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Radiointerview nutzen für Firmenvideo

Verfasst: 03.08.17, 17:46
von Tourmalin
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

eine Frage zum Urheberrecht Musik -
mir ist etwas begegnet, bei dem ich mich frage, ob man das auch (nach)machen könnte oder ob man besser die Finger davon lässt.
  • • ein Radiosender (aus USA) bringt ein Interview zu einem Produkt (P), sprich: ein Moderator stellt Fragen, ein Konsument erzählt von seinen Erfahrungen
  • • der Sender hinterlegt das Interview zum Einstieg mit Musik, ca. 10 Sekunden, mit einem sehr bekannten Titel der Pop-Szene, man erkennt sofort den Titel, der Moderator nennt ihn auch noch, der Moderator nennt auch die Gruppe. Nach diesem musikalischen Einstiegt beginnt das eigentliche Interview... Fragen, Antworten etc.
  • • Firma (F), Hersteller von Produkt P, nimmt das Interview auf, natürlich mit der Musik (die gehört ja zum Interview), hinterlegt das Ganze mit Bildern vom Produkt, Anwendung und Marke und stellt das so entstandene Video auf eine bekannte Internet-Musik und Video-Börse (You***). Zu finden unter dem Markennamen des Produktes
Wo kann es da Ärger geben? Klar, mich interessiert hier vor allem das Thema mit der Musik - ich bin immer davon ausgegangen, dass man fremde Musik (also ohne gekaufte Nutzungsrechte) nicht verwendet. Wie aber ist es mit der Musik, wenn diese Teil eines Interviews eines Radiosenders ist?

Vielen Dank für eure Anregungen zum Nachdenken
Tourmalin

Re: Radiointerview nutzen für Firmenvideo

Verfasst: 05.08.17, 17:17
von Gerd aus Berlin
In der Regel genügt eine Meldung an die Gema.de. In der Regel muss der Dritt-Nutzer dann nochmal eine Gebühr entrichten.

Die Musik könnte im dritten Fall aber eventuell gelten als
UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk:
  • Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Dies ist am ehesten dann der Fall, wenn über ein Werk (hier das Video) von dritter Seite berichtet wird. Etwa, wenn ich als Betroffener berichten möchte, wie ein Zweiter über mich bzw. über mein Produkt berichtet hat. In einem solchen Fall benutze ich ja nicht selbst die Musik als integralen Bestandteil meines Werkes - die Musik ist lediglich da, und ich berichte darüber, wie andere über mich berichten.

Wenn ich hingegen vorrangig beabsichtige, Kunden zu umschmeicheln mit Hilfe des fremden Werkes, und eben auch mit Hilfe der noch fremderen Musik im fremden Werk, dann könnte die Musik darin eben alles andere sein als UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk - sondern auch bei mir eher ebenfalls Mittel zum Zweck!

Gruß aus Berlin, Gerd

Re: Radiointerview nutzen für Firmenvideo

Verfasst: 07.08.17, 10:40
von Tourmalin
Danke Gerd :D