum Gaudium des Publikums!
Für solche Zwecke kaufe man sich ein zweites Exemplar oder eine zweite Lizenz - oder lösche die Software auf dem eigenen PC, bevor man sie weitergibt.
Gruß aus Berlin, Gerd
Aber Person A war gerade beim Anwalt...es liegt leider eine Verletzung vor und nun gilt es, den Schaden so gering wie möglich zu halten

Der Anwalt hat sogar gesagt, dass wenn Person A sterben würde, kein anderer die Software nutzen könne denn es handelt sich hier um das persönliche Recht! Das kann man nur verkaufen (gegen GEld, da hat die Firma nichts dagegen) aber NICHT verschenken, oder vererben.
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Ich bin immer noch nicht überzeugt.
1. kann ich mir nicht vorstellen, mit welcher Begründung Verkaufen erlaubt sein soll, nicht aber das Schenken.
2. schließt das persönliche Recht nicht aus, dass ich mir von einem Gehilfen - na was wohl - helfen lasse. Zumal bei einer Shopsoftware - wenn der Eigentümer ein paar Tage krank ist, muss alles liegenbleiben, weil ein eventueller Vertreter nicht berechtigt ist, die Software zu bedienen? Ernsthaft?
1. kann ich mir nicht vorstellen, mit welcher Begründung Verkaufen erlaubt sein soll, nicht aber das Schenken.
2. schließt das persönliche Recht nicht aus, dass ich mir von einem Gehilfen - na was wohl - helfen lasse. Zumal bei einer Shopsoftware - wenn der Eigentümer ein paar Tage krank ist, muss alles liegenbleiben, weil ein eventueller Vertreter nicht berechtigt ist, die Software zu bedienen? Ernsthaft?
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Re: Lizenz erworben, jetzt Schwierigkeiten
Es geht darum dass Sohnemann halt noch nicht fertig war und darum im Impressum halt der Name Männe fehlte, hätten die ein paar Tage später geschaut dann wäre Alles wohl kein Problem gewesen, ich denke es geht hier auch um Kohle...anscheinend haben die es nötig, wenn man gewollt hätte, dann hätte man können...Newbie2007 hat geschrieben:Ich bin immer noch nicht überzeugt.
1. kann ich mir nicht vorstellen, mit welcher Begründung Verkaufen erlaubt sein soll, nicht aber das Schenken.
2. schließt das persönliche Recht nicht aus, dass ich mir von einem Gehilfen - na was wohl - helfen lasse. Zumal bei einer Shopsoftware - wenn der Eigentümer ein paar Tage krank ist, muss alles liegenbleiben, weil ein eventueller Vertreter nicht berechtigt ist, die Software zu bedienen? Ernsthaft?
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